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Pflegegrad 3: Leistungen und Voraussetzungen – so viel Geld bekommen Pflegebedürftige und Angehörige

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Pflegegrad 3: Leistungen und Voraussetzungen – so viel Geld bekommen Pflegebedürftige und Angehörige

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    Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 sind oft nicht mehr besonders selbstständig. Die Pflegekasse unterstützt sie und ihre Angehörigen mit verschiedenen Leistungen.
    Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 sind oft nicht mehr besonders selbstständig. Die Pflegekasse unterstützt sie und ihre Angehörigen mit verschiedenen Leistungen. Foto: godfather, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Rund 5,7 Millionen Pflegebedürftige nehmen laut dem Statistischen Bundesamt jeden Monat Leistungen der Pflegekasse in Anspruch und sind auf Pflege angewiesen. Dabei entscheidet der Pflegegrad, welche Leistungen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen genau zustehen – und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Hier gibt es alle wichtigen Informationen zum Pflegegrad 3 im Überblick.

    Wir haben außerdem eine Übersicht über alle Pflegegrade von 1 bis 5 zusammengestellt.

    Pflegegrad 3: Wie kann man Leistungen der Pflegekasse beantragen?

    Damit ein Mensch in den Pflegegrad 3 eingestuft wird, muss er laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) als Erstes einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse stellen. Das kann auch telefonisch erfolgen. Anschließend begutachtet bei gesetzlich Versicherten der Medizinische Dienst (MD) und bei privat Versicherten Medicproof, inwieweit die pflegebedürftige Person noch selbstständig ist.

    Dabei wird ein Punktesystem eingesetzt. Pflegegrad 3 und die damit verbundenen Leistungen erhält, wer vom Gutachter zwischen 47,5 und unter 70 Punkte zugeschrieben bekommt. Die Anträge zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit müssen in der Regel innerhalb von 25 Tagen bearbeitet werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.

    Pflegegrad 3: Welche Voraussetzungen muss man erfüllen?

    Grundsätzlich gilt: Wer Pflegeleistungen in Anspruch nehmen will, muss dem BMG zufolge in den vergangenen zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre als Mitglied in die Pflegekasse eingezahlt haben oder familienversichert gewesen sein.

    Ist diese Voraussetzung für den Pflegegrad 3 erfüllt, werden potenziell Pflegebedürftige in folgenden sechs Lebensbereichen begutachtet:

    • Mobilität: Dabei geht es um motorische Faktoren. Kann der Betroffene zum Beispiel alleine aufstehen und vom Bett ins Badezimmer gehen? Kann er sich selbstständig bewegen?
    • Geistige und kommunikative Fähigkeiten: In diesem Bereich geht es darum, wie stark der Betroffene verstehen, erkennen und entscheiden kann. Kann er sich zeitlich und räumlich orientieren? Kann er Risiken erkennen und Gespräche mit anderen führen?
    • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Benötigt der Betroffene Hilfe wegen psychischer Probleme? Darunter fallen etwa aggressives oder ängstliches Verhalten sowie Unruhe in der Nacht.
    • Selbstversorgung: Kann der Betroffene sich selbstständig waschen und anziehen oder zum Beispiel alleine die Toilette benutzen?
    • Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Benötigt der Pflegebedürftige Hilfe im Umgang mit Krankheiten und Behandlungen? Ein Gutachter prüft, ob der Betroffene zum Beispiel Medikamente selbst einnimmt, den Blutzucker misst oder einen Arzt aufsuchen kann.
    • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Kann der Betroffene seinen Tag selbstständig gestalten? Kann er mit anderen in Kontakt treten und zum Beispiel Spielrunden selbstständig besuchen?

    Für jedes Kriterium wird der Grad der Selbstständigkeit der oder des Betroffenen ermittelt. Am Ende fließen die Punkte mit unterschiedlicher Gewichtung zu einem Gesamtwert zusammen. Zwischen 47,5 und unter 70 Punkten erhält eine Person Pflegegrad 3. Sind die Voraussetzungen erfüllt, bekommt die Person einen Bescheid mit der Anerkennung des Pflegegrads 3.

    Pflegegrad 3: Welche Leistungen und wie viel Geld bekommen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen?

    Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag und Co.: Wer in den Pflegegrad 3 eingestuft wird, bekommt laut dem Ratgeber pflege.de je nach Situation verschiedene Geld- und Sachleistungen. Einige davon wurden zum 1. Januar 2024 und zuletzt zum 1. Januar 2025 im Rahmen der Pflegereform 2023 erhöht, darunter das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen.

    Ein Überblick über alle Leistungen bei Pflegegrad 3:

    Übrigens: Wenn Pflegebedürftige zu Hause von ihren Angehörigen und einem ambulanten Pflegedienst gepflegt werden, können sie mit der sogenannten Kombinationsleistung sowohl Pflegegeld als auch Pflegesachleistungen bekommen. Je nachdem, in welchem Umfang die Pflegesachleistung ausgeschöpft wird, wird das Pflegegeld anteilig ausgezahlt.

    Pflegegrad 3: Gibt es Beratungsstellen für Pflegebedürftige?

    Neben den finanziellen Leistungen steht Menschen mit Pflegegrad 3 sowie ihren Angehörigen ein ständiger Beratungsdienst zu. Dort können sie und ihre Verwandten zum Beispiel Themen wie eine bessere Pflegeversorgung oder einen altersgerechten Wohnungsumbau ansprechen. Die Kosten für Beratungsbesuche von Menschen mit Pflegegrad 3 bezahlt laut pflege.de die Pflegekasse.

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