Derzeit gibt es in Deutschland rund 21,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner, zeigen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung. Das Statistische Bundesamt meldete zudem jüngst, dass die Bundesrepublik die älteste Erwerbsbevölkerung in der EU hat: Knapp ein Viertel der Beschäftigten ist zwischen 55 und 64 Jahren alt. Da weniger Jüngere nachkommen, wird die Zahl der Rentnerinnen und Rentner in den kommenden Jahren voraussichtlich steigen, während die Zahl der Erwerbstätigen sinkt. Das wird auch Folgen für die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung haben.
Vor diesem Hintergrund besteht in der Bundesregierung Einigkeit darüber, dass Reformen in der Rentenpolitik notwendig sind. Schon im Koalitionsvertrag wurde versprochen: „Wir werden die Alterssicherung für alle Generationen auf verlässliche Füße stellen.“ Das Rentensystem in Deutschland basiert auf drei Säulen: der gesetzlichen, der betrieblichen und der privaten Vorsorge. An ihrer Gewichtung soll sich nach Angaben von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) einiges ändern. Was ist geplant, wer äußert Kritik und bis wann könnte eine Umsetzung erfolgen?
Will Merz die gesetzliche Rente schwächen?
Bundeskanzler Merz hat in einer Rede beim Neujahrsempfang der Deutschen Börse Anfang Februar 2026 erklärt, dass eine neue Gewichtung der drei Säulen der Altersversorgung im Verhältnis zueinander geplant sei. Nach seinen Vorstellungen soll die gesetzliche Rente weiterhin eine grundlegende Absicherung bieten, „aber sie wird eben nur ein Baustein eines neuen Gesamtversorgungsniveaus werden, in dem die private Altersvorsorge und die betriebliche Altersversorgung eine wesentlich größere Rolle spielen werden als bisher“, sagte der CDU-Chef. Dies bezeichnete Merz als einen „Paradigmenwechsel in der deutschen Altersversorgungspolitik, in der deutschen Rentenpolitik“.
Rentenreform 2026: Was soll sich bei der Rente ändern?
Eine Frage, deren Antwort in drei verschiedenen Szenarien gegeben werden muss.
Was soll sich bei der gesetzlichen Rente ändern?
Laut BR24 werden in einer Rentenkommission, die bis zum Sommer 2026 Ergebnisse vorlegen soll, Vorschläge zur Stabilisierung der gesetzlichen Rente diskutiert. Dazu gehört unter anderem eine Begrenzung der Rentenausgaben, etwa durch eine längere Lebensarbeitszeit. Außerdem werden Modelle geprüft, um den Versichertenkreis zu erweitern – insbesondere auf Beamte und Selbstständige, die bisher nicht pflichtversichert sind.
Welche Pläne für die private Altersvorsorge gibt es?
Bisher wird die private Altersvorsorge etwa über die Riester-Rente staatlich gefördert. Diese ist für viele jedoch unattraktiv, da hohe Verwaltungskosten und niedrige Zinsen kaum Erträge bringen, informiert die Tagesschau. Die Bundesregierung plant daher eine Reform: ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot. Sparer können darin auch in Aktienprodukte investieren und erhalten dafür einen staatlichen Zuschuss – mit der Chance auf höhere Erträge, aber auch höherem Risiko. Wer mehr Sicherheit möchte, kann alternativ Produkte wählen, die garantieren, dass 80 oder 100 Prozent der Einzahlungen bis zum Renteneintritt erhalten bleiben.
Bundeskanzler Merz betonte in seiner Rede vor der Deutschen Börse, dass eine stärkere Vorsorge über den Kapitalmarkt dazu beitragen könne, „dass ein wesentlich größerer Teil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Zuwachs des Volksvermögens teilnimmt.“
Wie soll die betriebliche Altersversorgung gestärkt werden?
Betriebsrenten ergänzen bereits heute die gesetzliche Rente: Arbeitnehmer zahlen laut Tagesschau einen Teil ihres Bruttolohns ein, wodurch sie weniger Sozialabgaben und Steuern zahlen, während auch der Arbeitgeber einen Beitrag leistet. Rund 52 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten haben laut Bundesregierung eine Betriebsrente, in kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Geringverdienern ist sie jedoch noch wenig verbreitet. Deshalb soll die Betriebsrente attraktiver werden: Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz erhöht unter anderem die Förderung für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen.
