Die Pflege in einem Pflegeheim gilt als die teuerste Pflegeform mit einer hohen Eigenbeteiligung für Pflegebedürftige. Die Pflegeversicherung beteiligt sich laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) nämlich nur an den pflegebedingten Kosten. Den restlichen Betrag müssen Bewohnerinnen und Bewohner selbst bezahlen. Und hier sind die Kosten im vergangenen Jahr wieder stark angestiegen.
Im Januar 2025 hatte der Eigenanteil in der Pflege einen historischen Wert erreicht – die 3000-Euro-Marke kam ins Wanken und wurde im Juli bereits überschritten. Jetzt ist der Eigenanteil einer neuen Auswertung des Verbands der Ersatzkassen (VDEK) zufolge erneut gestiegen und liegt im Januar 2026 im Bundesdurchschnitt bei über 3200 Euro pro Monat. Im Vergleich zum Vorjahr ist das laut dem VDEK eine Steigerung von 261 Euro, umgerechnet neun Prozent.
Kosten im Pflegeheim: Wie setzen sie sich zusammen? Was zahlt die Pflegekasse?
In einem Pflegeheim werden Pflegebedürftige bei vollstationärer Unterbringung nicht nur gepflegt, sondern wohnen auch in dem Heim. Neben den Kosten für die Pflege fallen laut dem BMG also auch alltägliche Kosten für die übrige Versorgung und Unterbringung an. So setzen sie sich zusammen:
- Kosten für Pflege und Betreuung
- Kosten für Verpflegung und Unterkunft
- Investitionskosten – gemeint sind Ausgaben des Pflegeheim-Betreibers für Anschaffungen, Gebäudemiete und Ähnliches, die auf die Pflegebedürftigen umgelegt werden.
- Kosten für mögliche Zusatzleistungen
Sowohl die gesetzliche als auch private Pflegeversicherung beteiligt sich nur an den pflegebedingten Kosten. Die Höhe der Leistung für vollstationäre Pflege hängt dabei vom Pflegegrad ab. So viel Geld können Pflegebedürftige laut dem BMG aktuell bekommen:
- Pflegegrad 1: kein Anspruch – aber der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro pro Monat kann genutzt werden
- Pflegegrad 2: 805 Euro pro Monat
- Pflegegrad 3: 1319 Euro pro Monat
- Pflegegrad 4: 1855 Euro pro Monat
- Pflegegrad 5: 2096 Euro pro Monat
Für gewöhnlich deckt die Leistung der Pflegekasse die Kosten für Pflege und Betreuung nicht vollständig ab. Der Restbetrag fließt also in den Eigenanteil, den Pflegebedürftige selbst zahlen müssen. Seit 2017 wird der entsprechende Betrag aber nicht mehr individuell berechnet, sondern als sogenannter einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) zusammengefasst.
Das bedeutet: Der EEE wird für jede Pflegeeinrichtung individuell ermittelt und berechnet sich laut dem BMG aus den übrigen Pflegekosten aller Bewohnerinnen und Bewohner des Pflegeheims, die einen Pflegegrad von 2 bis 5 haben. Dieser Gesamtbetrag wird anschließend einheitlich auf die Pflegebedürftigen in diesem Heim aufgeteilt.
Der Eigenanteil im Pflegeheim setzt sich also aus dem EEE, den Kosten für Verpflegung und Unterkunft sowie den Investitionskosten zusammen. Um die finanzielle Belastung etwas zu dämpfen, beteiligt sich die Pflegeversicherung laut dem BMG seit 2022 mit einem zusätzlichen Zuschlag am EEE. Diese Leistungszuschläge richten sich nach der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim und wurden zuletzt 2024 erhöht:
- im ersten Jahr: 15 Prozent des EEE
- im zweiten Jahr: 30 Prozent des EEE
- im dritten Jahr: 50 Prozent des EEE
- ab dem vierten Jahr: 75 Prozent des EEE
Eigenanteil im Pflegeheim auf über 3200 Euro: Wie hoch sind die Kosten im Januar 2026?
