Das Wohngeld entlastet Menschen, die bei geringem Einkommen hohe Wohnkosten tragen müssen, mit einem monatlichen Zuschuss. Wer alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, muss zunächst einen Antrag bei der zuständigen Wohngeldbehörde einreichen. Und dann heißt es abwarten, denn die Bearbeitungszeit kann sich teilweise über Monate hinziehen. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtete, liegt das vor allem an der 2023 eingeführten Wohngeld-Plus-Reform, die einen plötzlichen Anstieg der wohngeldberechtigten Haushalte zur Folge hatte. Seitdem kommen viele Wohngeldstellen mit der Bearbeitung der Anträge kaum hinterher.
Was können Antragsteller also tun, wenn sie auch nach mehreren Wochen Wartezeit noch nichts von ihrer Wohngeldbehörde gehört haben? Viele dürften an diesem Punkt versucht sein, nachzufragen, wie es um die Bearbeitung des eigenen Antrags steht. Inwiefern das möglich und sinnvoll ist, erfahren Sie in diesem Artikel.
Bearbeitungsstand beim Wohngeldantrag abfragen: Ist das möglich?
Wer einen Antrag auf Wohngeld eingereicht hat, muss sich in vielen Kommunen in Geduld üben, bis die örtliche Wohngeldstelle den Antrag bearbeitet und über die Leistungsbewilligung entscheidet. Nach Angaben der Verbraucherzentrale müssen Antragsteller derzeit deutschlandweit mit langen Bearbeitungszeiten rechnen. Bis zur ersten Wohngeldauszahlung könnten demnach einige Monate vergehen. Auch in Augsburg beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beim Wohngeldantrag drei bis vier Monate, wie der Sozialreferent der Stadt, Martin Schenkenberg, unserer Redaktion auf Anfrage mitteilte.
Bei manchen Antragstellern dürften diese langen Wartezeiten Unsicherheit und Sorge auslösen – insbesondere, wenn die finanziellen Mittel akut knapp sind. Könnte man in dieser Situation bei der Wohngeldstelle nachhaken, um in Erfahrung zu bringen, wie weit die Bearbeitung fortgeschritten ist und wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist? Immerhin heißt es auf der Website des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen (BMWSB), wer Fragen rund um das Antragsverfahren habe, solle sich damit an die örtlich zuständige Wohngeldbehörde wenden.
Prinzipiell ist es also möglich, die Wohngeldstelle für die Abfrage des Bearbeitungsstatus zu kontaktieren. In der Regel ist dieser Schritt jedoch nicht zielführend und kann den Prozess womöglich sogar verlangsamen.
Warum ist das Nachfragen bei der Wohngeldstelle keine gute Idee?
Viele Wohngeldbehörden raten Antragstellern aktiv von persönlichen, schriftlichen oder telefonischen Nachfragen hinsichtlich des Bearbeitungsstands ab – darunter auch die Kommunen Augsburg, Kempten und Würzburg. Der Grund: Die Personalkapazitäten seien angesichts der Flut an Anträgen ohnehin schon begrenzt, und wenn sich Mitarbeitende zusätzlich um die Beantwortung von Rückfragen kümmern müssten, würde sich die Antragsbearbeitung noch weiter verzögern.
„Diese Anfragen kosten Zeit und verlangsamen die Bearbeitung aller Anträge. Antragstellende Personen können versichert sein, dass die Abteilung ihr Bestes tut, um die Anträge schnellstmöglich abzuarbeiten“, erklärte auch der Augsburger Sozialreferent Schenkelberg unserer Redaktion.
Wer lange auf seinen Wohngeldbescheid warten muss, kann jedoch zumindest in einer Hinsicht beruhigt sein: Laut dem BMWSB ist für den Bezug der Sozialleistung der Termin der Antragstellung entscheidend. Das Wohngeld wird also rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gezahlt.
Wohngeldanwärter können die Bearbeitungszeit nach Angaben des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) beschleunigen, indem sie sämtliche erforderlichen Unterlagen und Nachweise direkt mit dem Antragsformular einreichen. Laut Schenkenberg kann es auch förderlich sein, den Wohngeldantrag online statt in Papierform zu stellen.
Gut zu wissen: Geht die Bearbeitungszeit des Wohngeldantrags weit über die übliche Dauer hinaus, können Betroffene unter Umständen rechtliche Schritte einleiten.
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