Für viele Arbeitnehmer gab es zum Beginn des Jahres 2026 eine erfreuliche Nachricht: Der Mindestlohn wurde um fast einen Euro angehoben. Die Bundesregierung informierte, dass Arbeitgeber nun dazu verpflichtet sind, ihren Angestellten mindestens 13,90 Euro pro Stunde zu bezahlen. Die Erhöhung soll etwa sechs Millionen Menschen betreffen – darunter viele Minijobber. Für sie bedeutet der neue Mindestlohn auch eine Veränderung beim Maximalgehalt einer geringfügigen Beschäftigung.
Maximalgehalt beim Minijob 2026: Wo liegt die Geringfügigkeitsgrenze?
Ein Minijob liegt nur dann vor, wenn ein bestimmtes Arbeitsentgelt nicht überschritten wird. Die Grenze beim Maximalgehalt hängt direkt vom Mindestlohn ab, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erklärt. Demnach ist die Geringfügigkeitsgrenze „dynamisch ausgestaltet“ und stellt sicher, dass Beschäftigte mindestens zehn Wochenstunden zum Mindestlohn arbeiten können, ohne Steuern zu zahlen.
Mit dem Mindestlohn ist auch das Maximalgehalt gestiegen, welches bei einem Minijob gilt. Auf der Website des BMAS ist nachzulesen, dass seit dem 1. Januar 2026 die Grenze von 603 Euro gilt. Eine geringfügige Beschäftigung wird daher nun auch als 603-Euro-Job bezeichnet. 2025 hatte die Geringfügigkeitsgrenze noch bei 556 Euro gelegen, weswegen man auch von 556-Euro-Jobs sprach.
Wenn die Grenze von 603 überschritten wird, heißt das nicht automatisch, dass keine geringfügige Beschäftigung mehr vorliegt. Temporäre Überschreitungen sind laut dem BMAS zulässig, solange der Jahresschnitt gehalten wird. Bei einem 603-Euro-Job darf man dementsprechend auf keinen Fall mehr als 7236 Euro im Jahr verdienen.
Wie hoch wird das Maximalgehalt bei einem Minijob 2027 sein?
Zum 1. Januar 2027 wird der Mindestlohn erneut erhöht, weswegen sich auch die Geringfügigkeitsgrenze ein weiteres Mal verschieben wird. Laut Angaben der Bundesregierung steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro. Das Maximalgehalt bei einem Minijob wird daher zum Jahresbeginn 2027 auf 633 Euro korrigiert. Die jährliche Grenze wird dann bei 7596 Euro liegen.
Wichtig für alle Minijobber: Bei einer geringfügigen Beschäftigung ist man nicht automatisch pflege- und krankenversichert, wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) klarstellt. Arbeitgeber zahlen 2026 erst ab einem monatlichen Gehalt von mehr als 603 Euro in die Pflege- und Krankenversicherung ein. Für Minijobber gibt es laut der BA die folgenden Möglichkeiten, einen Versicherungsschutz zu erwerben.
- Freiwillige Krankenversicherung (gesetzlich oder privat)
- Pflichtversicherung in der Krankenversicherung (gesetzlich)
- Beitragsfreie Familienversicherung
Auch interessant: Einige Beamte erhielten im Januar 2026 weniger Gehalt. Einige Arbeitnehmer können sich 2026 aber wohl auch über Gehaltserhöhungen freuen, da deutsche Unternehmer Gelder lockermachen.
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