Eine Schwerbehinderung kann entweder bereits von Geburt an vorliegen oder erst im Laufe des Lebens durch einen Unfall oder Krankheit auftreten. In jedem Fall können Betroffene auf die Rente für schwerbehinderte Menschen Anspruch haben – wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Ob dafür auch ein Schwerbehindertenausweis nötig ist, erklären wir im Artikel.
Rente für Schwerbehinderte: Braucht man einen Schwerbehindertenausweis?
Voraussetzung für diese Rentenform ist eine anerkannte Schwerbehinderung. Das kann durch einen Schwerbehindertenausweis nachgewiesen werden, muss es aber nicht zwingend, wie eine Sprecherin der Deutschen Rentenversicherung unserer Redaktion auf Nachfrage mitteilte. Möglich sei beispielsweise auch eine aktuelle Bescheinigung einer Stelle, die für die Feststellung der Schwerbehinderung zuständig ist. Dazu zählt etwa ein Versorgungsamt oder eine Berufsgenossenschaft. Sollte also der Schwerbehindertenausweis noch nicht da sein, kann die Rente für schwerbehinderte Menschen trotzdem beantragt werden, wenn eine entsprechende Bescheinigung vorliegt.
Rente für schwerbehinderte Menschen: Welche Voraussetzungen sind nötig?
Neben dem Nachweis der Schwerbehinderung müssen Versicherte die entsprechenden rentenrechtlichen Zeiten erfüllen. Bei der Rente für Schwerbehinderte beträgt die Wartezeit 35 Jahre, teilt die Deutsche Rentenversicherung mit.
Außerdem muss auch das Mindestalter erfüllt sein. Wer 1964 oder später geboren wurde, kann seit diesem Jahr eine Altersrente mit Abschlägen ab 62 Jahren in Anspruch nehmen. Also ist ein Renteneintritt mit 63 möglich, mit 61 Jahren allerdings noch nicht. Schwerbehinderte Rentnerinnen und Rentner, die keine Abschläge in Kauf nehmen möchten, können ab 65 Jahren in Rente gehen.
Wann gilt man als schwerbehindert?
Laut Deutscher Rentenversicherung gelten Versicherte als schwerbehindert, wenn sie mindestens einen Grad der Behinderung von 50 aufweisen. Das stellt zum Beispiel das Versorgungsamt fest. Ein Antrag ist formlos möglich, erklärt der Deutsche Gewerkschaftsbund. Im Anschluss daran müssen Betroffene ein mehrseitiges Formular ausfüllen und gegebenenfalls ein ärztliches Gutachten vorlegen.
Übrigens: Rentnerinnen und Rentner mit einer Schwerbehinderung haben steuerliche Vorteile.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
AnmeldenSie haben noch kein Konto? Kostenfrei registrieren