So teuer wie jetzt war die Pflege im Pflegeheim noch nie. Innerhalb eines Jahres ist die finanzielle Belastung für pflegebedürftige Menschen laut dem VDEK von bundesdurchschnittlich 2984 Euro (Januar 2025) pro Monat im ersten Aufenthaltsjahr auf 3245 Euro (Januar 2026) gestiegen. Ohne Abzug der zusätzlichen Leistungszuschläge lag der Eigenanteil im Januar 2026 bei 3542 Euro im Monat. Der EEE macht davon 1982 Euro aus, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung lagen bei 1046 Euro und die Investitionskosten bei 514 Euro.
Das sind die monatlichen Kosten für Pflegebedürftige im Januar 2026 nach Abzug der Aufenthaltsdauer-abhängigen Zuschläge zum EEE:
- im ersten Jahr: 3245 Euro (15 Prozent Zuschlag zum EEE: 2297 Euro; gerechnet wird also so: 3542€ - 297€ = 3245 Euro)
- im zweiten Jahr: 2947 Euro (30 Prozent Zuschlag zum EEE: 559 Euro; gerechnet wird also so: 3542€ - 559€ = 2947 Euro)
- im dritten Jahr: 2551 Euro (50 Prozent Zuschlag zum EEE: 991 Euro; gerechnet wird also so: 3542€ - 991€ = 2551 Euro)
- ab dem vierten Jahr: 2056 Euro (75 Prozent Zuschlag zum EEE: 1487 Euro; gerechnet wird also so: 3542€ - 1487€ = 2056 Euro)
Selbst Pflegebedürftige mit einer Aufenthaltsdauer ab 36 Monaten müssen nun im Schnitt über 2000 Euro pro Monat selbst bezahlen. Im Januar 2025 lag der Betrag noch bei 1928 Euro.
So stark ist der Eigenanteil von Januar 2024 über Januar 2025 bis Januar 2026 laut den jeweiligen Auswertungen des VDEK im Bundesdurchschnitt gestiegen:
| Januar 2024 | Januar 2025 | Januar 2026 | |
|---|---|---|---|
| EEE | 1377 Euro | 1760 Euro | 1982 Euro |
| Unterkunft und Verpflegung | 921 Euro | 990 Euro | 1046 Euro |
| Investitionskosten | 485 Euro | 498 Euro | 514 Euro |
| Eigenanteil ohne Zuschläge | 2783 Euro | 3248 Euro | 3542 Euro |
| Eigenanteil im 1. Jahr | 2576 Euro | 2984 Euro | 3245 Euro |
| Eigenanteil im 2. Jahr | 2370 Euro | 2720 Euro | 2947 Euro |
| Eigenanteil im 3. Jahr | 2095 Euro | 2368 Euro | 2551 Euro |
| Eigenanteil ab dem 4. Jahr | 1750 Euro | 1928 Euro | 2056 Euro |
Wie hoch die Eigenbeteiligung in einem Pflegeheim tatsächlich ist, ist von Einrichtung zu Einrichtung unterschiedlich. Aber schon zwischen den einzelnen Bundesländern gibt es teils deutliche Unterschiede.
