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Eigenanteil im Pflegeheim klettert auf über 3200 Euro: So hoch sind die Kosten im Januar 2026

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Eigenanteil im Pflegeheim klettert auf über 3200 Euro: So hoch sind die Kosten im Januar 2026

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    Ein Blick auf die Rechnung vom Pflegeheim dürfte bei vielen Pflegebedürftigen mehr und mehr Sorgenfalten hervorrufen. Der Eigenanteil ist nämlich schon wieder gestiegen.
    Ein Blick auf die Rechnung vom Pflegeheim dürfte bei vielen Pflegebedürftigen mehr und mehr Sorgenfalten hervorrufen. Der Eigenanteil ist nämlich schon wieder gestiegen. Foto: Yuri Arcurs, peopleimages.com, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Die Pflege in einem Pflegeheim gilt als die teuerste Pflegeform mit einer hohen Eigenbeteiligung für Pflegebedürftige. Die Pflegeversicherung beteiligt sich laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) nämlich nur an den pflegebedingten Kosten. Den restlichen Betrag müssen Bewohnerinnen und Bewohner selbst bezahlen. Und hier sind die Kosten im vergangenen Jahr wieder stark angestiegen.

    Im Januar 2025 hatte der Eigenanteil in der Pflege einen historischen Wert erreicht – die 3000-Euro-Marke kam ins Wanken und wurde im Juli bereits überschritten. Jetzt ist der Eigenanteil einer neuen Auswertung des Verbands der Ersatzkassen (VDEK) zufolge erneut gestiegen und liegt im Januar 2026 im Bundesdurchschnitt bei über 3200 Euro pro Monat. Im Vergleich zum Vorjahr ist das laut dem VDEK eine Steigerung von 261 Euro, umgerechnet neun Prozent.

    Kosten im Pflegeheim: Wie setzen sie sich zusammen? Was zahlt die Pflegekasse?

    In einem Pflegeheim werden Pflegebedürftige bei vollstationärer Unterbringung nicht nur gepflegt, sondern wohnen auch in dem Heim. Neben den Kosten für die Pflege fallen laut dem BMG also auch alltägliche Kosten für die übrige Versorgung und Unterbringung an. So setzen sie sich zusammen:

    • Kosten für Pflege und Betreuung
    • Kosten für Verpflegung und Unterkunft
    • Investitionskosten – gemeint sind Ausgaben des Pflegeheim-Betreibers für Anschaffungen, Gebäudemiete und Ähnliches, die auf die Pflegebedürftigen umgelegt werden.
    • Kosten für mögliche Zusatzleistungen

    Sowohl die gesetzliche als auch private Pflegeversicherung beteiligt sich nur an den pflegebedingten Kosten. Die Höhe der Leistung für vollstationäre Pflege hängt dabei vom Pflegegrad ab. So viel Geld können Pflegebedürftige laut dem BMG aktuell bekommen:

    Für gewöhnlich deckt die Leistung der Pflegekasse die Kosten für Pflege und Betreuung nicht vollständig ab. Der Restbetrag fließt also in den Eigenanteil, den Pflegebedürftige selbst zahlen müssen. Seit 2017 wird der entsprechende Betrag aber nicht mehr individuell berechnet, sondern als sogenannter einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) zusammengefasst.

    Das bedeutet: Der EEE wird für jede Pflegeeinrichtung individuell ermittelt und berechnet sich laut dem BMG aus den übrigen Pflegekosten aller Bewohnerinnen und Bewohner des Pflegeheims, die einen Pflegegrad von 2 bis 5 haben. Dieser Gesamtbetrag wird anschließend einheitlich auf die Pflegebedürftigen in diesem Heim aufgeteilt.

