Wer fürs Alter vorsorgt, erwartet Verlässlichkeit und keine böse Überraschung in Form einer nachträglich gekürzten Rente. Genau hier setzen aktuell mehrere Gerichte ein starkes Signal zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Der Bundesgerichtshof hat am 10. Dezember 2025 eine Klausel der Allianz in Riester-Verträgen für unzulässig erklärt. Mit dieser Klausel konnte der Versicherer den Rentenfaktor einseitig zulasten der Kundinnen und Kunden senken. Die Bedingungen sahen zwar eine Kürzung vor, aber keine Pflicht, die Rente später wieder zu erhöhen, wenn sich die Lage für den Versicherer verbessert. Das Gericht sah hierin eine unzulässige einseitige Leistungsänderung, da die Versicherten ein dauerhaftes Risiko tragen, aber nicht angemessen an möglichen Verbesserungen beteiligt werden. Weil die Klausel die Kunden unangemessen benachteiligt, ist sie unwirksam.
Zurich und Allianz: Rentenfaktor in Riester-Verträgen gekürzt
Ähnlich urteilten bereits andere Gerichte gegen den Versicherer Zurich sowie eine weitere Allianz-Riester-Police. In allen Fällen hatte sich der Versicherer das Recht gesichert, den Rentenfaktor zu senken, wenn Umstände eintreten, die dessen Berechnungsannahmen gefährden. Eine Verpflichtung zu einer spiegelbildlichen Erhöhung, wenn hohe Belastungen oder Risiken auf Versichererseite wieder nachlassen, bestand jedoch nicht.
Der Rentenfaktor bestimmt, wie viel monatliche Rente man pro 10.000 Euro angespartes Kapital von der Lebensversicherung erhält. Bei einem Guthaben von 50.000 Euro und einem Rentenfaktor von 25 würde man beispielsweise lebenslang eine monatliche Rente von 125 Euro erhalten. Wird dieser Faktor gesenkt, wirkt das wie eine verdeckte Rentenkürzung. Über die gesamte Rentenbezugszeit können so mehrere Tausend Euro verloren gehen.
Im Fall von Zurich fiel die monatliche Rente je 10.000 Euro Guthaben von 37,34 Euro auf 27,97 Euro, was einem Minus von rund einem Viertel entspricht. Bei einer Allianz-Riester-Rente wurde der ursprünglich zugesagte Rentenfaktor von 38,74 Euro auf 30,84 Euro gekürzt.
Sascha Straub von der Verbraucherzentrale Bayern gibt Tipps zur Rentenkürzung
Die problematischen Klauseln finden sich nicht nur bei Verträgen der Allianz oder der Zurich, sondern auch bei vielen weiteren Versicherern. Voraussichtlich sind daher Verträge im sechsstelligen Bereich von Rentenkürzungen betroffen. Vor allem sind davon fondsgebundene Verträge betroffen, etwa in der betrieblichen Altersvorsorge (Pensionskassen), bei Riester-Renten und privaten fondsgebundenen Rentenversicherungen. Die klassische private Rentenversicherung mit von Anfang an fest zugesagter Rente wird hier hingegen kaum eine Rolle spielen.
Wer eine Kürzung des Rentenfaktors hinnehmen musste, muss nicht in Panik verfallen. Akuter Handlungsdruck besteht nicht. Trotzdem sollten Betroffene bereits jetzt ihre Unterlagen prüfen. Die streitgegenständliche Klausel sowie weitere Informationen finden sich auf den Seiten der Verbraucherzentrale. Dort steht auch ein Musterbrief zum Abruf bereit, mit dem man sich gegen eine solche Rentenkürzung wehren kann.
Zur Person: Sascha Straub ist Fachmann für Finanzfragen und Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Bayern.
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