So hoch war der Eigenanteil im Januar 2026 in den 16 Bundesländern laut dem VDEK mit EEE, Unterkunft und Verpflegung (U+K), den Investitionskosten (IK) sowie dem Eigenanteil ohne Zuschüsse (EoZ):
| Länder | EEE | U+K | IK | EoZ |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 2287 Euro | 1127 Euro | 461 Euro | 3875 Euro |
| Bayern | 2115 Euro | 965 Euro | 433 Euro | 3513 Euro |
| Berlin | 2252 Euro | 847 Euro | 466 Euro | 3565 Euro |
| Brandenburg | 2065 Euro | 944 Euro | 318 Euro | 3327 Euro |
| Bremen | 2211 Euro | 1151 Euro | 607 Euro | 3969 Euro |
| Hamburg | 1973 Euro | 1036 Euro | 571 Euro | 3580 Euro |
| Hessen | 2030 Euro | 978 Euro | 525 Euro | 3533 Euro |
| Mecklenburg-Vorpommern | 1948 Euro | 879 Euro | 368 Euro | 3195 Euro |
| Niedersachsen | 1765 Euro | 844 Euro | 559 Euro | 3168 Euro |
| Nordrhein-Westfalen | 1916 Euro | 1307 Euro | 646 Euro | 3869 Euro |
| Rheinland-Pfalz | 1704 Euro | 1268 Euro | 506 Euro | 3478 Euro |
| Saarland | 2128 Euro | 1259 Euro | 533 Euro | 3920 Euro |
| Sachsen | 1981 Euro | 850 Euro | 452 Euro | 3283 Euro |
| Sachsen-Anhalt | 1838 Euro | 823 Euro | 335 Euro | 2996 Euro |
| Schleswig-Holstein | 1696 Euro | 1036 Euro | 559 Euro | 3291 Euro |
| Thüringen | 1900 Euro | 938 Euro | 452 Euro | 3290 Euro |
Spitzenreiter unter den Bundesländern ist also Bremen. Hier zahlen Pflegebedürftige im ersten Aufenthaltsjahr durchschnittlich 3637 Euro pro Monat. Selbst im zweiten Jahr liegen die Kosten hier mit 3306 Euro noch über der 3000-Euro-Marke. Im ersten Jahr im Pflegeheim wurde diese Marke im Januar 2026 nur in Sachsen-Anhalt (2720 Euro), in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen (beide 2903 Euro) sowie in Sachsen (2986 Euro) nicht geknackt. In den übrigen Bundesländern ist der Platz im Pflegeheim teurer.
Eigenanteil in der Pflege steigt immer weiter: Woran liegt das?
Dem VDEK zufolge ist die Entwicklung des Eigenanteils vor allem auf die gestiegenen Personalkosten zurückzuführen. „Es ist richtig, dass das Pflegepersonal gut bezahlt wird“, sagt VDEK-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. Aber: „Es kann nicht sein, dass die Lohnsteigerungen zu einem großen Teil den Pflegebedürftigen aufgebürdet werden. Hier braucht es endlich eine solidarische Lösung“, fordert sie.
An einer solchen Lösung wird mit der geplanten Pflegereform bereits gearbeitet. Die von der Bundesregierung eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat bisher allerdings nur Ideen vorgestellt. Eine davon bezieht sich auf eine Begrenzung des Eigenanteils. Konkrete Pläne gibt es aber nicht.
Neben dem EEE sind auch die Investitionskosten sowie die Ausbildungskosten, die ebenfalls auf Pflegebedürftige umgelegt werden, im Januar 2026 erneut gestiegen. Deshalb weist Elsner in der Pressemitteilung des VDEK noch auf eine weitere Stellschraube hin: „Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen könnten um rund 640 Euro im Monat entlastet werden. Denn heute müssen Pflegebedürftige für Investitions- und Ausbildungskosten aufkommen, die Sache des Staates sind.“ Der VDEK fordere die Bundesländer deshalb auf, „diese Kosten endlich zu übernehmen“, erklärt Elsner.
Im Jahr 2022 hätten Pflegebedürftige 4,4 Milliarden Euro für Investitionen bezahlt, die Bundesländer hingegen nur rund 876 Millionen Euro. Elsner sagt, der Staat müsse seiner Verantwortung jetzt gerecht werden und die Kosten für Investitionen vollumfänglich übernehmen. Auch Jens Kreutzer von der AOK Nordost plädiert angesichts der steigenden Eigenbeteiligung im Pflegeheim dafür, Pflegebedürftigen die Investitionskosten „nicht länger aufzubürden“. Mit einer Begrenzung des Eigenanteils könnte auch dieses Problem in der Theorie gelöst werden. Wann und ob die Idee umgesetzt wird, ist aktuell aber noch offen.
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