    Der Eigenanteil im Pflegeheim setzt sich also aus dem EEE, den Kosten für Verpflegung und Unterkunft sowie den Investitionskosten zusammen. Um die finanzielle Belastung etwas zu dämpfen, beteiligt sich die Pflegeversicherung laut dem BMG seit 2022 mit einem zusätzlichen Zuschlag am EEE. Diese Leistungszuschläge richten sich nach der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim und wurden zuletzt 2024 erhöht:

    • im ersten Jahr: 15 Prozent des EEE
    • im zweiten Jahr: 30 Prozent des EEE
    • im dritten Jahr: 50 Prozent des EEE
    • ab dem vierten Jahr: 75 Prozent des EEE

    Eigenanteil im Pflegeheim auf über 3200 Euro: Wie hoch sind die Kosten im Januar 2026?

    So teuer wie jetzt war die Pflege im Pflegeheim noch nie. Innerhalb eines Jahres ist die finanzielle Belastung für pflegebedürftige Menschen laut dem VDEK von bundesdurchschnittlich 2984 Euro (Januar 2025) pro Monat im ersten Aufenthaltsjahr auf 3245 Euro (Januar 2026) gestiegen. Ohne Abzug der zusätzlichen Leistungszuschläge lag der Eigenanteil im Januar 2026 bei 3542 Euro im Monat. Der EEE macht davon 1982 Euro aus, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung lagen bei 1046 Euro und die Investitionskosten bei 514 Euro.

    Das sind die monatlichen Kosten für Pflegebedürftige im Januar 2026 nach Abzug der Aufenthaltsdauer-abhängigen Zuschläge zum EEE:

    • im ersten Jahr: 3245 Euro (15 Prozent Zuschlag zum EEE: 2297 Euro; gerechnet wird also so: 3542€ - 297€ = 3245 Euro)
    • im zweiten Jahr: 2947 Euro (30 Prozent Zuschlag zum EEE: 559 Euro; gerechnet wird also so: 3542€ - 559€ = 2947 Euro)
    • im dritten Jahr: 2551 Euro (50 Prozent Zuschlag zum EEE: 991 Euro; gerechnet wird also so: 3542€ - 991€ = 2551 Euro)
    • ab dem vierten Jahr: 2056 Euro (75 Prozent Zuschlag zum EEE: 1487 Euro; gerechnet wird also so: 3542€ - 1487€ = 2056 Euro)

    Selbst Pflegebedürftige mit einer Aufenthaltsdauer ab 36 Monaten müssen nun im Schnitt über 2000 Euro pro Monat selbst bezahlen. Im Januar 2025 lag der Betrag noch bei 1928 Euro.

    So stark ist der Eigenanteil von Januar 2024 über Januar 2025 bis Januar 2026 laut den jeweiligen Auswertungen des VDEK im Bundesdurchschnitt gestiegen:

    Januar 2024Januar 2025Januar 2026
    EEE1377 Euro1760 Euro1982 Euro
    Unterkunft und Verpflegung921 Euro990 Euro1046 Euro
    Investitionskosten485 Euro498 Euro514 Euro
    Eigenanteil ohne Zuschläge2783 Euro3248 Euro3542 Euro
    Eigenanteil im 1. Jahr2576 Euro2984 Euro3245 Euro
    Eigenanteil im 2. Jahr2370 Euro2720 Euro2947 Euro
    Eigenanteil im 3. Jahr2095 Euro2368 Euro2551 Euro
    Eigenanteil ab dem 4. Jahr1750 Euro1928 Euro2056 Euro

    Wie hoch die Eigenbeteiligung in einem Pflegeheim tatsächlich ist, ist von Einrichtung zu Einrichtung unterschiedlich. Aber schon zwischen den einzelnen Bundesländern gibt es teils deutliche Unterschiede.

