
Seit mehr als zehn Monaten schränkt der Staat die Grundrechte ein. Die Krisenpolitik wird gefährliche Langzeitfolgen für die Gesellschaft haben.
Vor einem Jahr hat das Coronavirus Deutschland das erste Mal nachweislich erreicht. Damals – Ende Januar – hat man nicht verstanden, welche Folgen das nach sich ziehen wird. Erst im März, als sich das Virus in Deutschland festsetzen und in Windeseile ausbreiten konnte, antwortete der Staat mit Maßnahmen, die bis dahin unvorstellbar erschienen: Unsere demokratisch gewählte Regierung verordnete Lockdown, Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen und beschnitt Grundrechte in einer Weise, wie das keine Bundesregierung bislang getan hat.
Zu Beginn der Pandemie, als noch wenig über das Virus bekannt war, blieb kaum eine andere Wahl. Die Pandemie einfach laufen lassen, das sieht man nun im Herbst und Winter, ist sicher keine gute Option. Die hohe Zustimmung zu den staatlichen Zwangsmaßnahmen verdeutlicht, dass das vielen Menschen bewusst ist.
Corona-Regeln: Grundrechte einzuschränken, das muss der letzte Schritt sein
Auch nach zehn Monaten stehen mehr als 80 Prozent hinter der Coronapolitik. Allerdings sollte man auch auf deren Folgen für die Demokratie achten. Grundrechte einzuschränken, das muss der letzte Schritt sein, wenn es keine andere Möglichkeit gibt. Denn es geht dabei an das Fundament unseres Zusammenlebens. Dass das im Augenblick erheblich gestört ist, spürt jeder schmerzhaft. Abends nach neun Uhr vor die Haustür gehen oder mehr als einen Besucher zu Hause empfangen, ahndet der Staat mit Bußgeldern.
Von der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen ist immer die Rede. Mit dieser Formulierung geben die Politiker den Grundrechtseinschränkungen den Charakter von Angemessenheit. Wenn aber – falls die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen angezweifelt wird – als Gegenargument immer das Wohl aller und nie die konkrete Situation in Betracht gezogen wird, wenn also nicht über die Ansteckungsmöglichkeiten draußen an einem See gesprochen wird, sondern über die hohen Fall- und Sterbezahlen im Land sowie die Belastung des Gesundheitswesens, kann es nie eine Verhältnismäßigkeit, sondern nur maximale Einschränkung geben.
Es müsste endlich ein klares Ziel der Corona-Krisenpolitik benannt werden
Genau das bringt immer mehr Menschen zum Verzweifeln. Gehen die Politiker wirklich behutsam und verhältnismäßig mit den extremen Gegenmaßnahmen gegen die Pandemie um? Dann müsste endlich einmal ein klares Ziel benannt werden, wann die Maßnahmen gelockert werden können. Verfolgt die Regierung eine Null-Corona-Strategie oder nur eine Senkung der Sieben-Tages-Inzidenz? Das wird nicht gesagt. Stattdessen werden neue Einschränkungen wie die 15-Kilometer-Regel nach dem Prinzip von Versuch und Irrtum eingeführt. Grundrechte kommen einem da wie ein politisches Spielzeug vor. Wenn ein Gericht diese Regelung kassieren sollte, versucht man eben eine andere. Dass aus Datenschutzbedenken die Corona-Warn-App zu einem fast wirkungslosen Freiwilligkeitsinstrument geworden ist, gleichzeitig aber Grundrechte beschnitten werden, die einen persönlich anders als eine App sehr stark treffen, erscheint im Januar 2021 grotesk.
Dann muss bedacht werden, welche Langzeitfolgen die Krisenpolitik entfaltet – zum Beispiel den Verlust der Überzeugung, dass Grundrechte grundsätzlich gewahrt werden. Was heute Corona ist, mag morgen der Klimawandel sein. Bei Heranwachsenden wird das noch tiefere Spuren hinterlassen. Dann bekommt der Gedanke, dass die Gesellschaft 75 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg langsam vergessen könnte, welche Errungenschaften Demokratie, Gerechtigkeit und Grundrechte darstellen, etwas Reales. Nun spürt man wegen der Corona-Pandemie bereits, wie sich ein Leben mit eingeschränkten Grundrechten anfühlt.
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Durch eine oder die Pandemie nimmt die Demokratie Schaden? Ein Virus bringt unsere Demokratie ins Straucheln? Sorry - aber dann iost die Demokratie, zumindest so wie sie in Deutschkand verstanden wird (jedes Land hat ja seine eigene Demokratie) nichts wert.
Übrigens löst das Virus keine Maßnahmen aus - das macht schon dier Politik. Köännte es nicht sein, daß diese komplett falsch liegt? Zumindest sollt man mal darüber nachdenken.
