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Buchhandelspreis: Anwälte werfen Weimer Falschinformation im Streit vor

Buchhandel

Buchhandelspreis: Anwälte werfen Kulturstaatsminister Wolfram Weimer Lüge vor

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    Die Kritik an Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) wegen der diesjährigen Vergabe des deutschen Buchhandelspreises reißt nicht ab.
    Die Kritik an Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) wegen der diesjährigen Vergabe des deutschen Buchhandelspreises reißt nicht ab. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

    Neue Wendung im Fall der vom Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossenen Buchhandlungen: Kulturstaatsminister Wolfram Weimer soll die drei Buchhandlungen aktiv getäuscht haben, wie die Anwaltskanzlei Sven Adam aus Göttingen in einer Pressemitteilung behauptet. In einer von Weimers Behörde zu verantwortenden E-Mail vom 10. Februar an die Buchhandlungen soll es laut Kanzlei heißen: „Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie von der unabhängigen Jury nicht für eine Auszeichnung ausgewählt wurden. Die Jury hat sich bei dem sehr hohen Niveau der Bewerbungen die Entscheidungsfindung nicht leicht gemacht. Die getroffene Wahl schmälert deshalb keineswegs unsere Hochachtung für Ihr großes Engagement.“

    Die Jury des Buchhandelspreises hat knapp einen Monat später, am 9. März, in einer Stellungnahme verdeutlicht, dass sie die drei Buchhandlungen sehr wohl als Preisträgerinnen vorgesehen hatte. Die nachträgliche Entscheidung, die drei Buchhandlungen von den Preisen auszuschließen, sei laut Jury vom Kulturstaatsminister getroffen worden und hätte außerhalb des Einflussbereichs der Jury gelegen.

    Anwälte stellen Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Kanzleramt in Aussicht

    In der Pressemitteilung der Anwälte, die die drei Buchhandlungen vertreten, heißt es nun: „Eine derartige Lüge wie in der Absage-E-Mail an die Buchhandlungen ist feige und eines Bundesbeauftragten für Kultur und Medien nicht würdig. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat nicht nur den Buchhandlungspreis beschädigt, sondern auch sein eigenes Amt. Wir prüfen jetzt zusätzlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde an das Kanzleramt“, erklärt Rechtsanwalt Sven Adam als Bevollmächtigter der Buchhandlung Rote Straße (Göttingen) zu den neuen Erkenntnissen aufgrund der Erklärung der Jury. Und Rechtsanwältin Lea Voigt, die die Buchhandlung Golden Shop aus Bremen vertritt, sagt: „Es entsteht der Eindruck, dass Weimer und seine Behörde gelogen haben, um sich der öffentlichen Diskussion und der gerichtlichen Kontrolle zu entziehen.“

    Die drei Buchhandlungen haben wie die anderen nicht ausgewählten Buchhandlungen die Standardabsage zum Buchhandelspreis bekommen. Bundesweit hatten sich 483 Buchhandlungen um den Preis beworben, die Jury hatte 118 von ihnen für den Preis ausgewählt. Das Kulturstaatsministerium hat drei Buchhandlungen nachträglich von der Liste gestrichen. Eine Sprecherin Weimers sagte dazu. „Aus Gründen des Geheimschutzes gab es in den betreffenden drei Sonderfällen keine andere Handhabe. Wir verweisen insoweit an das Bundesinnenministerium.“

    Laut dem Schreiben der Anwaltskanzlei sei auch bekannt geworden, dass zwei der drei ausgeschlossenen Buchhandlungen als „besonders herausragende Buchhandlungen“ prämiert worden wären und einen Preis in Höhe von 15.000 Euro erhalten hätten. Es handelt sich um die Buchhandlungen Golden Shop (Bremen) und Rote Straße (Göttingen). „Nicht nur der Streitwert der Klagen hat sich dadurch erhöht. Es wird auch deutlich, dass der Bundesbeauftragte keinerlei Respekt vor der Fachjury hat“, so Voigt weiter.

    Buchhandlungen streiten um mutmaßlich rechtswidrige Datenübermittlung

    Die Rechtsanwälte klagen sowohl gegen den Bundesbeauftragten für Kultur und Medien als auch das Bundesamt für Verfassungsschutz vor den Verwaltungsgerichten Berlin und Köln. Die Buchhandlungen wollen gerichtlich feststellen lassen, dass die Datenübermittlungen zwischen dem BKM und dem Verfassungsschutz rechtwidrig gewesen sein sollen.

    Indessen versucht Kulturstaatsminister Wolfram Weimer nach der Streichung dreier linker Buchläden von der Nominierungsliste für den Deutschen Buchhandlungspreis die umstrittene Anwendung des sogenannten Haber-Verfahrens zu verteidigen. Gemeint ist damit eine 2004 verfügte und später nach Emily Haber – einer Staatssekretärin im Bundesinnenministerium – benannte Überprüfung staatlich geförderter Projekte durch den Verfassungsschutz. „Das Verfahren ist in den vergangenen Jahren hunderte Male von verschiedenen Ministerien des Bundes angewandt worden, übrigens auch von meiner Amtsvorgängerin“, sagte Weimer (parteilos) den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

    Weimers Vorgängerin war die Grünen-Politikerin Claudia Roth, während deren Amtszeit es um den Verdacht eines rechtsextremen Verlages gegangen sei. „Im Falle des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien ist das Haber-Verfahren natürlich ein seltener Vorgang und wird in Zukunft der absolute Ausnahmefall bleiben“, sagte Weimer. Kritiker wie der Vorsitzende des Kulturausschusses im Bundestag, Sven Lehmann (Grüne), werfen ihm mangelnde Transparenz vor, da unklar ist, was gegen die Buchläden beim Verfassungsschutz vorliegen soll. (mit dpa)

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