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Wohngeld nach Umzug: Muss man einen neuen Antrag stellen?

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Wohngeld nach Umzug: Muss man einen neuen Antrag stellen?

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    Ein Umzug kann den Anspruch auf Wohngeld verändern. Ein kleiner Fehler kann bedeuten, dass die Unterstützung ausbleibt – oder zu spät kommt.
    Ein Umzug kann den Anspruch auf Wohngeld verändern. Ein kleiner Fehler kann bedeuten, dass die Unterstützung ausbleibt – oder zu spät kommt. Foto: Christin Klose, dpa-tmn (Symbolbild)

    Die Kartons stapeln sich, der Mietvertrag ist unterschrieben, der Schlüssel übergeben – ein Umzug markiert oft einen Neuanfang. Doch zwischen Möbelhaus und Nachsendeauftrag gerät ein wichtiger Punkt oftmals aus dem Blick: Wer Wohngeld bezieht, muss die finanzielle Unterstützung neu regeln. Denn ein Anspruch auf Wohngeld kann laut dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg nicht einfach mitgenommen werden.

    So stellt sich Betroffenen die Frage, ob sie einen neuen Antrag auf Wohngeld stellen müssen. Worauf sollten Empfänger von Wohngeld bei einem geplanten Umzug achten?

    Muss ich nach einem Umzug einen neuen Wohngeldantrag stellen?

    Der Sozialverband Deutschland (SoVD) informiert, dass jegliche „Änderungen der Lebensverhältnisse, die das Wohngeld betreffen“, darunter auch ein Wohnungswechsel sowie der Einzug oder Auszug eines Familienmitglieds, der Wohngeldbehörde „unverzüglich mitgeteilt“ werden müssen. Eine Veränderung der Lebensverhältnisse während des Bewilligungszeitraums habe demnach zur Folge, dass „das Wohngeld für den laufenden Zeitraum erhöht, verringert oder gestrichen werden“ könne.

    Also: Betroffene müssen in den meisten Fällen einen neuen Antrag auf Wohngeld stellen, wenn sie umziehen. Wer die zuständige Wohngeldstelle nicht rechtzeitig informiert oder keinen neuen Antrag stellt, riskiert nicht nur, dass der staatliche Zuschuss ausbleibt oder verspätet gezahlt wird, sondern sogar einen Bußgeldbescheid. Wo die Anträge genau gestellt werden müssen, ist dabei abhängig davon, ob der Umzug innerhalb derselben Gemeinde erfolgt ist oder in eine andere Stadt. Auch die Wohnkosten, das Einkommen und die Haushaltsgröße fließen dabei erneut in die Berechnung ein.

    Der Bewilligungsbescheid für Wohngeld verliert nach § 28 des Wohngeldgesetzes (WoGG) seine Gültigkeit, sobald der Wohnraum, für den die Leistung bewilligt wurde, von keinem „zu berücksichtigenden Haushaltsmitglied“ mehr genutzt wird. Unabhängig davon, ob Wohngeldberechtigte zum Monatsende oder bereits zur Monatsmitte ausziehen, gilt: Der Bescheid für die ehemalige Wohnung wird zum ersten Tag des darauffolgenden Monats unwirksam. Das bedeutet, dass die Zahlung für den gesamten laufenden Monat weiterhin erfolgt, auch wenn der Auszug bereits zur Mitte des Monats stattfindet.

    Ab wann sollte der Antrag auf Wohngeld gestellt werden – gibt es Ausnahmen?

    Auch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg beschreibt, dass der Wohngeldbescheid für die alte Wohnung bei einem Umzug unwirksam werde. Im Zuge dessen verweist es auf die Dringlichkeit einer frühen Mitteilung: „Für die neue Wohnung sollte so früh wie möglich ein neuer Antrag gestellt werden.“ Die wohngeldberechtigte Person ist somit verpflichtet, der zuständigen Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen, dass der Wohnraum nicht mehr genutzt wird.

    Übrigens: Wer in einem Heim lebt und Wohngeld erhält, verliert seinen Anspruch nicht, wenn er lediglich innerhalb derselben Einrichtung umzieht. Nach § 28 WoGG gilt der Umzug in ein anderes Zimmer oder eine andere Wohnung im selben Pflegeheim oder betreuten Wohnprojekt nicht als Aufgabe des Wohnraums. Der Bewilligungsbescheid für das Wohngeld bleibt dann also weiterhin gültig.

    Wo muss ich den Antrag auf Wohngeld stellen?

    Nach einem Umzug ist die Wohngeldbehörde am neuen Wohnort zuständig. Wer in eine andere Stadt oder Gemeinde zieht, muss den Antrag dort neu stellen, erklärt der SoVD. Die bislang zuständige Behörde ist nach dem Auszug nicht mehr verantwortlich, jedoch sollte dieser der Umzug ebenfalls mitgeteilt werden.

    Viele Bundesländer bieten nach Angaben des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr mittlerweile Online-Anträge an, die bequem von zu Hause am Bildschirm ausgefüllt werden können. Hierzu müssen Antragsteller zahlreiche Unterlagen bereithalten.

    Was passiert, wenn ich vergesse, rechtzeitig einen neuen Antrag zu stellen?

    Da Wohngeld grundsätzlich erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt wird, sollte man bei einem Umzug den Antrag schnellstmöglich stellen. Wird der Antrag verspätet eingereicht, kann schnell eine Zahlungslücke entstehen.

    Neben einer verzögerten Auszahlung für die neue Wohnung kann zudem laut § 37 in Teil A des WoGG bei einer verspäteten Mitteilung bei der alten Wohngeldbehörde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden. Das ist der Fall, wenn „das mitteilungspflichtige Ereignis nicht oder erst nach Ablauf von vier Monaten nach dem maßgeblichen Termin (z. B. Umzug)“ mitgeteilt wird.

    Für Betroffene bedeutet das: Bei einem Umzug ist die rechtzeitige Beantragung bei der Wohngeldstelle ein wichtiger Schritt, um finanzielle Engpässe, Rückzahlungen und Bußgelder zu vermeiden.

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