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Rente: Steigt der Arbeitgeberanteil in Deutschland?

Rentenversicherung

Rente: Steigt der Arbeitgeberanteil in Deutschland?

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    Die Beiträge für die Rentenversicherung teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ändert sich das bald?
    Die Beiträge für die Rentenversicherung teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ändert sich das bald? Foto: Patrick Pleul, dpa (Symbolbild)

    In den meisten Fällen teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag für die Rentenversicherung. Jede Partei übernimmt die Hälfte des Beitragssatzes von derzeit 18,6 Prozent auf den Bruttolohn, wie die Deutsche Rentenversicherung informiert. Nur in Sonderfällen, wie beispielsweise bei Minijobs, gelten andere Regelungen. Die Linke fordert nun eine grundlegende Änderung dieses Prinzips. Was die Partei vorschlägt und wie der Vorstoß einzuordnen ist.

    Arbeitgeberanteil bei der Rente: Was fordert die Linke?

    „Wer von der Arbeit der Beschäftigten profitiert, muss sich auch angemessen an ihrer sozialen Absicherung beteiligen“, sagte Ines Schwerdtner, Parteichefin von Die Linke, am 16. Februar 2026 bei einer Parteipressekonferenz. Einen Arbeitgeberanteil von 50 Prozent halten sie und ihre Partei nicht für angemessen. Stattdessen sollen Arbeitgeber künftig 60 Prozent des Beitrags für die Rentenversicherung übernehmen, der Anstieg soll schrittweise erfolgen, so die Forderung.

    Schwerdtners Begründung für den Vorstoß: Arbeitnehmer würden „seit Jahren die Hauptlast für ihre Altersvorsorge“ tragen. Vor allem, weil sie den Hauptteil der Finanzierung der Betriebsrenten tragen und zusätzlich in private Alterssicherungen einzahlen müssten. „Sie schuften ihr Leben lang, sollen privat vorsorgen, und am Ende reicht die Rente kaum zum Leben“, kritisierte Schwerdtner.

    Als Vorbild für den Vorschlag nannte sie vor allem das Modell der Rentenversicherung in Österreich, aber auch Regelungen in anderen EU-Staaten wie Schweden und Spanien. In Österreich liegt der Beitragssatz zur Rentenversicherung, die dort den Namen Pensionsversicherung trägt, bei 22,8 Prozent. Arbeitgeber tragen laut der österreichischen Arbeiterkammer 12,55 Prozent der Beitragslast, während 10,25 Prozent auf die Arbeitnehmer entfallen.

    Rente: Ist eine Erhöhung des Arbeitgeberanteils rechtens?

    Bei dem Vorstoß der Linken stellt sich zunächst die rechtliche Frage. Um diese zu klären, hat die Partei beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags (WD) ein unabhängiges Gutachten beantragt. Laut dem Handelsblatt, dem das Gutachten vorliegt, konnte der WD im Grundgesetz zumindest keinen Grund dafür finden, aus dem eine Änderung des Arbeitgeberanteils grundsätzlich nicht rechtens sei. Demnach könnten sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern höhere Beiträge zugemutet werden. Es gelte jedoch die Voraussetzung, dass die jeweilige Partei nicht ökonomisch überfordert werde.

    Laut den Gutachtern sei es wichtig, die ökonomische Belastung nicht nur aus kurzfristiger, sondern auch aus mittel- und langfristiger Perspektive zu betrachten. Bei einer Erhöhung des Arbeitgeberbeitrags sei eine kurzfristige zusätzliche Belastung gegeben, mittel- und langfristig bestünde für Arbeitgeber allerdings die Möglichkeit, die Zusatzkosten auszugleichen. Beispielsweise durch moderate, oder gar keine, Lohnerhöhungen als Folge künftiger Vertragverhandlungen und Abwälzung der höheren Kosten auf Konsumenten in konjunkturell guten Zeiten.

    Höherer Arbeitgeberanteil bei der Rentenversicherung: Gibt es Kritik an dem Vorschlag?

    Für Arbeitnehmer würde die geforderte 60:40-Regelung bedeuten, dass ihnen mehr Netto vom Brutto bleibt. Wenig überraschend ist daher, dass es von der Arbeitnehmerseite zunächst keine Beschwerden über den Vorschlag der Linken gab.

    Die Bundesvereinigung der Arbeitgeber (BDA) zeigte sich jedoch verärgert. „Diese Schnapsidee ändert nichts an der demografischen Herausforderung für die Rentenversicherung“, wird BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter vom Handelsblatt zitiert. Wer „Verteilung und Demografie nicht auseinanderhalten“ könne, der könne auch „nicht ernst genommen“ werden. Kampeter verwies darauf, dass Arbeitgeber rund 30 Milliarden Euro im Jahr für die betriebliche Altersvorsorge in die Hand nehmen würden. Der Eigenanteil der Beschäftigten für die betriebliche und private Altersvorsorge zusammen würde demnach darunterliegen, nämlich bei 23 Milliarden Euro.

    Auch interessant: Bis 2035 könnten die Sozialabgaben stark ansteigen, wie Berechnungen zeigen. Auch im Jahr 2026 sind die Sozialabgaben gestiegen.

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