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Bürgergeld-Auszahlung für Februar 2026: Wann ist das Geld auf dem Konto?

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Bürgergeld-Auszahlung für Februar 2026: Wann ist das Geld auf dem Konto?

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    Das Konto im Blick: Das Bürgergeld für Februar 2026 wird bis zu einem bestimmten Tag überwiesen.
    Das Konto im Blick: Das Bürgergeld für Februar 2026 wird bis zu einem bestimmten Tag überwiesen. Foto: Ngampol, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Geraten Menschen in finanzielle Not, kann unter anderem das Bürgergeld helfen. Die Sozialleistung soll der Bundesregierung zufolge ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern und Betroffenen ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Dabei richtet sich die Leistung laut der Bundesagentur für Arbeit (BA) an Menschen, die arbeitslos sind, bis zu drei Stunden pro Tag arbeiten können, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Wer einen Antrag auf Bürgergeld stellen möchte, muss also erwerbsfähig und hilfebedürftig sein. Außerdem haben auch sogenannte Aufstocker Anspruch auf Bürgergeld, deren Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken.

    In Deutschland bekommen laut der BA etwa 5,2 Millionen Menschen Bürgergeld. Dabei wird die Leistung jeden Monat nach einem bestimmten Muster ausgezahlt. Wann wird das Geld für Februar 2026 überwiesen?

    Übrigens: Nach viel Kritik und Reformüberlegungen steht das Bürgergeld, das 2023 Hartz IV abgelöst hat, kurz vor dem Aus. Ab dem 1. Juli 2026 wollen Union und SPD eine neue Grundsicherung für Arbeitssuchende einführen.

    Bürgergeld-Auszahlung für Februar 2026: Wann wird das Geld überwiesen?

    Das Bürgergeld wird laut einem Bürgergeld-Merkblatt der BA in der Regel jeden Monat im Voraus überwiesen. Die Leistung hat nämlich eine sogenannte bedarfsdeckende Funktion zur Sicherung des Lebensunterhalts. Um zum Beispiel die Miete oder andere Rechnungen rechtzeitig zahlen zu können, müssen Empfängerinnen und Empfänger zum Monatsanfang über das Bürgergeld verfügen können. Dafür muss das zuständige Jobcenter das Geld laut dem BA-Merkblatt so überweisen, dass es „einen Kalendertag vor dem Monat, für den es gezahlt wird“, auf dem Konto ist.

    Was bedeutet das für die Bürgergeld-Auszahlung im Februar 2026? Das Bürgergeld wird Berechtigten meist am letzten Werktag und Bankarbeitstag des Vormonats auf dem Konto gutgeschrieben. Das Geld für Februar wird also bereits Ende Januar ausgezahlt. Laut der Sparkasse gelten Feiertage sowie Samstage und Sonntage nicht als Bankarbeitstage. Da der 31. Januar in diesem Jahr auf einen Samstag fällt, steht das Bürgergeld für Februar 2026 Berechtigten laut dem Jobcenter Nordfriesland also spätestens am Freitag, 30. Januar 2026, zur Verfügung.

    Wichtig: Dem Jobcenter Nordfriesland zufolge können sich die genauen Überweisungstage für das Bürgergeld in Ausnahmefällen organisatorisch bedingt verschieben. Außerdem kann die Leistung laut den Berliner Jobcentern seit dem 1. Januar 2026 nicht mehr ohne Bankkonto ausgezahlt werden, weil die Postbank das dazu nötige Scheckverfahren eingestellt hat.

    Bürgergeld 2026: Wie hoch ist der Regelsatz?

    Zuletzt wurde das Bürgergeld im Januar 2024 stark erhöht. Laut der Bundesregierung stieg der Regelsatz um etwa zwölf Prozent, was je nach Bedarfsstufe zu einem Plus von 39 bis 61 Euro führte. Im Jahr 2025 gab es keine Anpassung, und auch für 2026 hat das Bundeskabinett eine Nullrunde beschlossen. Der Regelsatz liegt daher laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) weiterhin bei 563 Euro pro Monat.

    So hoch ist das Bürgergeld 2026 je nach Bedarfsstufe pro Monat:

    • Regelbedarfsstufe 1 (Alleinstehende/Alleinerziehende): 563 Euro
    • Regelbedarfsstufe 2 (Paare je Partner oder Bedarfsgemeinschaft): 506 Euro
    • Regelbedarfsstufe 3 (Volljährige in Einrichtungen): 451 Euro
    • Regelbedarfsstufe 4 (Jugendliche von 14 bis 17 Jahre): 471 Euro
    • Regelbedarfsstufe 5 (Kinder von 6 bis 13 Jahre): 390 Euro
    • Regelbedarfsstufe 6 (Kinder von 0 bis 5 Jahre): 357 Euro

    Neben dem Regelsatz übernimmt das Jobcenter laut dem BMAS auch die Kosten für Unterkunft und Heizung, solange sie angemessen sind. Unter bestimmten Voraussetzungen kann zudem ein Anspruch auf bestimmte Mehrbedarfe bestehen – etwa bei Alleinerziehenden, Schwangerschaft, einer Behinderung oder wenn eine besondere Ernährung nötig ist.

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