Das deutsche Rentensystem steht vor verschiedenen Problemen, eines davon: die alternde Gesellschaft. Sie führt dazu, dass immer weniger Beitragszahler für immer mehr Rentner zahlen müssen. Laut ZDF heute stehen aktuell einem Altersrentner rund zwei Beitragszahler gegenüber – in den 1960er Jahren war das Verhältnis noch eins zu sechs. Wie kann es weitergehen? Die Politik ist sich einig, dass eine Renten-Reform her muss. Nur, wie diese genau gestaltet werden soll, darüber herrscht Uneinigkeit. Bis zum Sommer 2026 soll eine Rentenkommission Ergebnisse vorlegen, wie man die gesetzliche Rente stabilisieren kann. Dabei werden unter anderem Modelle geprüft, um den Versichertenkreis zu erweitern, informiert BR24.
Diskussionen, angeführt vor allem von der SPD und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas, branden immer wieder zum Vorschlag auf, unter anderem Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung aufzunehmen. Das sei gerechter und würde die Rentenkasse stabilisieren, argumentierte Bas im vergangenen Jahr laut der Tagesschau. Auch bei einer Klausur des SPD-Parteivorstands Anfang Februar 2026 wurde die Forderung erneut gestellt: Demnach soll die Rentenversicherungspflicht auf Beamte, Selbstständige und Mandatsträger ausgeweitet werden, berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Doch wie viel würde es für die gesetzliche Rentenversicherung wirklich bringen, wenn Beamte aufgenommen würden?
Nicht in der gesetzlichen Rente: Wie viele Pensionäre gibt es und was kosten Pensionen den Staat?
Die gesetzliche Rente für Angestellte und die Pension für Beamtinnen und Beamte sind zwei sehr unterschiedliche Altersvorsorgesysteme. Laut dem Statistischen Bundesamt gab es zum 1. Januar 2025 rund 1,4 Millionen Pensionärinnen und Pensionäre des öffentlichen Dienstes nach dem deutschen Beamten- und Soldatenversorgungsrecht. Diese erhielten ein durchschnittliches Ruhegehalt von 3416 Euro brutto im Monat. Die Ausgaben für Pensionen der ehemaligen Staatsbediensteten beliefen sich im Jahr 2024 auf 56,9 Milliarden Euro.
Reine Zahlen sind aber schwer vergleichbar, da sich die Systeme Rente und Pension unter anderem hinsichtlich Finanzierung, Berechnungslogik, Versicherungen und Steuern unterscheiden. In Kurzform nur so viel zur Finanzierung: Die Altersversorgung von Beamtinnen und Beamten in Deutschland liegt – je nach Anstellung als Bundes-, Landes- oder Kommunalbeamte – beim Bund und bei den Ländern, erklärt die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb). Finanziert wird die Beamtenversorgung demzufolge im Kern aus Steuermitteln. Beamte zahlen also nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein wie angestellte Arbeitnehmer
Wäre es also eine Idee, das Pensionssystem umzugestalten oder gar abzuschaffen und entweder alle oder zumindest die neu ernannten Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung aufzunehmen?
Welche Argumente gibt es für die Aufnahme von Beamten in die Rentenversicherung?
Befürworter des SPD-Vorstoßes sehen vereinfacht gesagt, neben einem solidarischen Aspekt, vor allem zwei Vorteile: Der Kreis der in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten würde wachsen – dadurch gäbe es logischerweise mehr Beitragszahler, um die aktuellen Renten zu bezahlen. Außerdem würde der Staat die Kosten für die Zahlung der Pensionen einsparen. Wie oben geschrieben, etwa 57 Milliarden Euro pro Jahr.
Unterstützung für die Idee gibt es unter anderem vom Sozialverband VdK. Die Vorsitzende Verena Bentele sagte 2025, es sei „komplett aus der Zeit gefallen, dass sich Beamtinnen und Beamte der solidarischen Rentenversicherung entziehen.“ Der Verband führt zudem eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey an, laut der Dreiviertel der Bundesbürger angaben, dass es ihr „Vertrauen in das System der gesetzlichen Rente stärken“ würde, wenn auch bislang ausgenommene Gruppen wie Beamtinnen und Beamte oder Selbstständige in diese einzahlen würden. „Die Zustimmung für eine Rente für alle ist eindeutig“, schlussfolgerte Bentele.
Auch der Paritätische Wohlfahrtsverband würde eine Überführung von Pensionsansprüchen hin zu Rentenansprüchen befürworten. Es sei „eine Frage der finanziellen Vernunft und eine Frage der sozialen Gerechtigkeit“, sagte Hauptgeschäftsführer Joachim Rock laut ZDF heute. Die Rentenversicherung mit ihrem Umlagesystem sei eine sichere, soziale und gerechte Absicherung, deshalb wolle der Verband sie für alle Beschäftigten gleichermaßen, wird Rock weiter zitiert.