Die Politik ist auf den Geschmack gekommen. Der Bürger zieht wegen Vermögenseinbußen mit und hat den Test verloren. Mal sehen bei welchem Ereignis die Grundrechte wieder außer Kraft gesetzt werden. Deutschland braucht sich niucht ünber Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern mokieren. Unsere Politik ist kaum einen Deut besser.
Das ist ein Kommentar, wie er mir aus der Seele spricht. Wie leichtfertig derzeit Grundrechte ausgehebelt werden, ist erschreckend. Wie schon richtig bemerkt kann das zur Blaupause für alle möglichen Ereignisse werden. Apokalyptische Reiter gibt es nun wirklich genug in Deutschland. So denken z.B. die Grünen denken doch allen Ernstes über einen "Klimanotstand" nach, der dann Grundrechtseingriffe rechtfertigen soll. Oder Linke und teile der SPD wollen wieder eine sozialistische Ordnung zum "Wohl" der Menschen einführen mit allen grundrechtswidrigen Mitteln wie Enteignung. Freiheitsrechte werden als "Bedrohung", "Neoliberalismus", "kapitalistische Ausbeutung", bis zum "Faschismus" diffamiert. Letztlich werden die Grund- und Freiheitsrechte immer für "höhere Ziele" geopfert. Was in der DDR der "Antifaschistische Schutzwall" war, war in der Nazidiktatur das "Wohl des Deutschen Volkes". Der Weg zur Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert.
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/papier-kritisiert-neues-corona-gesetz-als-persilschein-fuer-regierung
Der Kommentar von Herrn Mayr springt nach meiner Meinung etwas zu kurz. Gibt jedoch keinerlei Anlass zu Folgerungen wie sie von ihnen hier zum Teil fern jeder Realität mit bösartigen Unterstellungen konstruiert und zusammenphantasiert werden.
Was wir zur Zeit erleben ist die Missachtung eines der wichtigsten Grundrechte - das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit - durch eine rücksichtslose, egoistische, ignorante exzessive missbräuchliche Inanspruchnahme anderer Grundrechte (z. B. Versammlungsfreiheit, Reisefreiheit, Demonstrationsfreiheit) durch eine Minderheit unter Missachtung aller vorgegebenen Gebote und Regeln.
Ganz nebenbei:
Enteignung ist nicht "grundrechtswidrig" sondern in Deutschland gängige Praxis wenn es um übergeordnete Interessen (Gemeinwohl) geht.
Wie anders als "kapitalistische Ausbeutung" sind die Zustände in der deutschen Fleichverarbeitung (u. a. Tönnies), die organisierte Verantwortungslosigkeit durch Sub-Sub-Sub-Sub-Werksverträge z. B. aber nicht nur in Teilen des Baugewerbes beschreiben?
"Faschismus" wird von Rechtsextremisten bis hinein in große Teile der AfD ständig verharmlost (Vogelschiss 3. Reich).
Über die fatale Entwicklung hin zu einem "Klimanotstand" wird inzwischen aus guten Gründen in allen demokratischen Parteien und in der Wissenschaft nachgedacht.
"Enteignung ist nicht "grundrechtswidrig"
Eigentum ist ein Grundrecht und genau an dieses wollen Sie immer wieder ran:
"Weiter gefasst ist der Begriff des Eigentums im Grundgesetz (GG). Art. 14 GG schützt das Eigentum und das Erbrecht als Grundrecht."
Ihre selektive "Auswahl" von Grundrechten ist genau das Problem. DIE Grundrechte heißen Grundrechte, weil sie uverrückbar sind. Auch wenn Sie es sich noch so wünschen.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Eigentum_(Deutschland)
BVG zu Grundrechtseinschränkungen wegen Corona:
Von den 239 Verfassungsbeschwerden sind nur noch 45 anhängig. 194 Verfahren nahmen die Richter nicht zur Entscheidung an oder sie erübrigten sich. Stattgegeben wurde hier noch keiner einzigen Corona-Klage.
Auch sehr interessant:
Art. 15 GG:
Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.
"Stattgegeben wurde hier noch keiner einzigen Corona-Klage."
Das stimmt so nicht:
"Bei den drei erfolgreichen Eilanträgen ging es um allzu pauschale Gottesdienst- oder Demonstrationsverbote."
Die Grundrechtseinschränkungen dürfen nur zeitlich begrenzt gewährt werden. Andernfalls kann die Regierung Grundrechte dauerhaft außer Kraft setzen,aus welchem Grund auch immer. Der Parlamentsvorbehalt ist hier entscheidend. So beschreibt es auch Herr Papier, ehemaliger oberster Verfassungsrichter.
