Die Welt der Kredite ist im Wandel. Im Jahr 2023 hat die Europäische Union eine neue Richtlinie zum Verbraucherkredit verabschiedet, die in Deutschland bis zum 20. November dieses Jahres umgesetzt werden muss. Doch was bedeutet das konkret für uns Verbraucher? Betrachten wir gemeinsam die wichtigsten Punkte:
Das Ziel der neuen EU-Richtlinie ist es, in der gesamten EU ein einheitliches Niveau an Verbraucherschutz für Darlehen zu schaffen, die Verbraucher für Konsumzwecke aufnehmen. Immobilienfinanzierungen sind hiervon ausgenommen.
Kredite online abschließen
Der Gesetzesentwurf gibt einem zentralen Kritikpunkt der Banken statt und lässt das Schriftformerfordernis für Verbraucherdarlehen fallen. Das bedeutet, dass Kredite künftig auch in Textform, also beispielsweise per E-Mail abgeschlossen werden können. Das soll ein Schritt in Richtung Digitalisierung sein, der den bürokratischen Aufwand verringern und den Abschluss erleichtern soll, umso die Prozesse zu vereinfachen und die Effizienz zu steigern.
Im Ausgleich soll mehr Wert auf die Prüfung der Kreditwürdigkeit gelegt werden. Das bedeutet, dass auch diese Kreditarten künftig strenger geprüft werden, um Verbraucher vor Überschuldung zu schützen. In diesem Zusammenhang wird festgelegt, dass Verbraucherkredite nur dann vergeben werden dürfen, wenn die Rückzahlung wahrscheinlich ist. Das mag selbstverständlich klingen, ist aber eine bedeutende Verbesserung, da diese Regelung bislang nur für Immobilienkredite gilt und bei allen anderen Darlehen lediglich die Selbstangaben des Kreditnehmers berücksichtigt werden. Auch werden künftig bisher unregulierte Kreditformen von der Schutzvorschrift erfasst, etwa kurzfristige Darlehen, „Buy now, pay later“-Modelle oder kleine Kredite unter 200 Euro.
Die Bank darf den Dispo nicht jederzeit kündigen
Je nach Art, Laufzeit und Risiko des Kredits soll dem Kreditgeber vorgegeben werden, welche Informationen er berücksichtigen muss. Dabei dürfen sensible Informationen wie Gesundheitsdaten oder Daten aus sozialen Netzwerken nicht für die Kreditprüfung verwendet werden. Verbraucher haben zudem das Recht auf eine menschliche Überprüfung, wenn automatisierte Verfahren zum Einsatz kommen.
In diesem Zusammenhang ist auch der verbesserte Schutz bei Dispokrediten längst überfällig. Die Bank soll diesen nicht mehr jederzeit kündigen dürfen, sondern muss eine Frist von zwei Monaten einhalten. Außerdem muss dem Schuldner ein Angebot zur Rückzahlung des Dispos in zwölf Raten unterbreitet werden.
In der Werbung müssen die Risiken benannt werden
Ein weiterer Punkt betrifft das Widerrufsrecht: Bei ordnungsgemäßer Belehrung wird die Frist, innerhalb derer ein Kredit widerrufen werden kann, auf maximal zwölf Monate und 14 Tage begrenzt. Das bislang „ewige Widerrufsrecht“, das viele Gerichte beschäftigt hat, soll damit abgeschafft werden.
Spannend wird es bei der Kreditwerbung. Diese muss künftig auf die Risiken einer Kreditaufnahme (Kosten) hinweisen. Außerdem darf sie keine irreführenden Versprechungen mehr machen, wie dass der Lebensstandard mit Kreditschulden steigt und man sich dann alles leisten kann. Das Vorhaben muss zwar noch den Bundestag passieren, wesentliche Änderungen sind jedoch nicht sehr wahrscheinlich.
Zur Person: Sascha Straub ist Fachmann für Finanzfragen und Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Bayern.
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