Der Grad der Behinderung (GdB) ist besonders im sozialen und arbeitsrechtlichen Kontext relevant, da er Inklusion und Gleichberechtigung fördert. Er stellt fest, inwiefern ein Mensch bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist. Dabei erfolgt die Einstufung individuell und ist abhängig von der gesundheitlichen Beeinträchtigung. Mit einem GdB sollen Menschen mit Behinderung einen gesellschaftlichen Nachteilsausgleich erhalten, etwa durch Zusatzurlaub und besonderen Kündigungsschutz bei anerkannter Schwerbehinderung; weitere Nachteilsausgleiche hängen teils von Merkzeichen ab, melden die Regierungspräsidien Baden-Württemberg. Voraussetzung dafür ist ein positiver GdB-Feststellungsbescheid.
Oftmals wird der GdB nach Angaben des Bundesverbands Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. jedoch niedriger eingestuft, als von den Betroffenen vermutet, weil etwa bestimmte Angaben nicht anerkannt werden. Was viele allerdings nicht wissen: Ein Widerspruch kann sich lohnen. Wie Zahlen des Südwestrundfunks zeigen, wurden 2024 in Baden-Württemberg etwa 25 Prozent der Verfahren um eine mögliche Schwerbehinderung nach erneuter Prüfung zugunsten der Betroffenen geändert. Wann sich ein Widerspruch anbietet, wie hoch die Erfolgschancen sind und worauf Betroffene achten sollten.
Wie wird der Grad der Behinderung festgestellt?
Nach Angaben des Zentrums Bayern Familie und Soziales werden für die Feststellung eines GdB in erster Linie medizinische Unterlagen benötigt. Besonders hilfreich seien Berichte zu Reha- und Krankenhausaufenthalten sowie Pflegegutachten. Einfache Atteste allein reichen in der Regel nicht aus.
Anschließend werde eine Eingangsbestätigung verschickt, auf die eine Mitteilung über nachzureichende Unterlagen folgen könne. Ist der Antrag schließlich erfolgreich geprüft, wird der GdB-Bescheid versendet. Die Einstufung erfolge dabei in Zehnerschritten, als Grad zwischen 20 und 100, schreibt das Portal pflege.de. Liegt eine Einstufung ab 50 vor, erfolgt die Feststellung einer Schwerbehinderung.
Warum lohnt sich ein Widerspruch gegen einen GdB-Bescheid?
Wenn Antragsteller mit dem GdB-Bescheid nicht einverstanden sind, kann sich ein Widerspruch durchaus lohnen. Wie der Südwestrundfunk informiert, habe das Regierungspräsidium Stuttgart dem Rundfunksender bestätigt, dass ein Viertel der Fälle in Baden-Württemberg im Jahr 2024 nach einem Widerspruch doch als Schwerbehinderung eingestuft wurde. Das habe an einer „ungenügenden Sachverhaltsaufklärung oder einer fehlerhaften Beurteilung seitens der Versorgungsverwaltung“ gelegen.
Teilweise wären auch erst „im Widerspruchsverfahren neue, bisher nicht angegebene Gesundheitsstörungen vorgebracht“ worden. In anderen Fällen sei nicht allen Ärzten die Antragstellung mitgeteilt worden, was sie nicht von der Schweigepflicht entbunden habe. Betroffene können daher darauf achten, ihren Behandlern mitzuteilen, dass sie einen Antrag auf GdB-Feststellung stellen möchten. Ist dies nicht geschehen oder sind neue Erkrankungen aufgetreten, kann sich ein Widerspruch lohnen.
Welche formalen Vorgaben müssen Betroffene beim GdB-Widerspruch beachten?
Wie die Schwerbehindertenvertretung des Landes Baden-Württemberg informiert, muss der Widerspruchsantrag innerhalb von vier Wochen beim Versorgungsamt eingereicht werden. Die Widerspruchsbegründung kann hingegen zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Der Sozialverband VdK Bayern e.V. hält auf seiner Webseite Widerspruchsformulare bereit.
Wird auch der Widerspruch abgelehnt, gibt es zudem die Möglichkeit, eine Klage vor dem Sozialgericht einzureichen, informiert die Schwerbehindertenvertretung für Lehrkräfte in Baden-Württemberg. Diese sei kostenlos und es bestehe kein Anwaltszwang.
Widerspruch gegen GdB-Feststellung: Ruhe bewahren
Obgleich die Feststellung des Grades der Behinderung für Betroffene und Angehörige ein sensibles und emotional aufgeladenes Thema ist, gilt es an erster Stelle, Ruhe zu bewahren. Es gibt Wege, gegen einen Bescheid, der nicht das gewünschte Ergebnis erzielt hat, vorzugehen. Dabei ist der Weg des Widerspruchs zwar kräftezehrend, wenn auch in einigen Fällen erfolgsversprechend.
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