"Unerlässliche Abwägungsentscheidungen" müssten vom Parlament getroffen werden."
Enteignung ist ein wichtiges Mittel. Wenn z. B. eine Straße gebaut wird und die Grundstücks-Eigentümer nicht verkaufen wollen, steht das Allgemeinwohl der Straße über dem persönlichen Eigentumsrecht. Es muss aber auch voll entschädigt werden. Die Enteignung der Linken bedeutet ja "Diebstahl" ohne Entschädigung und kommt einem Verbot von Eigentum gleich. Ein großer Unterschied.
"Die Enteignung der Linken bedeutet ja "Diebstahl" ohne Entschädigung und kommt einem Verbot von Eigentum gleich. Ein großer Unterschied. "
Merken Sie eigentlich nicht, welch hanebüchenen Unsinn sie hier verzapfen? Eigentum gab es sogar in der ehemaligen DDR . . .
"Eigentum gab es sogar in der ehemaligen DDR"
Ich bin es langsam leid, Ihre fortlaufenden, unsinnigen Falsch Behauptungen zu widerlegen:
"Es gab in der DDR Volkseigentum an Grund und Boden, Genossenschaftseigentum, staatlich verwaltetes Privateigentum und sonstiges Privateigentum. Sowohl die Räte der Kreise und Städte als auch Genossenschaften konnten an Bürgerinnen und Bürger Nutzungsrechte an den von ihnen genutzten oder verwalteten Grundstücken vergeben. Zum Beispiel erlaubten LPG ihren Mitgliedern, aber auch anderen Bürgern, auf LPG-Grundstücken Eigenheime zu errichten. Dadurch wurden aber die Eigentumsverhältnisse NICHT angetastet."
Und
" In den 1980er-Jahren war etwa 98 Prozent des gesamten Produktivvermögens der DDR volkseigen, darunter etwa 8000 Volkseigene Betriebe (VEB) und Kombinate. "
Ja genau es gab Eigentum in der DDR. Sie meinen vielleicht die Zahnbürsten? Alles von Wert war staatlich.
Das einzige was sie widerlegen sind allenfalls ihre vorausgehenden unsinnigen Behauptungen. Siehe:
Zunächst:
"Die Enteignung der Linken bedeutet ja "Diebstahl" ohne Entschädigung und kommt einem Verbot von Eigentum gleich."
Dann:
Ja genau es gab Eigentum in der DDR. Sie meinen vielleicht die Zahnbürsten? Alles von Wert war staatlich.
Das enthält schon den nächsten Unsinn. Tatsache ist:
"Nach dem Ende der DDR in Ostdeutschland und im gegenwärtigen Großbritannien zeigt sich ein ähnliches Phänomen: In nicht geringem Umfang wurde das Eigentum an Häusern und Wohnungen vom Grundeigentum getrennt. Anders formuliert: Jemand war zwar Haus- oder Wohnungseigentümer*in, aber besaß nicht den Boden, auf dem das Haus stand."
https://zeitgeschichte-online.de/themen/haus-ohne-grund
Von wegen Zahnbürste. Entspricht etwa unserem Erbbaurecht.
"Für das persönliche Eigentum und das meist nicht ausdrücklich so benannte Privateigentum galten – trotz ihrer entgegengesetzten ideologischen Bewertung – grundsätzlich die gleichen Regeln, die sich durch Abwesenheit der genannten Privilegien auszeichneten. Das Privateigentum wurde insofern geduldet, als es sich um „auf überwiegend persönlicher Arbeit beruhende kleine Handwerks- und andere Gewerbebetriebe“ handelte (Art. 14 Abs. 2 der Verfassung)."
https://www.adenauercampus.de/ddrtutorium/wirtschaft/sozialistisches-eigentum
"In nicht geringem Umfang wurde das Eigentum an Häusern und Wohnungen vom Grundeigentum getrennt. Anders formuliert: Jemand war zwar Haus- oder Wohnungseigentümer*in, aber besaß nicht den Boden, auf dem das Haus stand."
Ist ja drollig, wie Sie sich persönlich für den "Rechtsstaat" DDR einsetzen und ihn verteidigen. (edit/mod/bitte vermeiden Sie persönliche Angriffe und argumentieren sachlich/NUB 7.3)
Hauseigentümer, denen der Grund, auf dem das Haus steht nicht gehört, gibt es häufig auch im real existierenden Kapitalismus.
https://ratgeber.immowelt.de/a/erbpacht-per-erbbaurecht-ins-eigenheim.html
(Folgeedit zum Zitat/bitte sachlich argumentieren/NUB 7.3)
(edit/mod/bitte sachlich und zum Thema argumentieren/NUB 7.3)
Das Parlament ist nicht beteiligt. Mehr gibt es nicht zu sagen.