Fakt ist: Zunächst würde die gesetzliche Rentenversicherung tatsächlich von den höheren Einnahmen profitieren. Das zeigt eine Simulationsrechnung des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung von Anfang 2024. Denn wenn mehr Beitragszahlerinnen und -zahler für die gleiche Zahl an Rentnerinnen und Rentnern aufkommen, steigen die Einnahmen. Das stabilisiert das Rentensystem insgesamt. Der Simulation zufolge könnten die Beitragssätze für alle Versicherten zunächst sinken. Bei diesem Pro-Argument für die Aufnahme von Beamten in die gesetzliche Rente gibt es allerdings einen Haken: Der Vorteil besteht nur vorübergehend.
Gesetzliche Rente für Beamte: Warum würden Mehrkosten für Rentenversicherung und Staat entstehen?
Wenn diese Personen später in Rente gehen, sorgen sie nämlich nicht mehr für zusätzliche Einnahmen, sondern für zusätzliche Ausgaben. Der Sachverständigenrat geht davon aus, dass sich die entlastenden Effekte ab Mitte der 2070er-Jahre aufheben und die strukturellen Probleme der Rentenversicherung von heute fortbestehen würden. „Wenn wir zwei Alterssicherungssysteme zusammenführen, die beide nicht ordentlich vorfinanziert sind, dann kommt nirgendwo zusätzliches Geld ins Spiel“, sagte Martin Werding, Sozialökonom und Mitglied im Sachverständigenrat, laut WDR. Das Finanzierungsproblem der gesetzlichen Rentenversicherung sei damit nicht gelöst, nur verschoben.
Perspektivisch sieht Werding ein weiteres Problem: Beamte leben im Schnitt länger – laut einem Versorgungsbericht des Bundesministeriums des Innern ist die Lebenserwartung von Beamten um zwei Jahre höher als die des Durchschnitts der Gesamtbevölkerung. Damit würden Beamte auch mehr Rente erhalten und die gesetzliche Rentenversicherung noch länger belasten.
Zudem würden für den Staat Mehrkosten entstehen, schreibt die Tagesschau. Obwohl zwar die Ausgaben für Pensionen wegfallen würden, müssten die öffentlichen Arbeitgeber stattdessen den Arbeitgeberanteil für die Rente übernehmen. Im gleichen Schritt müssten damit die Gehälter der Beamtinnen und Beamten aufgestockt werden, damit diese den Arbeitnehmeranteil stemmen können und es zu keiner faktischen Gehaltskürzung durch den Systemwechsel kommt. Laut Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) entstünden so Mehrkosten von knapp 20 Milliarden Euro pro Jahr – oder immer noch zehn Milliarden Euro, wenn sie nur den Arbeitgeberanteil übernehmen würden. Deutliche Kritik äußerte laut WDR deshalb auch der Beamtenbund an der „Zwangs-Einheitsversicherung“ und warnte vor zusätzlichen Kosten.
Das IW kommt zu dem Schluss: Weder eine sofortige Überführung aller Beamten in die Rentenversicherung noch eine schrittweise Eingliederung neuer Staatsdiener würde die strukturellen Probleme der gesetzlichen Rente lösen. Hinzu kämen juristische Fragen, ob man überhaupt bestehenden Beamtinnen und Beamten rückwirkend die Pensionsversorgung entziehen dürfte.
Welche alternativen Vorschläge zur Stabilisierung des Rentensystems gibt es?
Zusammenfassend liefern Experten also eher Argumente gegen die Aufnahme von Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung. Insgesamt würde das strukturelle Problem des Rentensystems nicht gelöst werden. Es gibt jedoch auch weitere Vorschläge. So plädiert der Sachverständige Werding laut Tagesschau dafür, Beamtinnen und Beamte „in eine Art gesetzliche Rente einzahlen zu lassen“ – allerdings in eine separate Kasse. So würden zumindest alle Rentenreformen alle Angestellten und Beamtinnen und Beamte gleichermaßen betreffen, was mehr Transparenz und Vertrauen bei Bürgerinnen und Bürgern schaffe.
Der Bund der Steuerzahler fordert laut Tagesschau hingegen, die Zahl der Beamtinnen und Beamten zu reduzieren, etwa indem Lehrpersonal nicht mehr verbeamtet wird. Weniger Berufsgruppen zu verbeamten, hält auch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin für einen „pragmatischen Ansatz“. Es verweist dabei auf Österreich, wo das Beamtenrecht reformiert wurde: Die Zahl der „hoheitlichen Tätigkeiten“ wurde reduziert und die Pensionsregelungen wurden an das allgemeine Rentensystem angeglichen. Ein weiterer Schritt, um das Rentensystem langfristig zu stabilisieren, sei auch eine Stärkung der privaten Altersvorsorge.
Übrigens: Wenn es nach Bundeskanzler Friedrich Merz geht, sollen die private und die betriebliche Altersvorsorge künftig eine wesentlich größere Rolle spielen als bisher. Die Bundesregierung plant unter anderem ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot.
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