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  3. Coronavirus: Verwaltungsrichter kippen 15-Kilometer-Regel vorläufig

Coronavirus
26.01.2021

Verwaltungsrichter kippen 15-Kilometer-Regel vorläufig

Der Verwaltungsgerichtshof in Bayern hat die 15-Kilometer-Regel vorläufig gekippt.
Foto: Tanja Ferrari (Symbolbild)

Ein Radius von nur 15 Kilometer rund um den Wohnort für Spaziergänge, Sport und Ausflüge: Diese Regel für Hotspots sorgte für Unverständnis. Jetzt haben Richter entschieden.

Von wo aus gilt denn nun die 15-Kilometer-Regel? Ab der Haustüre? Ab dem Ortsschild? Ab der Landkreisgrenze? Und wo liegt die eigentlich? Die Unsicherheit war groß, als Ministerpräsident Markus Söder am 11. Januar die neueste der Corona-Verordnungen vorstellte, nach der sich die Bewohner von Brennpunkt-Gemeinden und -Landkreisen mit einem Inzidenzwert über 200 nur noch in einem Umkreis von 15 Kilometern bewegen dürfen. Viele der Fragen wurden in den Tagen darauf beantwortet, Ärger und Unverständnis aber blieben. Am Dienstag hat nun der Bayerische Verwaltungsgerichtshof der umstrittenen Regel ein Ende bereitet und sie vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Gericht gab einem Antrag aus Passau statt.

 

Richter: 15-Kilometer-Radius nicht deutlich und anschaulich genug

Die Richter argumentierten in ihrer Eilentscheidung, dass das Ausflugsverbot gegen den sogenannten Grundsatz der Normenklarheit verstoße. Für die Betroffenen sei der räumliche Geltungsbereich des Verbots touristischer Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um die Wohnortgemeinde hinaus nicht hinreichend erkennbar. Die textliche Festlegung eines 15-Kilometer-Umkreises sei nicht deutlich und anschaulich genug.

Denn tatsächlich handelte es sich eben nicht um einen einfachen (Um-)Kreis, der den Bewegungsspielraum der Hotspot-Bewohner eingrenzte, sondern um eine mitunter komplizierte Verschiebung der Gemeinde-, Stadt- oder Landkreisgrenzen um 15 Kilometer. Zuletzt galt die Regel bayernweit laut Robert-Koch-Institut noch in insgesamt sieben Städten und Landkreisen, darunter der Landreis Unterallgäu.

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Wie hätte die Polizei die 15-Kilometer-Regel kontrollieren sollen?

Im Landkreis Augsburg war die Ausflugssperre unlängst erlassen und wenige Tage später wieder aufgehoben worden. Grund war eine falsche Berechnung des Inzidenzwerts. In zahlreichen anderen Kommunen in unserer Region hatte die Regel Kritik ausgelöst, da diese insbesondere dafür gedacht war, touristische Ausflüge einzuschränken. Gerade in Gegenden, in denen kaum Touristen zu finden sind, hielt sich das Verständnis daher in Grenzen. Zudem meldete die Polizei mancherorts Bedenken an, wie sie ein solches Ausflugsverbot denn kontrollieren solle.

Nun hat sich das Problem vorerst erledigt – auch wenn die Staatsregierung noch am Dienstag ankündigte, zu überprüfen, welche Konsequenzen aus der Gerichtsentscheidung zu ziehen seien. Er habe die Entscheidung mit Bedauern zur Kenntnis genommen, nun würde der weitere Handlungsbedarf geprüft, sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU).

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt FFP2-Maskenpflicht in Bayern

Zugleich entschieden Bayerns oberste Richter am Dienstag, dass auch die bayernweite FFP2-Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie in Geschäften weiterhin rechtens ist. Dagegen hatte eine Privatperson aus Schwaben einen Eilantrag eingereicht. Diese Masken böten voraussichtlich gegenüber medizinischen oder sogenannten Community-Masken einen erhöhten Selbst- und Fremdschutz, argumentierten die Richter. Deshalb bestünden gegen ihre Eignung und Erforderlichkeit zur Bekämpfung der Corona-Pandemie keine Bedenken. Gesundheitsgefährdungen seien vor allem wegen der begrenzten Tragedauer nicht zu erwarten. Grundsätzlich seien die Aufwendungen für die Anschaffung der Masken zumutbar.

Grundsätzlich hat in der Vergangenheit die Mehrzahl der von der Staatsregierung beschlossenen Corona-Maßnahmen der Überprüfung vor Gericht standgehalten. In einigen, durchaus aufsehenerregenden Fällen aber kassierte der Freistaat gerichtliche Niederlagen. Erst vergangene Woche haben die Richter das bayernweite Alkoholverbot außer Vollzug gesetzt. Eilentscheidungen gab es darüber hinaus gegen die wöchentliche Testpflicht für Grenzgänger, gegen die vollständige Schließung von Fitnessstudios (beide November 2020), gegen das Grillverbot auf öffentlichen Plätzen (September 2020), gegen das Beherbergungsverbot für Gäste aus inländischen Risikogebieten (Juli 2020) und gegen die Beschränkung der Bewirtungszeiten in Gastronomiebetrieben (Juni 2020), gegen die ein Augsburger Wirt geklagt hatte.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

27.01.2021

Wenn die Leute nur halb so viel Energie aufwenden würden, um sich vor Ansteckungen zu schützen, anstatt irgendwelche Regeln zu kippen, wären die Regeln vielleicht gar nicht nötig?

28.01.2021

Es geht nicht darum, wer wo, wie und wofür Energie aufbringt, sondern darum. dass immer wieder Regeln und Vorschriften eingeführt werden, die dann den Gesetzen oder den Umständen nicht standhalten. Hier wird das Vertrauen der Bürger in die Politik und deren Maßnahmen erheblich gestört und viel halten sich nicht mehr an dann relevante und sinnvolle Maßnahmen. Die Ausreden der Politik, dass man mit so einer Situation noch nie konfrontiert war, ziehen nach fast einem Jahr nicht mehr. Wie oft musste man in den fast täglichen Talkshows, Fernsehinterviews und anderen Medien mit anhören, wie bestimmt und wichtig diese Maßnahmen seinen und am nächsten Tag war alles anders! Denke da nur an die Masken beim Beginn der Pandemie, welche da als unnütz und nur als "Gepflogenheit in Asien wegen deren Kultur" von Politikern, Ärzten und Virologen abgetan wurde. Jetzt schreibt man sogar FFP2-Masken vor. Bei unseren Politikern und den so hochgelobten Virologen und Epidemiologen sollte auch die Regel gelten: "vor Öffnen des Mundwerks das Gehirn einschalten und sich vorher ausführlich informieren"!

27.01.2021

Es wird echt langsam peinlich, wie unprofessionell die Regierungen in Deutschland handeln. Mit der Einführung der Regel war doch schon absehbar, dass die Gerichte diese kippen würden. Wenn man Ausflugsziele für die Massen sperren möchte, dann muss man den Zugang zu den Zielen begrenzen. Aber doch nicht alle Bürger auf einen 15 km Radius einsperren. Diese Regierung verletzt permanent Grundrechte, statt sich vernünftige Regeln zu überlegen. Dort wo dringend Handlungsbedarf besteht, in Alten, Pflege und Krankenhäusern, versagt sie bis heute. Von der Impfstoffbeschaffung ganz zu schweigen.