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Karajan war „kein Gesinnungsnazi“, sagt Historiker Michael Wolffsohn

NS-Geschichte

Michael Wolffsohn über Herbert von Karajan: „Gesinnungsnazi war er nicht“

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    Der Dirigent Herbert von Karajan war NS-Parteimitglied. „Ein Fehler“, wie er schon kurz nach dem Krieg eingestand.
    Der Dirigent Herbert von Karajan war NS-Parteimitglied. „Ein Fehler“, wie er schon kurz nach dem Krieg eingestand. Foto: Franz Hubmann, dpa/brandstaetter images

    Im Frühjahr 1955 befindet sich Herbert von Karajan mit seinen Berliner Philharmonikern auf Tournee durch die Vereinigten Staaten. Das gefällt nicht jedem, jüdische Aktivisten machen Front. In der Carnegie Hall schleust die „Zionistische Jugend New York“ Tauben ein, eine von ihnen flattert durch den Konzertsaal, sehr zum Missfallen des Orchesterleiters. Denn an den Vogelbeinen hängen Zettel mit der Aufschrift „Hail von Karajan, the cleansed Nazi“. Die Konzertbesucher, darunter viel jüdisches Publikum, kann das nicht von der Begeisterung für die aus Deutschland gekommenen Musiker abhalten, das Konzert wird zum Triumph. Und markiert als einer von vielen vergleichbaren Momenten in Karajans Karriere beispielhaft die Pole, zwischen denen sich die Wahrnehmung dieses Dirigenten bis heute bewegt: Ein phänomenaler Musiker, ein Jahrhundertdirigent – auf den aber der Schatten seiner NS-Mitgliedschaft fällt.

    Nicht wenige Biografen haben sich schon an der Frage abgearbeitet, wie das Wirken Herbert von Karajans (1908 – 1989) während der NS-Zeit zu gewichten sei, die Spanne reicht von „kein Nazi“ bis hin zu „Täter“. Nun hat der Historiker Michael Wolffsohn eine neue Studie vorgelegt, betitelt „Genie und Gewissen“. Warum ausgerechnet er, Wolffsohn, nicht Musikwissenschaftler, sondern Zeitgeschichtler? Es habe dafür eine Initiative seitens der Karajan-Töchter gegeben, schreibt Wolffsohn. Und erzählt, dass er selbst in jüngeren Jahren als in Berlin Lebender oftmals Karajan im Konzert erlebt habe. Einer der Konzertmeister des Orchesters war sogar Freund der Familie. Beim Lesen von Wolffsohns Buch verstärkt sich zunehmend der Eindruck, dass ihn, selber Nachfahre von Holocaust-Überlebenden, zum Thema Karajan mehr treibt als nur trockenes Wissenschaftsinteresse: Es ist das Interesse daran, wie unheilvoll sich eben „Genie und Gewissen“ verflechten können. Und dass man, um sich ein Urteil zu bilden, doch sehr genau hinschauen muss.

    Keine Schuld an der Entlassung des Ulmer Kapellmeisters

    Hoch rechnet Wolffsohn dem Dirigenten an, dass er sich schon 1946 in seinem Entnazifizierungsverfahren ohne Wenn und Aber nicht nur zu seiner Parteimitgliedschaft bekennt, sondern auch eingesteht, diese sei „ein Fehler“ gewesen. Wobei der Eintritt nicht 1933 erfolgte und schon gar nicht zweifach, wie oft behauptet, sondern 1935, allerdings mit Rückdatierung. Wolffsohn dröselt die verwirrenden Einträge auf Karajans Parteikarte schlüssig auf und folgt in der ebenfalls kontrovers diskutierten Frage, ob der junge Karajan 1933 an der Entlassung des jüdischen Ulmer Kapellmeisters Otto Schulmann Schuld trage, der Linie des dortigen Stadtarchivs: Nein, dieser Vorwurf lasse sich nicht belegen. Wolffsohn untermauert diesen Freispruch auch damit, dass der Dirigent bis ans Lebensende dem in die USA emigrierten Schulmann freundschaftlich verbunden gewesen sei.

