Ob Rentner, Studenten oder Arbeitnehmer mit geringem Einkommen – viele Menschen in Deutschland leiden unter den steigenden Wohnkosten. Wer Schwierigkeiten hat, diese selbstständig zu tragen, wird vom Staat unter gewissen Voraussetzungen mit dem Wohngeld unterstützt. Der monatliche Zuschuss wird jedoch nur für einen gewissen Zeitraum gewährt. Um die Sozialleistung danach weiterhin zu erhalten, müssen Wohngeldbeziehende einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Wo muss dieser eingereicht werden – und geht das auch online bequem von zu Hause aus?
Wo muss man den Weiterbewilligungsantrag für Wohngeld einreichen?
Wer anspruchsberechtigt ist und erfolgreich Wohngeld beantragt hat, erhält den Zuschuss nach Angaben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) in der Regel für eine Dauer von zwölf Monaten. Falls keine wesentlichen Änderungen im Einkommensverhältnis der Haushaltsmitglieder zu erwarten sind, kann die Sozialleistung aber auch bis zu 24 Monate am Stück bewilligt werden. Falls der Bedarf nach Ablauf dieses Zeitraums weiterhin besteht, muss sich der Empfänger aktiv um eine Verlängerung der Wohngeldzahlungen bemühen. Dafür wird der sogenannte Weiterleistungs- oder auch Weiterbewilligungsantrag benötigt.
Dieser Antrag muss laut dem von der Bundesregierung eingerichteten Online-Portal verwaltung.bund.de bei der örtlichen Wohngeldbehörde des Beziehenden gestellt werden. Über die Suchfunktion des Portals kann man die zuständige Dienststelle ermitteln und in vielen Fällen direkt auf das benötigte Formular für den Weiterleistungsantrag zugreifen. Zudem lässt sich dort auch herausfinden, unter welchen Voraussetzungen die Weiterbewilligung genehmigt wird, welche zusätzlichen Unterlagen für die Antragstellung notwendig sind und wie lange die voraussichtliche Bearbeitungszeit dauert.
Weiterbewilligungsantrag für Wohngeld online stellen: Ist das möglich?
Viele Wohngeldbehörden ermöglichen es, den Weiterbewilligungsantrag direkt online auszufüllen und abzusenden. Wählt man im Verwaltungsportal des Bundes die jeweilige Wohnregion aus, findet man innerhalb weniger Klicks heraus, ob die örtliche Dienststelle die Online-Beantragung anbietet, und wird gegebenenfalls sofort zum entsprechenden Formular weitergeleitet. Im Zweifel schadet es nicht, zusätzlich auf der Website der zuständigen Wohngeldbehörde nachzusehen. Besteht jedoch keine Möglichkeit, den Weiterleistungsantrag online einzureichen, muss das Formular in Papierform ausgefüllt und per Post eingereicht werden.
Die digitale Antragstellung erspart Wohngeldberechtigten lästigen Papierkram und Postversand, verspricht also eine unkomplizierte Abwicklung. Allerdings ist hier auch eine gewisse Vorsicht geboten. Nutzer sollten sich vergewissern, dass sie den Weiterbewilligungsantrag ausschließlich über verwaltung.bund.de oder die offizielle Website der lokalen Wohngeldbehörde einreichen. Die Verbraucherzentrale warnt vor Angeboten unseriöser Internetseiten wie online-wohngeld.de, die für die Absendung von Anträgen Gebühren verlangen und diese unter Umständen nicht einmal an die richtige Behörde weiterleiten.
Wohngeld: Was sollte man beim Einreichen des Weiterbewilligungsantrags beachten?
Bei der Verlängerung des Wohngeldzuschusses sollte außerdem stets darauf geachtet werden, den Weiterleistungsantrag mit genügend Vorlauf zu stellen, um eine Unterbrechung der laufenden Wohngeldzahlungen zu verhindern. Denn je nach Auslastung der zuständigen Wohngeldstelle kann sich die Bearbeitungszeit länger hinziehen.
So empfiehlt das BMWSB, den Weiterbewilligungsantrag spätestens zwei Monate vor Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraums einzureichen, um eine fortlaufende Zahlung sicherzustellen. Wie eine Sprecherin des Münchner Sozialreferats gegenüber der Augsburger Allgemeinen Anfang 2024 angab, werden in der Regel zwei bis acht Wochen für die Bearbeitung von Wohngeldanträgen veranschlagt. Gerade in Kommunen, in denen besonders viele Anträge gestellt werden, kann es jedoch auch zu erheblichen Verzögerungen kommen. Daher ist es in jedem Fall ratsam, sich frühzeitig um die Weiterbewilligung zu kümmern.
Übrigens: Das Wohngeld wird jeweils monatlich im Voraus zu festgelegten Terminen ausgezahlt. Bei der Frage, wie viel Wohngeld ein Anspruchsberechtigter erhält, kommt es auf verschiedene individuelle Faktoren an.
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