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Anspruch auf einen Grad der Behinderung: Wer kann einen GdB beantragen?

Grad der Behinderung

Anspruch auf einen Grad der Behinderung: Wer kann einen GdB beantragen?

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    Wer unter einer chronischen Erkrankung leidet oder eine Behinderung hat, kann unter Umständen einen Grad der Behinderung beantragen. Um einen GdB zu bekommen, müssen allerdings ein paar Voraussetzungen erfüllt werden.
    Wer unter einer chronischen Erkrankung leidet oder eine Behinderung hat, kann unter Umständen einen Grad der Behinderung beantragen. Um einen GdB zu bekommen, müssen allerdings ein paar Voraussetzungen erfüllt werden. Foto: Wasan, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Wer im Alltag auf Pflege und Unterstützung angewiesen ist, kann in der Regel einen Pflegegrad von 1 bis 5 beantragen. Nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst können Betroffene dann je nach Ausprägung ihrer Pflegebedürftigkeit Leistungen der Pflegeversicherung beziehen. Neben dem oder unabhängig vom Pflegegrad können Menschen mit einer Behinderung, chronischen Erkrankung oder anderen gesundheitlichen Einschränkungen zudem auch einen Grad der Behinderung – kurz: GdB – beantragen. Welche Voraussetzungen muss man dafür erfüllen und wer hat Anspruch auf einen GdB?

    Grad der Behinderung: Was ist er und wie unterstützt er Menschen mit einer Behinderung?

    Ein Grad der Behinderung drückt laut dem Pflegeportal pflege.de aus, wie stark eine Person aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist. Laut dem Behindertenbeauftragten des Bundes kann es sich dabei um körperliche oder seelische Beeinträchtigungen sowie Sinnesbeeinträchtigungen handeln, die Betroffene in ihrem Alltag „in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe“ hindern.

    Mit einem anerkannten GdB haben Menschen mit einer Behinderung in unterschiedlichen Bereichen des Lebens deshalb Anspruch auf sogenannte Nachteilsausgleiche. Das können zum Beispiel Steuervorteile wie der Behinderten-Pauschbetrag sein, ein besonderer Kündigungsschutz, technische Arbeitshilfen oder Anpassungen des Arbeitsplatzes und mehr.

    Anspruch auf einen Grad der Behinderung: Wer kann einen GdB beantragen?

    Der GdB wird laut dem Sozialministerium in Baden-Württemberg in Zehnerschritten von 10 bis 100 eingestuft und beschreibt das Maß für die Auswirkungen einer Beeinträchtigung auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Gesundheitsstörungen, die keinen GdB von mindestens 10 erreichen, gelten dabei nicht als Behinderung. Festgestellt wird ein Grad der Behinderung allerdings erst ab einem GdB von 20. Ab einem GdB von 50 gelten Betroffene als schwerbehindert und können einen Schwerbehindertenausweis bekommen, der in Verbindung mit bestimmten Merkzeichen zusätzliche Nachteilsausgleiche bedeuten kann.

    Um einen Grad der Behinderung beantragen zu können, muss die Beeinträchtigung, die einen GdB von mindestens 20 zur Folge hat, laut dem Behindertenbeauftragten des Bundes für mindestens sechs Monate bestehen. In Bezug auf den Umfang der Einschränkungen gibt die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) Anhaltspunkte, mit deren Hilfe der GdB festgelegt werden kann. Liegen mehrere Beeinträchtigungen vor, wird dem Sozialministerium in Baden-Württemberg zufolge ein Gesamt-GdB ermittelt. Hierfür werden jedoch nicht die einzelnen GdB addiert, sondern die festgestellten Beeinträchtigungen und ihre Auswirkungen in ihrer Gesamtheit betrachtet.

    Beim Feststellungsverfahren prüft eine Gutachterin oder ein Gutachter laut pflege.de alle medizinischen Dokumente, die mit dem Antrag eingereicht wurden. Zudem können weitere Unterlagen von den behandelnden Ärztinnen oder Ärzten angefordert werden. Anhand der Befunde wird anschließend über die Höhe des GdB entschieden. Dem bayerischen Landessozialamt zufolge sollten die medizinischen Unterlagen nicht älter als zwei Jahre sein und möglichst Aussagen über die Funktionseinschränkungen der betroffenen Person zulassen.

    Grundsätzlich muss der GdB – genauso wie mögliche Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis – laut pflege.de schriftlich bei dem Versorgungsamt beantragt werden, das für den Hauptwohnsitz der oder des Betroffenen zuständig ist. Laut familienratgeber.de hat das zuständige Amt an manchen Orten einen anderen Namen, etwa „Amt für soziale Angelegenheiten“ oder „Landesamt für Soziales“. Der Antrag auf Feststellung einer Behinderung kann direkt vor Ort oder bei vielen Ämtern auch online gestellt werden. Eine Übersicht stellt die Bundesregierung auf verwaltung.bund.de zur Verfügung.

    Ob eine Person einen Grad der Behinderung bekommen kann oder ob ihre Einschränkungen nicht umfassend genug sind, hängt vom Einzelfall ab. Aus der VersMedV geht aber hervor, dass bestimmte Erkrankungen und Einschränkungen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem GdB führen. Dazu zählen etwa schwere Verlaufsformen einer Migräne, das Parkinson-Syndrom, unter Umständen eine Diabetes-Erkrankung, aber auch operative Eingriffe wie eine Transplantation oder eine Amputation.

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