Zahlreiche Menschen in Deutschland übernehmen die Pflege ihrer Angehörigen selbst – und stemmen damit eine Aufgabe, die für das gesamte System unverzichtbar ist, wenngleich die Bereitschaft langsam sinkt. Doch neue Daten des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigen, wie hart diese Verantwortung finanziell treffen kann. Rund 5,7 Millionen Menschen pflegen privat, viele davon im erwerbsfähigen Alter.
Wer Eltern, Partner oder Kinder pflegt, reduziert oft die eigene Arbeitszeit oder steigt ganz aus dem Job aus – und genau das erhöht laut IW das Risiko, dauerhaft in finanzielle Unsicherheit zu geraten. Die Studie legt offen, wie groß die Unterschiede zwischen den Pflegenden sind, wer besonders gefährdet ist und welche gesetzlichen Möglichkeiten es gibt, die Folgen abzufedern.
Viele Pflegende geben ihre Arbeit auf: Erhöht die Pflege von Angehörigen das Armutsrisiko?
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtete jüngst mit Verweis auf die IW-Studie: „Zuletzt haben fast sechs Millionen Deutsche ein krankes Familienmitglied selbst gepflegt, ohne professionelle Dienste in Anspruch zu nehmen.“ 2022 hätten rund 400.000 Beschäftigte ihre Arbeit aufgegeben, um Angehörige zu pflegen.
Die IW-Daten zeigen deutlich, dass sich pflegende Angehörige nicht in einer einzigen Lebenslage befinden, sondern in drei klar unterscheidbaren Gruppen. Erstens jene, die mit Beginn der Pflegeverantwortung komplett aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden: Das betrifft laut IW rund 10 Prozent der 18- bis unter 66-Jährigen, hochgerechnet etwa die oben erwähnten 400.000 Personen, die 2022 wegen Pflege ganz in die Erwerbslosigkeit wechselten.
Die zweite, zahlenmäßig größere Gruppe sind diejenigen, die ihren Job behalten, aber ihre Arbeitszeit reduzieren, um die Pflege zu stemmen. Laut IW trifft das auf 15,5 Prozent der Pflegenden im Erwerbsalter zu – also rund 625.000 Menschen, deren Erwerbsumfang mit Beginn der aktuellen Pflegeverantwortung gesunken ist. Die Studie betont, dass hiervon besonders Menschen mit niedrigem Einkommen und Frauen betroffen sind, die überdurchschnittlich oft Teilzeit arbeiten und mehr Pflegestunden leisten.
Die dritte und größte Gruppe schließlich sind jene, die Pflege und Beruf trotz hoher Belastung miteinander vereinbaren. Das IW schreibt, Pflege werde hier „in den allermeisten Fällen“ parallel zur Erwerbsarbeit ausgeübt. Viele Betroffene nutzen flexible Arbeitszeiten oder reduzieren nur minimal — oft notgedrungen, weil das Familieneinkommen ohne Erwerbsarbeit nicht tragfähig wäre.
Pflege in Deutschland: Angehörige sind unverzichtbar für das System
Trotz dieser Hürden ist die Pflege durch Angehörige eine zentrale Säule des Systems. Sebastian Froese vom Bundesverband Ambulante Dienste und stationäre Einrichtungen sagte in der FAZ: „Wir erleben Angehörige, die wissen, dass die Pflege professionell erbracht werden kann, aber sich das nicht leisten können.“ Für ihn sind diejenigen, die ihre Angehörigen selbst pflegen wollen, „aus einer gesundheitspolitischen Perspektive ein Traum. Das Problem ist aber, dass die Leute auch von irgendetwas leben müssen.“
Und hier beginnt das Armutsrisiko Pflege:
- Oft wird die Erwerbsarbeit von Pflegenden reduziert oder beendet, da Sonderurlaub häufig nicht ausreicht.
- Im Gegensatz zum Elterngeld gibt es kein allgemeines Lohnersatzsystem für pflegende Angehörige. „Nach wie vor haben pflegende Angehörige zwar meist das Recht, zeitweise aus ihrem Job auszusteigen […]. Doch einen Ausgleich für den weggefallenen Lohn gibt es nicht“, heißt es dazu auf ihre-vorsorge.de.
- Gleichzeitig steigen Kosten – etwa für Hilfsmittel, Fahrten oder Zuzahlungen.
Froese warnt deshalb in der FAZ ausdrücklich davor, „dass Pflege zum Armutsrisiko werden kann“. Stationäre Pflege sei zwar noch teurer, aber: Wenn Angehörige ihre Arbeit aufgäben, fehle ein Einkommen und eine eigene Altersvorsorge – Armut sei für Angehörige dann nicht nur eine abstrakte Kategorie, sondern ein reales Lebensrisiko.