    So hoch war der Eigenanteil im Januar 2026 in den 16 Bundesländern laut dem VDEK mit EEE, Unterkunft und Verpflegung (U+K), den Investitionskosten (IK) sowie dem Eigenanteil ohne Zuschüsse (EoZ):

    LänderEEEU+KIKEoZ
    Baden-Württemberg2287 Euro1127 Euro461 Euro3875 Euro
    Bayern2115 Euro965 Euro433 Euro3513 Euro
    Berlin2252 Euro847 Euro466 Euro3565 Euro
    Brandenburg2065 Euro944 Euro318 Euro3327 Euro
    Bremen2211 Euro1151 Euro607 Euro3969 Euro
    Hamburg1973 Euro1036 Euro571 Euro3580 Euro
    Hessen2030 Euro978 Euro525 Euro3533 Euro
    Mecklenburg-Vorpommern1948 Euro879 Euro368 Euro3195 Euro
    Niedersachsen1765 Euro844 Euro559 Euro3168 Euro
    Nordrhein-Westfalen1916 Euro1307 Euro646 Euro3869 Euro
    Rheinland-Pfalz1704 Euro1268 Euro506 Euro3478 Euro
    Saarland2128 Euro1259 Euro533 Euro3920 Euro
    Sachsen1981 Euro850 Euro452 Euro3283 Euro
    Sachsen-Anhalt1838 Euro823 Euro335 Euro2996 Euro
    Schleswig-Holstein1696 Euro1036 Euro559 Euro3291 Euro
    Thüringen1900 Euro938 Euro452 Euro3290 Euro

    Spitzenreiter unter den Bundesländern ist also Bremen. Hier zahlen Pflegebedürftige im ersten Aufenthaltsjahr durchschnittlich 3637 Euro pro Monat. Selbst im zweiten Jahr liegen die Kosten hier mit 3306 Euro noch über der 3000-Euro-Marke. Im ersten Jahr im Pflegeheim wurde diese Marke im Januar 2026 nur in Sachsen-Anhalt (2720 Euro), in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen (beide 2903 Euro) sowie in Sachsen (2986 Euro) nicht geknackt. In den übrigen Bundesländern ist der Platz im Pflegeheim teurer.

    Eigenanteil in der Pflege steigt immer weiter: Woran liegt das?

    Dem VDEK zufolge ist die Entwicklung des Eigenanteils vor allem auf die gestiegenen Personalkosten zurückzuführen. „Es ist richtig, dass das Pflegepersonal gut bezahlt wird“, sagt VDEK-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. Aber: „Es kann nicht sein, dass die Lohnsteigerungen zu einem großen Teil den Pflegebedürftigen aufgebürdet werden. Hier braucht es endlich eine solidarische Lösung“, fordert sie.

    An einer solchen Lösung wird mit der geplanten Pflegereform bereits gearbeitet. Die von der Bundesregierung eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat bisher allerdings nur Ideen vorgestellt. Eine davon bezieht sich auf eine Begrenzung des Eigenanteils. Konkrete Pläne gibt es aber nicht.

    Neben dem EEE sind auch die Investitionskosten sowie die Ausbildungskosten, die ebenfalls auf Pflegebedürftige umgelegt werden, im Januar 2026 erneut gestiegen. Deshalb weist Elsner in der Pressemitteilung des VDEK noch auf eine weitere Stellschraube hin: „Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen könnten um rund 640 Euro im Monat entlastet werden. Denn heute müssen Pflegebedürftige für Investitions- und Ausbildungskosten aufkommen, die Sache des Staates sind.“ Der VDEK fordere die Bundesländer deshalb auf, „diese Kosten endlich zu übernehmen“, erklärt Elsner.

    Im Jahr 2022 hätten Pflegebedürftige 4,4 Milliarden Euro für Investitionen bezahlt, die Bundesländer hingegen nur rund 876 Millionen Euro. Elsner sagt, der Staat müsse seiner Verantwortung jetzt gerecht werden und die Kosten für Investitionen vollumfänglich übernehmen. Auch Jens Kreutzer von der AOK Nordost plädiert angesichts der steigenden Eigenbeteiligung im Pflegeheim dafür, Pflegebedürftigen die Investitionskosten „nicht länger aufzubürden“. Mit einer Begrenzung des Eigenanteils könnte auch dieses Problem in der Theorie gelöst werden. Wann und ob die Idee umgesetzt wird, ist aktuell aber noch offen.

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