Schwerhörigkeit ist in Deutschland weiter verbreitet, als viele vermuten würden. Laut Deutschem Schwerhörigenbund sind etwa 19 Prozent der über 14-Jährigen hörbeeinträchtigt. Dazu zählen Menschen mit einer leichtgradigen Schwerhörigkeit ebenso wie Menschen, deren Schwerhörigkeit an Taubheit grenzt. Ab wann gilt eine solche Schwerhörigkeit als Behinderung – und wie hoch kann der Grad der Behinderung (GdB) ausfallen?
Wann kann eine Schwerhörigkeit als Behinderung anerkannt werden?
Die Schwerhörigkeit, die in der Medizin auch als Hypoakusis bezeichnet wird, kann mehrere Ursachen haben, wie ein Artikel des medizinischen Nachschlagewerks MSD Manual erklärt. Die häufigsten Auslöser sind demnach:
- eine Ansammlung von Ohrenschmalz, die zu einer Ohrverstopfung führt
- Verletzungen des Innenohrs wie ein Lärmtrauma oder ein Trommelfellriss
- Erkrankungen wie Mumps, Masern oder Diabetes
- oder das Nachlassen der Hörfähigkeit im Alter (Presbyakusis).
Eine Schwerhörigkeit kann als Behinderung anerkannt werden, wenn sie das tägliche Leben spürbar einschränkt. Um eine Einstufung machen zu können, muss man die Schwere des Hörverlusts messen. In der Versorgungsmedizin-Verordnung sind darum Regeln festgelegt, mit denen man den Grad der Schädigungsfolgen (GdS) ermittelt. Dabei spielen mehrere Faktoren eine Rolle, etwa das Resthörvermögen, die Fähigkeit zur Kommunikation und die Auswirkungen auf Alltag, Beruf und soziale Teilhabe. Auch die Frage, ob ein oder beide Ohren betroffen sind, ist entscheidend.
Der Schweregrad der Schwerhörigkeit wird vor allem danach beurteilt, wie gut Gespräche noch verstanden werden können. Je geringer das Resthörvermögen, desto höher fallen die Einschränkungen aus und desto höher kann auch der Grad der Behinderung sein. Eine wichtige Rolle spielt außerdem, ob Hörhilfen wie Hörgeräte oder Cochlea-Implantate den Hörverlust ausreichend ausgleichen können.
Schwerhörigkeit: Welchen Grad der Behinderung kann man haben?
Wie hoch genau der GdB im Falle einer Schwerhörigkeit ausfällt, muss auf Grundlage des GdS berechnet werden. Auf einigen Websites findet man Rechner, die eine erste Orientierung geben können. Um ein abschließendes Ergebnis zu bekommen, sollte man aber einen Antrag auf Feststellung des GdB beim zuständigen Versorgungsamt stellen. Das Amt fordert dann beim behandelnden Arzt alle medizinischen Unterlagen an, die es benötigt, und legt den Grad der Behinderung fest.
Bei einer leichten Schwerhörigkeit auf einem Ohr mit einem Hörverlust von 30 bis 50 Prozent liegt der GdB meist zwischen 0 und 10. Sind beide Ohren betroffen, kann der GdB bereits zwischen 10 und 30 liegen. Bei einer mittleren Schwerhörigkeit mit einem Hörverlust von bis zu 65 Prozent auf beiden Ohren sind ebenfalls Werte zwischen 10 und 30 möglich. Eine hochgradige Schwerhörigkeit auf beiden Ohren mit einem Hörverlust von 70 bis 95 Prozent kann einen GdB von 50 bis 70 rechtfertigen. Komplette Taubheit auf einem Ohr wird mit einem GdB von 20 bewertet, beidseitige Taubheit sogar mit einem GdB von 80.
Übrigens: Ab einem GdB von 20 haben Betroffene Anspruch auf einen steuerlichen Behindertenpauschbetrag. Dieser steigt mit dem Grad der Behinderung: von 384 Euro bei einem GdB von 20 bis hin zu 2.840 Euro bei einem GdB von 100. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert und kann einen Schwerbehindertenausweis erhalten. Dieser bringt weitere Nachteilsausgleiche mit sich, etwa besonderen Kündigungsschutz, zusätzlichen Urlaub, Erleichterungen im Arbeitsleben oder ermäßigte Eintrittsgelder.
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