Laut einer Auswertung der Vergütungsvereinbarungen der Pflegekassen mit Heimen in allen Bundesländern durch den Verband der Ersatzkassen müssen Pflegebedürftige inzwischen über 3000 Euro monatlich selbst zahlen, um im ersten Jahr einen Platz im Pflegeheim zu finanzieren. Laut dem Statistischen Bundesamt hat aber jede fünfte Person im Ruhestand maximal 1400 Euro netto pro Monat zur Verfügung. Daran ist schnell erkennbar, dass die Rechnung für viele Pflegebedürftige und Angehörige nicht aufgeht. Das kann verunsichern: Muss nun das Eigenheim verkauft werden, um das Pflegeheim bezahlen zu können? Die Antwort finden Sie hier.
Auch interessant: Erfahrungen und Erinnerungen eines Pflegebedürftigen können positive Auswirkungen auf den Pflegealltag haben. Deshalb wird Biografiearbeit in der Pflege angewendet. Vorbehaltsaufgaben sind in Deutschland bestimmten Berufsständen vorbehalten, das hat auch eine Bedeutung für den Bereich Pflege.
Wie viel müssen Pflegebedürftige selbst zahlen?
Reichen das Einkommen und die Rentenbezüge nicht aus, um das Pflegeheim zu zahlen, dann haben Pflegebedürftige laut Bundesministerium für Gesundheit Anspruch auf Hilfe zur Pflege. Bevor das Sozialamt die Kosten für die Pflege übernimmt, kann es auf weitere Ressourcen zurückgreifen. Jedoch gibt es bei einem Barvermögen einen Freibetrag von bis zu 10.000 Euro. Angehörige müssen dann für den Beitrag aufkommen, wenn ihr Vermögen 100.000 Euro übersteigt. Hat man keine Angehörigen, übernimmt das Sozialamt in voller Höhe den Beitrag für die ambulante oder stationäre Hilfe. Jedoch kann auch eine Immobilie eine Rolle spielen.
Übrigens: Pflegebedürftige müssen nicht in ein Pflegeheim ziehen, sondern können auch in ambulant betreue Wohngruppen leben: sogenannte Pflege-WGs. Außerdem: Je nach Art der Pflege können pflegebedürftige Menschen 224 Euro im Monat zusätzlich bekommen.
Pflege zu teuer: Müssen Pflegebedürftige ihr Eigenheim verkaufen?
Auf eine Immobilie kann das Sozialamt unter bestimmten Bedingungen zurückgreifen, wenn die Pflegekosten nicht durch das Einkommen gedeckt werden können. Wohnt allerdings noch eine angehörige Person in der Immobilie, die nicht auf Pflege angewiesen ist, zum Beispiel eine Ehepartnerin oder ein Ehepartner, dann kann das Sozialamt oft nicht darauf zurückgreifen. Dabei kommt es aber auch noch auf andere Parameter an, wie das Gesundheitsministerium schreibt: Die Zahl der Bewohner, dem Wohnbedarf, der Grundstücks- beziehungsweise der Hausgröße, dem Zuschnitt und der Ausstattung des Wohngebäudes sowie dem Wert des Grundstücks können darauf hinweisen, ob die Immobilie für die Pflegekosten verkauft werden darf.
Manche Quellen, wie die WirtschaftsWoche erklären: „Um einen späteren Verkauf des Eigenheims zu vermeiden, können die Alteigentümer ihre Immobilie zu Lebzeiten an ihre Kinder verschenken.“ Dabei gilt eine Frist von zehn Jahren ab der Schenkung bis das Sozialamt keinen Zugriff mehr auf die Immobilie hat.
Auch interessant: Sonderurlaub steht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unter bestimmten Voraussetzungen zu. Pflegende Angehörige fragen sich daher, ob auch sie Sonderurlaub in Anspruch nehmen können. Außerdem: Das Gehalt in der Pflege ist 2025 um 4,9 Prozent gestiegen. Dabei gibt es große Unterschiede zwischen den Bundesländern und den drei Berufsgruppen.
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