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Pflegegeld-Auszahlung für Dezember 2025: Wann ist das Geld auf dem Konto?

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Pflegegeld-Auszahlung für Dezember 2025: Wann ist das Geld auf dem Konto?

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    Das Pflegegeld wird monatlich ausgezahlt. Viele Pflegebedürftige geben es laut dem BMG als Anerkennung an ihre pflegenden Angehörigen weiter.
    Das Pflegegeld wird monatlich ausgezahlt. Viele Pflegebedürftige geben es laut dem BMG als Anerkennung an ihre pflegenden Angehörigen weiter. Foto: Monthira, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Viele Menschen wollen im Pflegefall nicht in ein Heim umziehen, sondern in den eigenen vier Wänden bleiben. Das zeigt sich auch in den Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Demnach werden 85,9 Prozent der knapp 5,7 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland zu Hause gepflegt. Bei 54,5 Prozent wird die Pflege sogar alleine von Angehörigen geleistet. Um Pflegebedürftigen diese Form der Versorgung ohne finanzielle Einbußen zu ermöglichen, wurde laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) das sogenannte Pflegegeld eingeführt.

    Um Pflegegeld bekommen zu können, muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen und die häusliche Pflege selbst durch Verwandte, Freunde oder andere ehrenamtliche Pflegepersonen sichergestellt werden. Über die Verwendung der Leistung können Betroffene selbst bestimmen. Dafür müssen Betroffene aber wissen, wann sie mit der Auszahlung rechnen können. Wann wird das Pflegegeld im Dezember 2025 überwiesen?

    Übrigens: In Bayern gibt es neben dem Pflegegeld auch das Landespflegegeld. Ab 2026 wird die Leistung allerdings gekürzt.

    Pflegegeld für Dezember 2025: Wann ist die Auszahlung?

    Das Pflegegeld wird jeden Monat nach einem bestimmten Muster ausgezahlt. Wann das Geld genau auf dem Konto ankommt, hängt der AOK zufolge allerdings auch von der jeweiligen Pflegekasse ab. Demnach wird das Pflegegeld grundsätzlich im Voraus gezahlt, entweder am letzten Werktag eines Monats für den folgenden Monat oder am ersten Werktag eines Monats für diesen Monat. So überweist zum Beispiel die Techniker Krankenkasse (TK) das Pflegegeld am letzten Arbeitstag vor Monatsende für den Folgemonat; bei der Barmer steht das Geld spätestens zum 1. eines Monats zur Verfügung.

    Mit dem Pflegegeld für Dezember 2025 können Berechtigte also entweder Ende November oder Anfang Dezember rechnen. Da der 30. November in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt und es sich dabei nicht um einen Bankarbeitstag handelt – der Begriff deckt alle Tage von Montag bis Freitag ab, wenn es sich nicht um gesetzliche Feiertage handelt –, fällt die Auszahlung auf Freitag, 28. November 2025. Spätestens sollte das Pflegegeld aber am Montag, 1. Dezember 2025, auf dem Konto ankommen.

    Wer privat kranken- und damit auch pflegeversichert ist, muss sich bei der Pflegegeld-Auszahlung laut dem Pflegeportal pflege.de etwas länger gedulden. Private Pflege-Pflichtversicherungen zahlen die Leistung nämlich erst zu Beginn des Folgemonats aus. Mit dem Pflegegeld für Dezember 2025 können Berechtigte also erst im Januar 2026 rechnen.

    Auch wenn Pflegebedürftige die sogenannte Kombinationsleistung in Anspruch nehmen, wird das Pflegegeld nicht zu den genannten Terminen überwiesen. Denn: Wenn Angehörige die Pflege zu Hause zusammen mit einem ambulanten Pflegedienst übernehmen, besteht zwar Anspruch auf Pflegegeld. Die Leistung wird dann allerdings nach § 38 SGB XI nur anteilig ausgezahlt. Die Höhe orientiert sich an der Ausschöpfung der Pflegesachleistung. Diese wird am Monatsende abgerechnet. Deshalb wird das Pflegegeld in der Kombinationspflege erst deutlich später ausgezahlt und folgt damit einem anderen Rhythmus.

    Pflegegeld 2025: Wie hoch ist die Leistung der Pflegeversicherung?

    Das Pflegegeld ist in seiner Höhe laut dem BMG vom Grad der Pflegebedürftigkeit abhängig. Pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2 erhalten also pro Monat weniger Geld als Betroffene mit Pflegegrad 5. Zuletzt wurde das Pflegegeld zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht. Die nächste planmäßige Pflegegeld-Erhöhung steht erst wieder 2028 an.

    So hoch ist die Leistung jetzt: 

    Pflegegeld kann nicht rückwirkend beantragt werden, sondern wird ab dem Tag des Antrags gezahlt. Bei der Berechnung der Leistung kann es daher im ersten Monat zu Abweichungen in der Leistungshöhe kommen. Die erste Auszahlung findet dann frühestens im Monat nach der Antragstellung statt. Der Betrag für den Antragsmonat und den Folgemonat wird dann gemeinsam überwiesen.

    Übrigens: Wer Pflegegeld bekommt, muss laut dem BMG auch regelmäßige Pflegeberatungen nutzen, die die Qualität der Pflege sichern sollen. Wer sich nicht daran hält, könnte sich bei der nächsten Auszahlung beim Blick aufs Konto wundern, denn das Pflegegeld kann gekürzt oder ganz gestrichen werden.

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