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Pflegegeld-Auszahlung für März 2026: Wann ist das Geld auf dem Konto?

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Pflegegeld-Auszahlung für März 2026: Wann ist das Geld auf dem Konto?

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    Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, können Anspruch auf Pflegegeld haben. Dieses wird monatlich ausgezahlt.
    Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, können Anspruch auf Pflegegeld haben. Dieses wird monatlich ausgezahlt. Foto: pusteflower9024, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Rund 5,7 Millionen Menschen in Deutschland gelten laut der Pflegestatistik 2023 als pflegebedürftig. Die meisten von ihnen leben nicht in einem Pflegeheim, sondern werden zu Hause versorgt – überwiegend von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlich Engagierten. Knapp 4,9 Millionen Pflegebedürftige werden auf diese Weise betreut.

    Die häusliche Pflege ist jedoch oft zeitintensiv und mit hohen Kosten verbunden. Um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell zu unterstützen, gibt es das sogenannte Pflegegeld. Anspruch darauf haben laut dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2. Die Auszahlung folgt einem festen Muster. Wann genau das Pflegegeld für März 2026 überwiesen wird, erfahren Sie hier.

    Wann erfolgt die Pflegegeld-Auszahlung für März 2026?

    Das Pflegegeld wird nach einem festen Schema ausgezahlt. Laut dem Pflegeportal pflege.de überweist die gesetzliche Pflegekasse den Betrag in der Regel am ersten Werktag eines Monats – und zwar im Voraus für den jeweiligen Monat. Für März 2026 bedeutet das: Pflegebedürftige Personen erhalten ihr Pflegegeld bereits zu Beginn des Monats. Da der 1. März 2026 ein Sonntag – und somit kein Bankarbeitstag – ist, sollte das Pflegegeld also am Montag, dem 2. März 2026, auf dem Konto eingehen. Allerdings sind diese Termine nicht verbindlich. Je nach Pflegekasse kann der Auszahlungstag variieren. So zahlt etwa die Techniker Krankenkasse laut Angaben auf ihrer Website das Pflegegeld bereits am letzten Arbeitstag vor Monatsende für den Folgemonat aus.

    Wer das Pflegegeld neu beantragt, bekommt die Leistung pflege.de zufolge frühestens im Monat nach der Antragstellung ausbezahlt. Wird der Antrag also im März 2026 gestellt, ist mit einer Auszahlung frühestens im April 2026 zu rechnen. Erfolgte die Antragstellung hingegen bereits im Februar 2026, wird das Pflegegeld voraussichtlich im März 2026 ausgezahlt – einschließlich des Betrags für den laufenden Monat. Das Pflegegeld kann jedoch nicht rückwirkend beantragt werden. Der Anspruch besteht also erst ab dem Tag der Antragstellung. Für den ersten Monat wird der Betrag anteilig berechnet – vom Tag des Antrags bis zum Monatsende. Dabei wird ein Monat pauschal mit 30 Tagen angesetzt.

    Für Privatversicherte gilt eine andere Regelung: Wie pflege.de informiert, zahlen private Pflege-Pflichtversicherungen das Pflegegeld in der Regel erst zu Beginn des Folgemonats aus. Das Pflegegeld für März 2026 wird privat Versicherten demnach Anfang April überwiesen.

    Auch interessant: Die Pflege kann als sogenannte Kombinationsleistung erfolgen – also durch Angehörige in Verbindung mit einem ambulanten Pflegedienst. In diesem Fall besteht, sofern mindestens Pflegegrad 2 vorliegt, laut pflege.de weiterhin Anspruch auf Pflegegeld. Allerdings wird das Pflegegeld in diesem Fall nur anteilig ausgezahlt. Wie hoch der Betrag ausfällt, hängt davon ab, wie viele Pflegesachleistungen im jeweiligen Monat genutzt wurden. Da die Berechnung vom tatsächlichen Verbrauch der Sachleistungen abhängt, erfolgt die Auszahlung nicht wie üblich zu Beginn des Monats, sondern etwa sechs Wochen später.

    Pflegegeld-Höhe: Wie viel bekommen Pflegebedürftige im März 2026?

    Wie hoch das Pflegegeld ausfällt, hängt dem BMG zufolge vom jeweiligen Pflegegrad ab. Grundsätzlich gilt: Je höher der Pflegegrad, desto höher ist auch der monatliche Anspruch. Zuletzt wurde das Pflegegeld zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht. Die nächste Anpassung ist erst wieder für das Jahr 2028 vorgesehen. Für das Jahr 2026 gelten damit folgende monatliche Beträge:

    Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten kein Pflegegeld, da sie laut pflege.de noch weitgehend selbstständig sind. Dennoch haben auch Menschen mit dem niedrigsten Pflegegrad Anspruch auf bestimmte Unterstützungsleistungen. Dazu zählen unter anderem der Entlastungsbetrag sowie der Wohngruppenzuschuss.

    Übrigens: Die Pflegegeld-Auszahlungstermine für das gesamte Jahr 2026 stehen bereits fest.

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