Die Wohnkosten sind in den vergangenen Jahren gestiegen. Es kann sich für einige Haushalte also lohnen, Wohngeld zu beantragen. Rund 1,2 Millionen Haushalte werden laut Angaben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) durch das Wohngeld bereits entlastet. Aber welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um den Mietzuschuss zu erhalten? Wie sich die Wohnungsgröße und das Einkommen eines Zwei-Personen-Haushalts auswirken:
Wohngeld für zwei Personen: Wie groß darf die Wohnung sein?
Für den Bezug des Wohngeld-Plus, wie die aktuelle Leistung heißt, spielt es primär erst einmal keine Rolle, welche Quadratmetergröße eine Wohnung hat, sondern ob die Miete innerhalb der anerkannten Höchstbeträge der jeweiligen Mietenstufe liegt. Laut dem BMWSB sind in diesem Zusammenhang aber folgende Kriterien wichtig:
- Die Zahl der Haushaltsmitglieder,
- die Höhe der Miete bzw. die Höhe der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum und
- das Gesamteinkommen der Haushaltsmitglieder.
Wer wenig Einkommen bezieht, sollte prüfen, ob er einen Anspruch auf Wohngeld hat. Eine erste Orientierung, ob man Wohngeld-berechtigt ist und mit welcher Höhe man rechnen kann, bietet der Wohngeld-Plus-Rechner auf der Website des BMWSB. Um mit Sicherheit sagen zu können, wie viel Wohngeld einem zusteht, muss man allerdings den Antrag bei der örtlichen Wohngeldbehörde stellen.
Wohngeld: Wie viel Einkommen darf ein Zwei-Personen-Haushalt haben?
Ob man einen Anspruch auf Wohngeld hat, hängt also vor allem von dem gemeinsamen Einkommen ab, das man bezieht und von der Höhe der Miete. Die Wohngeldbehörde achtet hierbei auf die sogenannten Mietenstufen, um keine Wohnung zu finanzieren, die schlicht zu teuer ist, führt das BMWSB aus.
Die Mietenstufe der eigenen Region kann man in einer vom BMWSB zur Verfügung gestellten Tabelle online einsehen. Die Stadt Augsburg liegt beispielsweise auf Mietenstufe V. Die Stadt München sogar auf der höchsten Mietstufe VII. In Paragraf 12 des Wohngeldgesetzes (WoGG) ist festgelegt, wie hoch die Miete bei den Mietenstufen höchstens sein darf, um den Mietzuschuss zu bekommen. Für einen Zwei-Personen-Haushalt bedeutet das:
- bei Mietenstufe I: 437 Euro Miete pro Monat
- bei Mietenstufe II: 493 Euro Miete pro Monat
- bei Mietenstufe III: 551 Euro Miete pro Monat
- bei Mietenstufe IV: 619 Euro Miete pro Monat
- bei Mietenstufe V: 680 Euro Miete pro Monat
- bei Mietenstufe VI: 745 Euro Miete pro Monat
- bei Mietenstufe VII: 820 Euro Miete pro Monat
Zu diesen Höchstbeträgen werden unter Umständen noch der Heizkostenzuschlag und eine Klimakomponente hinzugefügt. Wer mit der Miete über diesen Mietenstufen liegt, kann zwar trotzdem gefördert werden. Der Höchstbetrag der Mietenstufe wird aber als Berechnungsgrundlage für das Wohngeld verwendet.
Wer ausrechnen möchte, ob er einen Anspruch auf Wohngeld hat, muss also einige Faktoren beachten. Laut Wohngeld-Plus-Rechner dürfte beispielsweise das summierte Einkommen eines Zwei-Personen-Haushalts in Augsburg nicht über 3000 Euro liegen, wenn die Miete über der Höchstgrenze der Mietenstufe liegt.
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