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Dramatischer „Teufelskreis“ beim Bürgergeld: In dieser Situation wird die Arbeitssuche immer schwerer

Grundsicherung

Dramatischer „Teufelskreis“ beim Bürgergeld: In dieser Situation wird die Arbeitssuche immer schwerer

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    Die Jobsuche ist für Bürgergeldberechtigte oft nicht einfach – vor allem, wenn eine psychische Erkrankung vorliegt.
    Die Jobsuche ist für Bürgergeldberechtigte oft nicht einfach – vor allem, wenn eine psychische Erkrankung vorliegt. Foto: DimaBerlin, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Während der Ausarbeitung der Bürgergeldreform wurde diskutiert, wie die Sanktionen für Empfängerinnen und Empfänger der Grundsicherung aussehen sollen, die sich nicht darum bemühen, eine Arbeitsstelle zu finden. Zur Diskussion gehören auch die Fragestellungen, wie viele Bürgergeldberechtigte überhaupt arbeitsfähig sind, wie viele sogenannte „Totalverweigerer“ es gibt und wie schwer es für die Empfängerinnen und Empfänger der Leistung ist, den Weg zurück in den Arbeitsmarkt zu finden. Letztere Frage wurde nun in einer Studie untersucht. Die Erkenntnisse sind dramatisch.

    Bürgergeld: Viele Empfänger leiden an psychischen Erkrankungen

    Der Arbeitsmarkt war in Deutschland schon attraktiver und einfacher für Jobsuchende. Ein Problem kann für Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger allerdings noch größer sein: die psychische Belastung. Laut einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) aus dem Januar 2026 sind psychische Erkrankungen unter für die Grundsicherung berechtigten Personen weitverbreitet.

    Die IAB-Studie kommt zu dem Schluss, dass mehr als die Hälfte (52,1 Prozent) der Leistungsbeziehenden unter mindestens einer psychischen Störung leidet. Am häufigsten wurden affektive Störungen (28,9 Prozent) und neurotische Belastungsstörungen (25,6 Prozent) festgestellt. Bei 41,7 Prozent der mehr als vier Millionen Erwerbslosen, die zwischen 2016 und 2021 untersucht wurden, wurde bei der Erst- oder Zweitdiagnose eine Einstufung als „nicht leistungsfähig“ vorgenommen. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jobcentern wurden von der Forschungsgruppe des IAB befragt. Mehr als die Hälfte der Personen stimmten „eher“ oder sogar „voll und ganz“ der Aussage zu, dass „viele der von mir betreuten Bürgergeldberechtigten eigentlich nicht erwerbsfähig“ seien.

    Die IAB-Forschenden glauben, dass sich Erkrankungen und Erwerbslosigkeit gegenseitig bedingen. In der Studie wird von einem „Teufelskreis“ gesprochen – und von einer „nur schwer zu durchbrechenden Abwärtsspirale“. Um gar nicht erst in die Spirale zu rutschen, sollten die Betroffenen so früh wie möglich aufgefangen werden. Nur so könnte erreicht werden, dass sich Krankheiten „nicht chronifizieren können“. Dann gebe es eine Chance, dass Erwerbslosigkeit, und vor allem Langzeitarbeitslosigkeit, erst gar nicht entstünden.

    Psychische Erkrankungen: Wie kann den Bürgergeld-Empfängern geholfen werden?

    Die Erkenntnisse der aktuellen IAB-Studie erinnern an die Arbeit „Die Arbeitslosen von Marienthal“ aus dem Jahr 1933. Schon damals stellten die Autorin Marie Jahoda und die Autoren Felix Lazarsfeld und Hans Zeisel fest, dass Arbeitslosigkeit eine psychische Erkrankung zur Folge haben kann. Demnach durchlaufen Betroffene, die damals vor allem Männer waren, die sich nicht mehr als Mitglieder der Gesellschaft sahen, vier Phasen:

    1. Schock
    2. Optimismus (verbunden mit einer aktiven Jobsuche)
    3. Pessimismus und negativer Stress
    4. Fatalismus (verbunden mit der Anpassung an die Arbeitslosenrolle)

    In den Jahrzehnten danach folgten weitere Studien zu dieser Problematik. Zuletzt publizierten etwa Andreas Franke (2024) und Britta Herbig (2023) Arbeiten, die nahelegen, dass ein Zusammenhang zwischen gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Arbeitslosigkeit besteht. Doch wie kann man mit der Erkenntnis umgehen und Bürgergeldberechtigten helfen?

    Laut den Forschenden des IAB ist eine frühzeitige Erkennung der Erkrankungen wichtig. Entscheidend sei hierbei eine Einschätzung des individuellen Risikos für eine psychische Erkrankung einer Person, die arbeitslos wird. „Dafür wäre eine Verknüpfung der bereits analysierten Daten mit (weiteren) Gesundheitsdaten sowie erwerbsbiografischen Daten essenziell. Dies würde außerdem die Arbeitslosenversicherung und gegebenenfalls auch den Steuerzahler entlasten, weil Maßnahmen dann zielgerichteter und ‚maßgeschneidert‘ zu bestimmten Kunde*innenmerkmalen angeboten werden könnten“, schreibt das IAB im Fazit der Studie.

    Derzeit können Leistungsberechtigte mit psychischen Erkrankungen aus der regulären Arbeitsvermittlung herausgenommen und in das Fallmanagement einsortiert werden, wie die Frankfurter Rundschau berichtet. In Letzterem sei eine intensivere Begleitung der Betroffenen möglich. Beispielsweise können dann Beratungsstellen eingeschaltet und Coachings, Selbsthilfegruppen und Behandlungen, die von den Jobcentern teils durch Gutscheine unterstützt werden, wahrgenommen werden. Jobcenter haben zudem die Möglichkeit, den Ärztlichen Dienst hinzuzuziehen, wenn sie befürchten, dass eine Erwerbsfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Wird der Verdacht bestätigt, können Leistungsberechtigte das System wechseln, vom Bürgergeld zur Erwerbsminderungsrente.

    Laut der Frankfurter Rundschau prüft die Bundesregierung gerade, wie nicht erwerbsfähige Bürgergeldberechtigte besser in ein passendes Unterstützungssystem überführt werden können. Neben der Erwerbsminderungsrente könnte hier auch die Sozialhilfe eine Rolle spielen. Zudem soll der Erwerbsfähigkeitsbegriff „realitätsnäher“ definiert werden. Aktuell gilt als nicht erwerbsfähig, wer nicht in der Lage ist, mindestens drei Stunden am Tag zu arbeiten, erklärt die Bundesagentur für Arbeit (BA).

    Auch interessant: Das Bürgergeld soll Mitte 2026 abgeschafft und durch eine neue Grundsicherung ersetzt werden. Empfängerinnen und Empfänger der Grundsicherung sollen dann einen Vertrag unterschreiben.

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