Gewichtung der Altersvorsorge-Säulen: Welche Kritik gibt es an Merz' Plänen?
Zwar sind sich CDU/CSU und SPD grundsätzlich einig, dass eine Reform notwendig ist, über ihre konkrete Ausgestaltung bestehen jedoch Differenzen. Während die Union vor allem eine stärkere kapitalmarktbasierte Altersvorsorge anstrebt, hebt die SPD laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa) insbesondere die Rolle der gesetzlichen Rentenversicherung hervor.
So sagte die Vizefraktionschefin der SPD, Dagmar Schmidt, gegenüber dem Handelsblatt: „Die SPD steht zur gesetzlichen Rente als starke und verlässliche Basis der Altersversorgung. Sie hat uns durch Höhen und Tiefen gebracht – und das oft mit höherer Rendite als viele kapitalgedeckte Produkte.“ Die SPD sei aber zugleich offen für einen kapitalgedeckten Anteil, damit auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Kapitalerträgen profitieren können. Zudem könne sich die Partei eine obligatorische Betriebsrente vorstellen, um wieder eine Altersversorgung zu gewährleisten, die den Lebensstandard sichert, erklärte Schmidt.
Kritik an den von Merz geäußerten Plänen gibt es derweil vor allem von den Grünen, der Linken und Gewerkschaften, berichtet die dpa. Die Linke wirft Merz vor, die Renten privatisieren zu wollen. „Dass Merz seine Rentenpläne auf dem Jahresempfang der Deutschen Börse ankündigt, ist kein Zufall. Der Black-Rock-Lobbyist will das Geld der Versicherten den Banken und Hedgefonds überlassen, damit diese an den Börsen zocken können“, sagte Linken-Chefin Ines Schwerdtner.
Grünen-Politiker Andreas Audretsch kritisierte, Merz wolle die gesetzliche Rente schwächen: „Wenn das Rentenniveau sinkt, heißt das Altersarmut in Deutschland. Das kann keine Lösung sein“, sagte er RTL/ntv. Auch die Gewerkschaft IG Metall machte dem Kanzler Vorwürfe. „Statt einer solidarischen Reform soll es um Abwertung und Abbau der gesetzlichen Rente zugunsten von Privatvorsorge gehen“, kommentierte IG Metall-Sozialvorstand Hans-Jürgen Urban in einem Pressestatement. Das stärke nur die Finanzlobby und entbinde Arbeitgeber aus ihrer Verantwortung für die Altersvorsorge.
Rentenreform: Bis wann kann eine Umsetzung erfolgen?
Die eingesetzte Rentenkommission soll ihre Vorschläge bis Ende Juni 2026 vorlegen, berichtet BR24. Anschließend prüfen die Koalitionspartner, welche Empfehlungen umgesetzt werden können.
Was einen Zeitrahmen angeht, erklärte Kanzler Merz, er wolle die Reform des Altersvorsorgesystems noch vor Jahresende anstoßen. Kanzleramtsminister Thorsten Frei (CDU) hat derweil die Erwartungen an umfassende Reformvorhaben in diesem Jahr relativiert. Zwar wolle die Bundesregierung bis zum Jahresende „die ersten großen Sozialreformen umgesetzt haben, und die Rente haben wir dabei priorisiert‘“ wird Frei in der Print-Ausgabe des Tagesspiegel zitiert. Zugleich machte er deutlich, dass nicht alle Vorhaben bis Dezember abgeschlossen sein könnten.
Was wurde im Rentenpaket 2025 schon umgesetzt und was steht noch an?
Im vergangenen Jahr wurde bereits das sogenannte Rentenpaket 2025 verabschiedet, informiert die Bundesregierung. Dieses ist Teil eines ersten Gesamtpakets einer Rentenreform und ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Zentrale Maßnahmen sind:
- die Stabilisierung des Rentenniveaus,
- die Vollendung der Mütterrente,
- die Aufhebung des Anschlussverbots,
- das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz sowie
- die Aktivrente.
Darüber hinaus hat das Kabinett eine Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge sowie Eckpunkte für eine Frühstart-Rente beschlossen. Beides muss noch im Bundestag beschlossen werden, berichtet BR24.
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