Die Kraftwerksbetreiber von Jettingen klagen gegen den Freistaat
Plus Seit der Flut am 3. Oktober 2022 darf am Stauffenberg-Wehr die Mindel nicht mehr zur Stromproduktion gestaut werden. Dagegen klagen die Betreiber am Verwaltungsgericht.
Enorme Schäden hinterließ am 3. Oktober 2022 die überlaufende Mindel in der Hammerschmied-Siedlung in Jettingen-Scheppach. Ursache waren starke Regenfälle im Ostallgäu, die den Pegel der Mindel in den frühen Morgenstunden stark ansteigen ließen. Die Wassermassen fanden am Stauffenberg-Wehr jedoch keinen Durchlass, weil die Stautafeln nicht geöffnet waren. Dadurch staute sich die Mindel zurück und das Wasser suchte sich den Ausweg über die Felder. Eine braune Brühe flutete die Straßen der Siedlung, drang in die Häuser und richtete große Schäden an. Das Landratsamt untersagte in einer Sofortmaßnahme den Betrieb der Stauhaltung, bis das Wehr repariert ist. Unter anderem dagegen klagten die Betreiber am Verwaltungsgericht in Augsburg.
Bis heute ist das Kraftwerk am Stauffenberg-Wehr nicht in Betrieb. Denn noch immer liegt keine Abnahme der Reparaturarbeiten vor, was im Bescheid des Landratsamts gefordert wird. Das Verwaltungsgericht ist jedoch nicht für die Klärung der Schuldfrage für die Überflutung am 3. Oktober vergangenen Jahres zuständig, wie die Vorsitzende Richterin Verena Hueck gleich zu Beginn der mündlichen Verhandlungen der 9. Kammer am Montag klarstellte. Hier gehe es um die Beurteilung, ob die Bescheide des Landratsamts rechtmäßig sind.
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