Ob man Anspruch auf Wohngeld hat, hängt nicht nur vom Einkommen ab – auch das Vermögen spielt eine entscheidende Rolle. Wer über zu hohe Rücklagen verfügt, kann seinen Anspruch auf Wohngeld verlieren, selbst wenn das Einkommen gering ist. Doch wie hoch liegt die Vermögensgrenze im Jahr 2026?
Was ist das Wohngeld?
Die Mietpreise für Wohnungen in Deutschland steigen weiter. Laut dem Deutschlandatlas erhöhten sich die Mieten in den 14 größten Städten 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 6,7 Prozent. Damit wächst auch die finanzielle Belastung für viele Haushalte.
Eine Entlastung soll das Wohngeld bringen. Dabei handelt es sich laut dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) um einen staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten. Menschen mit geringem Einkommen sollen so unterstützt werden, dass sie sich angemessenes Wohnen leisten können. Derzeit beziehen rund 1,2 Millionen Menschen in Deutschland Wohngeld. Davon sind etwa 44 Prozent Familien und rund 52 Prozent Rentner.
Übrigens: Diese Leistung können nicht nur Mieter erhalten. Auch Eigentümer von Wohnungen oder Häusern haben laut Wohnministerium unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch darauf.
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Die Sozialleistung erhalten laut BMWSB alle, die einer Erwerbsarbeit nachgehen, deren Einkommen aber nicht ausreicht, um die laufenden Wohnkosten wie Miete oder Belastungen für das Eigentum zu decken. Wie niedrig das Einkommen sein muss, wird individuell berechnet. Ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht, hängt zudem davon ab, wie viele Personen in einem Haushalt leben, und wie hoch die Miete oder die monatlichen Wohnkosten ausfallen.
Zusätzlich können laut Verbraucherzentrale auch folgende Personengruppen Anspruch auf Wohngeld haben:
- Rentner sowie Bewohner eines Altenpflegeheims
- Studenten, die keinen Anspruch auf BAföG haben oder dieses als Volldarlehen beziehen
- Personen, die Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld erhalten
- Menschen in Pflegeheimen unter gewissen Voraussetzungen
Wie hoch liegt die Vermögensgrenze beim Wohngeld?
Allerdings gibt es, auch wenn jemand zu wenig verdient, um die Mietkosten zu tragen, und damit grundsätzlich Anspruch auf Wohngeld hätte, eine wichtige Einschränkung: die Vermögensgrenze. Denn die Höhe der Ersparnisse kann darüber entscheiden, ob der Wohngeldanspruch entfällt.
Eine starre Vermögensgrenze gibt es bei der staatlichen Unterstützung jedoch nicht. Nach Angaben des Pflegeportals betanet.de orientieren sich die Wohngeldstellen vielmehr an Richtwerten. Diese sind in der Wohngeld-Verwaltungsvorschrift angegeben. Danach gilt Vermögen als erheblich, wenn eine alleinstehende Person über 60.000 Euro verfügt und jede weitere Person im selben Haushalt über mehr als 30.000 Euro.
Wer also derart hohe Summen angespart hat, könnte Gefahr laufen, dass sein Wohngeld-Antrag abgelehnt wird. Wie betanet.de betont, wäre der Zweck des Wohngeldes in solchen Fällen nicht erfüllt. Denn die Leistung soll Menschen unterstützen, die sich tatsächlich in einer finanziellen Notlage befinden.
Trotz Rücklagen Anspruch auf Wohngeld? Diese Ausnahmen sind möglich
Die Vermögensgrenze beim Wohngeld wird stets individuell beurteilt. „Wann erhebliches Vermögen vorliegt, ist grundsätzlich eine Frage des Einzelfalls“, erklärte das BMWSB auf Anfrage. So kann eine alleinstehende Person auch bei einem Vermögen von mehr als 60.000 Euro unter bestimmten Umständen weiterhin Anspruch auf Wohngeld haben. Umgekehrt ist es möglich, dass ein Wohngeldantrag selbst dann abgelehnt wird, wenn das Vermögen unterhalb dieses Richtwerts liegt. Die Entscheidung liegt nach Angaben des BMWSB im Ermessen der zuständigen Wohngeldbehörden, die die individuellen Verhältnisse prüfen und im Einzelfall abwägen.
Auch Rücklagen von bis zu 90.000 Euro sind unter Umständen möglich: Denn laut dem Finanzportal steuertipps.de gelten Gelder, die eindeutig der Altersvorsorge dienen und vertraglich bis zum Rentenalter gebunden sind, nicht als verwertbares Vermögen. Entscheidend ist, dass ein Zugriff auf diese Rücklagen vor dem Ruhestand ausgeschlossen ist. In diesem Fall bleibt ein Vermögen von bis zu 1500 Euro pro vollendetem Lebensjahr der wohngeldberechtigten Person – maximal jedoch 90.000 Euro – bei der Prüfung des Wohngeldanspruchs unberücksichtigt.
Vermögensgrenze 2026: Ist die Grenze seit Januar gestiegen?
Die Richtwerte der Vermögensgrenze beim Wohngeld reichen scheinbar weit zurück. Laut steuertipps.de orientieren sie sich noch an § 6 Abs. 1 des Vermögensteuergesetzes in der Fassung von 1990. Vor 36 Jahren galten also dieselben Vermögensmaßstäbe wie heute – damals noch zu Zeiten der Deutschen Mark. Auch die jüngsten Aktualisierungen des Wohngeldgesetzes 2024 haben an diesen Beträgen nichts geändert.
Für das Jahr 2026 ist ebenso keine Anhebung der Vermögensgrenze vorgesehen. Auf Nachfrage teilte das BMWSB unserer Redaktion mit, dass keine Änderungen der geltenden Regelungen geplant seien. Damit bleiben die Richtwerte unverändert.
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