Pflegegeld, Wohngeld, Bürgergeld: Was das Armutsrisiko abfedern kann
Bei all den Belastungen, welche die Pflege von Angehörigen mit sich bringt, sieht die gesetzliche Pflegeversicherung allerdings kein eigenes Gehalt für pflegende Angehörige vor. Das Portal ihre-vorsorge.de stellt klar: „Für pflegende Angehörige sieht die gesetzliche Pflegeversicherung – zumindest rechtlich gesehen – keine Geldleistung vor.“ Es gibt zwar Pflegegeld, „dieses wird aber dem Pflegebedürftigen ausgezahlt.“ Es sei vom Gesetzgeber ausdrücklich dafür vorgesehen, dass Pflegebedürftige dieses an diejenigen weitergeben, die sie betreuten.
Die Beträge liegen 2025 je nach Pflegegrad zwischen 347 und 990 Euro im Monat. Für sich genommen reicht das selten zum Leben – aber kombiniert mit anderen Leistungen kann es laut ihre-vorsorge.de helfen:
- Teilzeitlohn + Pflegegeld + Wohngeld: ihre-vorsorge.de zeigt am Beispiel einer Alleinstehenden, dass der Einkommensverlust durch Arbeitszeitreduzierung deutlich sinken kann, wenn Wohngeld und Pflegegeld hinzukommen.
- Bürgergeld: Wer Angehörige mit Pflegegrad 4 oder 5 betreut, für den gilt laut § 10 SGB II die Arbeitsaufnahme in der Regel als „nicht zumutbar“. Wer Angehörige mit Pflegegrad 4 oder 5 betreut, ist im Regelfall nicht verpflichtet, neben der Pflege einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Bürgergeld kann dann Einkommensausfälle abfedern – allerdings oft nach strenger Prüfung und mit Konflikten mit dem Jobcenter.
- Arbeitslosengeld während Pflegezeit: Unter bestimmten Bedingungen kann sogar während einer unbezahlten Pflegezeit Arbeitslosengeld bezogen werden, wenn Pflegebedürftige das Pflegegeld weiterreichen.
Diese Instrumente senken das Risiko für Armut durch die Pflege von Angehörigen, ersetzen aber kein stabiles, eigenständiges Erwerbseinkommen – und sie sind häufig kompliziert, antragspflichtig und oft mit Unsicherheiten verbunden.
Rechtlich gibt es Möglichkeiten, Pflege und die Arbeitsstelle zu kombinieren. Das Bundesministerium für Bildung, Familien, Senioren, Frauen und Jugend hebt dabei insbesondere die Pflegezeit hervor. Sie eröffne Möglichkeiten, sich vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen, um pflegebedürftige nahe Angehörige zu pflegen oder zu betreuen. Möglich sind hier bis zu sechs Monate vollständige oder teilweise Freistellung. Bei der Familienpflegezeit seien sogar bis zu 24 Monate Teilzeit mit mindestens 15 Wochenstunden vorgesehen.
Für beide Modelle kann beim Bundesfamilienministerium zudem ein zinsloses Darlehen beantragt werden. Dieses beträgt in der Regel die „Hälfte des Unterschieds zwischen Ihrem pauschalierten monatlichen Nettoentgelt vor der Freistellung und Ihrem pauschalierten monatlichen Nettoentgelt während der Freistellung“, hießt es auf wege-zur-pflege.de. Das schützt kurzfristig vor einem massiven Einkommensknick – aber: Das Geld muss innerhalb von 48 Monaten zurückgezahlt werden. Wer ohnehin knapp kalkuliert, zögert verständlich, neue Schulden zu machen. Immerhin zahlen die Pflegekassen für anerkannte Pflegepersonen Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das mildert das Armutsrisiko im Alter – ersetzt aber keine dauerhaft entgangenen Erwerbsjahre.
Zusammenfassend: Die Pflege von Angehörigen bedeutet nicht automatisch Armut, doch die Daten machen deutlich, dass das Armutsrisiko stark steigt, sobald Erwerbsarbeit reduziert oder vollständig aufgegeben wird. Besonders betroffen sind Menschen mit geringem Einkommen und Frauen, die überdurchschnittlich viel Pflegearbeit leisten. Zwar existieren staatliche Unterstützungen wie Pflegegeld, Wohngeld, Bürgergeld oder Pflegezeit – doch sie ersetzen kein stabiles Einkommen und sind oft mit Bürokratie, Rückzahlungspflichten und Unsicherheiten verbunden. Solange die private Pflege eine zentrale Säule des Systems bleibt, bleibt auch die Frage bestehen, wer ihre gesellschaftliche Bedeutung trägt – und wer ihre finanziellen Folgen.
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