Um Teilhabe und Gleichberechtigung zu fördern, gibt es für Menschen mit körperlichen, psychischen oder geistigen Einschränkungen verschiedene Ermäßigungen und Nachteilsausgleiche. Diese können die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel betreffen, für bessere Konditionen am Arbeitsplatz sorgen oder Steuererleichterungen bringen. Die steuerlichen Vorteile beziehen sich nicht nur auf allgemeine Freibeträge, sondern haben auch Auswirkungen auf spezifische Lebensbereiche, wie etwa die Teilhabe am Straßenverkehr.
So können Menschen, die einen bestimmten Grad der Behinderung (GdB) und besondere Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis nachweisen, von einer günstigeren Kfz-Steuer profitieren. Was es dabei zu beachten gibt, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und wie die Steuervergünstigung beantragt werden kann, erfahren Sie in diesem Überblick.
Grad der Behinderung: Wer hat Anspruch auf eine Ermäßigung oder Befreiung von der Kfz-Steuer?
Menschen mit Schwerbehinderung können laut § 3a des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftstG) unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung oder vollständige Befreiung von der Kfz-Steuer erhalten. Eine vollständige Steuerbefreiung ist möglich, wenn im Schwerbehindertenausweis neben dem Grad der Behinderung von mindestens 50 eines der folgenden Merkzeichen vermerkt ist:
- „H“ (hilflos)
- „Bl“ (blind oder hochgradig sehbehindert)
- „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung)
Eine Steuerermäßigung von 50 Prozent ist für schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen „G“ (erhebliche Gehbehinderung) oder „Gl“ (gehörlos) angedacht, wie das deutsche Zoll-Portal erläutert. Voraussetzung ist jedoch, dass auf die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr verzichtet wird. Außerdem muss der Schwerbehindertenausweis mit einem orangefarbenen Flächenaufdruck versehen sein.
Worauf müssen Menschen mit GdB bei einer Kfz-Steuerbefreiung achten?
Das Fahrzeug, für welches eine Befreiung oder Ermäßigung der Kfz-Steuer beantragt werden soll, muss auf die schwerbehinderte Person zugelassen sein, teilt der ADAC mit. Die Steuervergünstigung gilt grundsätzlich nur für ein Fahrzeug und muss von der betroffenen Person schriftlich beantragt werden. Zudem ist sie an bestimmte Nutzungsbedingungen geknüpft.
So entfällt der Vorteil laut § 3a des KraftStG beispielsweise, wenn das Fahrzeug für den Transport von Gütern (außer Handgepäck) oder für die entgeltliche Beförderung von Personen eingesetzt wird. Auch wenn andere Personen das Auto für Fahrten nutzen, die nichts mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung der Person mit Behinderung zu tun haben, kann die Steuervergünstigung ebenfalls wegfallen.
Wo lässt sich eine Ermäßigung oder Befreiung der Kfz-Steuer beantragen?
Eine Ermäßigung oder Befreiung von der Kfz-Steuer muss laut der Verwaltungswebseite BayernPortal beim zuständigen Hauptzollamt oder einer Kfz-Steuer-Kontaktstelle beantragt werden. Dabei müssen Betroffene in der Regel eine Kopie ihres gültigen Schwerbehindertenausweises sowie das entsprechende Antragsformular einreichen.
Wer eine Steuerermäßigung von 50 Prozent beantragt, muss zusätzlich das Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis vorlegen, aus dem hervorgeht, dass auf die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr verzichtet wird.
Welche Sonderfälle gibt es bei der Befreiung von der Kfz-Steuer?
Für einige Betroffene gibt es außerdem eine besondere Übergangsregelung. Diese gilt für schwerbehinderte Menschen, denen die Kfz-Steuer bereits vor dem 31. Mai 1979 nach der damaligen Gesetzeslage erlassen wurde, wie das Zoll-Portal mitteilt. Diese Personen können weiterhin vollständig von der Kfz-Steuer befreit bleiben, wenn ihr Grad der Behinderung oder ihre Minderung der Erwerbsfähigkeit mindestens 50 Prozent beträgt. Zusätzlich müssen sie eines der folgenden Merkmale oder Merkzeichen vorweisen:
- Schwerkriegsgeschädigt nach dem Bundesversorgungsgesetz
- Merkzeichen „VB“ (Versorgungsberechtigung) für schwerbeschädigte ehemalige Soldaten der Bundeswehr, Zivildienstleistende oder politische Häftlinge der ehemaligen DDR
- Merkzeichen „EB“ (Entschädigungsberechtigung) für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
Diese Regelungen zur Kfz-Steuer können für Menschen mit einer Behinderung spürbare finanzielle Entlastungen bedeuten. Welche Vergünstigung im Einzelfall möglich ist, hängt vor allem vom Grad der Behinderung und den Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis ab. Betroffene sollten daher vor der Antragsstellung prüfen, ob sie Anspruch auf eine steuerliche Ermäßigung oder Befreiung haben.
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