    Nein, nationalsozialistische Gesinnung kann Wolffsohn bei Karajan zu keiner Zeit erkennen. Der Parteieintritt? Obligatorisch in der Stadt Aachen, wenn man dort Generalmusikdirektor werden wollte. Die Nähe Karajans zu den NS-Größen, als er ab 1938 Engagements an der Berliner Staatsoper erhielt? Da sei er nicht „Subjekt“ gewesen, sondern „Objekt“ im parteiinternen Machtpoker von Goebbels und Göring. Deren Scharmützel wurden gerade auch auf kultureller Ebene ausgetragen, und Goebbels, der Furtwängler den Vorzug gab, bekam letztlich Oberwasser, was für Karajan ab 1942 bedeutete, dass seine einen Dämpfer erhielt, seine Berliner Dirigate und Einkünfte drastisch zurückgefahren wurden.

    Hitler hielt Karajan für anmaßend

    Eine Rolle mag dabei auch gespielt haben, dass Hitler kein Freund von Karajans Künsten war. Ausgerechnet an Führers Geburtstag 1939, als der Dirigent eine Aufführung von Wagners „Meistersingern“ leitet, Hitlers Lieblingsoper, wackelt die Aufführung erheblich. Für Hitler war klar, dass die „Anmaßung“ des jungen Dirigenten, das „große Werk“ auswendig zu dirigieren, daran schuld gewesen sei. Für Wolffsohn steht wiederum fest, dass Karajan seinen künstlerischen Aufstieg nicht seiner Parteimitgliedschaft verdankte, sondern seine „wahre Weltkarriere“ erst nach Weltkrieg und Entnazifizierung begann, diese also rein künstlerisch zu begründen sei.

    Dass Karajan, trotz Aktionen wie jener gegen ihn gerichteten 1955 in New York, von vielen seiner jüdischen Zeitgenossen, darunter Überlebende der Shoa, nicht als „Gesinnungsnazi“ wahrgenommen wurde, dass den Dirigenten mit Menschen jüdischer Herkunft Freundschaften verbanden – und seine zweite Frau Anita im NS-Klassement „vierteljüdisch“ war –, das macht Wolffsohn an mehr als zwei Dutzend Namen fest, überwiegend Musikerprominenz. Michel Schwalbé etwa. Der Geiger und Holocaust-Überlebende ließ auf dringliches Werben Karajans hin seine Solistenkarriere fahren und sich für die Stelle des 1. Konzertmeisters der Berliner Philharmoniker gewinnen, wo er für Jahrzehnte eine singuläre Symbiose mit dem Dirigenten bildete. Wolffsohn sieht das als starkes Zeichen, dass Karajan eben kein „waschechter Nazi“ gewesen sei. Dieselbe Sicht wohl auch bei Heinz Galinski, in den 50er Jahren wortgewaltiger Vorsitzender der jüdischen Gemeinde Berlins. Wolffsohn: „Kein Wort des Widerspruchs gegen Karajans Berufung als Chef der Berliner Philharmoniker 1955/56.“

    Karajan, das Parteimitglied auf dem Papier

    Wieder und wieder wiederholt Wolffsohn das Substrat seiner Untersuchung: Karajan ein Nazi? „Formal ja. Unbestreitbar. Faktisch nein. Gesinnungsnazi war er nicht.“ Und Täter schon gar nicht.

    Wie aber erklärt es sich, dass Karajans vermeintliche Nazigesinnung immer wieder mal aus der Versenkung hervorgeholt wird, zu Lebzeiten schon und auch in den bald vier Jahrzehnten seit seinem Ableben? Möglich, schreibt Wolffsohn, dass manche Ankläger damit den „nicht geleisteten Widerstand ihrer Vorfahren (über)kompensieren wollen“.

    Ob das auch nach dieser faktengesättigten Karajan-Studie so sein wird? Oder ist nun alles gesagt, was es seriös zum Thema zu sagen gibt? Vermutlich nein. Auch für die Geschichtswissenschaft gilt, dass Fakten letztlich der Auslegung unterliegen.

    Michael Wolffsohn: Genie und Gewissen. Herbert von Karajan zwischen Musik und Nationalsozialismus. Herder, 368 S., 26 €.

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