Viele Menschen in Deutschland sind auf das staatliche Wohngeld angewiesen, um über die Runden zu kommen. Damit etwa die Miete pünktlich bezahlt werden kann, wird das Geld bereits am Ende des Vormonats auf die Konten der Empfänger überwiesen. Für den Monat März also bereits Ende Februar. Doch an welchem Tag genau?
Wann wird das Wohngeld für den März 2026 überwiesen?
Der Paragraph 26 des Wohngeldgesetzes legt fest, dass das Wohngeld immer im Voraus ausgezahlt wird. Das bedeutet, dass das Geld für März 2026 bereits Ende Februar auf dem Empfängerkonto eingehen sollte.
Da der 28. Februar in diesem Jahr auf einen Samstag fällt und es sich dabei nicht um einen Bankarbeitstag handelt, erfolgt die Wohngeld-Auszahlung für März am Freitag, dem 27. Februar. Üblicherweise ist der Betrag noch am selben Tag oder am nächsten Bankarbeitstag auf dem Konto. Laut Sparkasse zählen Samstag und Sonntag sowie Feiertage nicht als Bankarbeitstage. Somit sollte das Wohngeld spätestens am Montag, 2. März 2026, auf dem Konto angekommen sein.
Wer kann Wohngeld bekommen?
Das Wohngeld ist eine Sozialleistung. Menschen mit geringen Einkommen können einen staatlichen Mietzuschuss bekommen. Rund 1,2 Millionen Menschen beziehen laut Angaben des Statistischen Bundesamts Wohngeld. Jedoch haben laut Bundesregierung rund zwei Millionen Haushalte Anspruch auf Wohngeld. Folgende Personengruppen sind demnach berechtigt:
- Studierende ohne BAföG
- Rentnerinnen und Rentner mit kleiner Rente
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor
- Familien und Alleinerziehende, die ihre Miete nicht vollständig decken können
Ob man Anspruch auf Wohngeld hat, hängt laut Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen und der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise der Belastung durch das Eigentum ab. Denn nicht nur Mieterinnen und Mieter können Wohngeld bekommen, sondern auch Eigentümer von einem Haus oder einer Wohnung.
Wohngeld: Wie viel Geld wird ausgezahlt?
Beim Wohngeld gibt es keine Pauschale oder einen Regelsatz. Die Höhe wird individuell berechnet. Das BMWSB gibt an, dass das ausgezahlte Wohngeld dem örtlichen Mietniveau angepasst wird. In Großstädten ist der Wohnraum teuer, deswegen wird dort durchschnittlich mehr Wohngeld ausgezahlt. Der Wohngeldrechner des BMWSB gibt einen Überblick, wie hoch die individuelle Leistung ausfallen könnte. Denn auch das Gesamteinkommen spielt eine Rolle bei der Berechnung des Wohngeldanspruchs.
Im bundesweiten Durchschnitt beträgt der Wohngeld-Anspruch 287 Euro. Jedoch bestehen laut dem Statistischen Bundesamt zwischen den Bundesländern erhebliche Unterschiede. Bayern liegt mit 289 Euro im Mittelfeld. Schlusslicht ist Mecklenburg-Vorpommern mit 213 Euro pro Monat. Hessen ist mit durchschnittlich 334 Euro Spitzenreiter.
Das Wohngeld wird in regelmäßigen Abständen erhöht. Zuletzt war das im Januar 2025 der Fall. Die Sätze stiegen laut der Webseite der Bundesregierung um durchschnittlich 15 Prozent. Die Empfänger haben so etwa 30 Euro mehr pro Monat zur Verfügung. Das Wohngeld wird laut BMWSB alle zwei Jahre angepasst. Somit steht die nächste Erhöhung im Januar 2027 an.
Wo wird das Wohngeld beantragt?
Das Wohngeld wird nicht automatisch ausgezahlt. Stattdessen muss es beantragt werden. Dies geschieht laut BMWSB bei der örtlichen Wohngeldbehörde. Je nach Wohnort ist die Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung zuständig. Wer sich unsicher ist, kann im Online-Tool des Bundesportals nachsehen. Dort kann man auch nach dem richtigen Antragsformular suchen. Zudem ist dort aufgelistet, welche Unterlagen benötigt werden. Die Bearbeitungszeit des Antrags kann jedoch je nach Behörde mehrere Monate dauern.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
AnmeldenSie haben noch kein Konto? Kostenfrei registrieren