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Wird ein neues Landratsamt auf dem Penzinger Feld doch wieder Thema?

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Wird ein neues Landratsamt auf dem Penzinger Feld doch wieder Thema?

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    Bei einem Bürgerentscheid im vergangenen Februar sprachen sich fast 81 Prozent der Bürgerinnen und Bürger dafür aus, die Planungen für ein neues Landratsamt am Penzinger Feld zu stoppen.
    Bei einem Bürgerentscheid im vergangenen Februar sprachen sich fast 81 Prozent der Bürgerinnen und Bürger dafür aus, die Planungen für ein neues Landratsamt am Penzinger Feld zu stoppen. Foto: Hascher Jehle Architektur

    Es war der erste Bürgerentscheid auf Kreisebene im Landkreis Landsberg – mit einem eindeutigen Ergebnis: Fast 81 Prozent stimmten im Februar vergangenen Jahres dafür, die Planungen für ein neues Landratsamt am Penzinger Feld zu stoppen. Das aufgrund seiner Form „Lechkiesel“ genannte Gebäude hätte nach damaligen Schätzungen 120 Millionen Euro gekostet. Die Grünen-Landratskandidatin Daniela Groß lehnt einen teuren Neubau ab. In einem Schreiben weist sie darauf hin, dass die rechtliche Bindungsfrist des Bürgerentscheids bald ausläuft. Könnte das Projekt also wieder aufgegriffen werden?

    Dass die Bindungsfrist des Bürgerentscheids Ende Februar auslaufe, sei bisher wenig öffentlich thematisiert worden, heißt es in einer Pressemitteilung von Groß. Der Bürgerentscheid zum Neubau des Landratsamts fand am 23. Februar 2025 statt – dem Tag der Bundestagswahl.

    Landratskandidatin Daniela Groß sieht ein „Transparenzproblem“

    Artikel 12a der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern regelt das Verfahren für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auf Landkreisebene. In Artikel 12 heißt es wörtlich: „Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Beschlusses des Kreistags. Der Bürgerentscheid kann innerhalb eines Jahres nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden, es sei denn, dass sich die dem Bürgerentscheid zugrunde liegende Sach- oder Rechtslage wesentlich geändert hat.“ Gemäß der rechtlichen Auffassung kehre die Angelegenheit nach diesem einen Jahr damit wieder in die Entscheidungshoheit des Kreistags zurück, erklärt Wolfgang Müller, Pressesprecher des Landratsamts. Das Gremium könnte also – rein theoretisch – einen neuen Beschluss fassen.

    Daniela Groß, die für die Grünen Mitglied des Kreistags und des Landsberger Stadtrats ist, sieht „die Möglichkeit, das Projekt nach Ablauf der Frist erneut aufzugreifen – trotz des klaren Votums der Bevölkerung“. In der Pressemitteilung ist von einem „Transparenzproblem“ die Rede. „Der Bürgerentscheid war ein klarer demokratischer Auftrag. Wenn die Bindungsfrist nun ausläuft und gleichzeitig keine endgültige Entscheidung getroffen wird, entsteht der Eindruck, dass von [Landrat] Thomas Eichinger auf Zeit gespielt wird“, so Groß. Die Landratskandidatin der Grünen kritisiert unter anderem auch, dass ein Gesamtkonzept für die Zukunft des Landratsamts weiterhin nicht vorliegt. „Wenn Bürgerentscheide ernst genommen werden sollen, dann darf man sie nicht aussitzen. Es braucht eine offene Debatte und eine verbindliche Entscheidung noch vor Ablauf der Bindungsfrist – und vor der Wahl“, so Groß, die sich für ein „bürgernahes, dezentrales Landratsamt“ ausspricht.

    Neue Außenstellen des Landsberger Landratsamts sind in Planung

    Landratsamts-Sprecher Wolfgang Müller verweist vor diesem Hintergrund auf die aktuelle Beschlusslage der Kreisgremien. „Bekanntlich wurden Räumlichkeiten zur Unterbringung des Sozialamtes in der Hermann-Köhl-Straße in Landsberg angemietet, Büroflächen am Papierbach wurden angekauft (noch nicht bezogen). Dazu hat der Landkreis ein großes Grundstück mit einem Bürogebäude und einer Halle an der Lechwiesenstraße in Landsberg angekauft.“ Überdies gebe es die Perspektive, ab dem Jahr 2027 nach Abschluss der Bauarbeiten größere Flächen in der ehemaligen Trikotagenfabrik in der Saarburgstraße in Landsberg längerfristig anzumieten.

    Nach dem Ergebnis des Bürgerentscheids hatte sich die CSU-Fraktion zum weiteren Vorgehen geäußert. Die gemeinsame Haltung zum Thema sei in einer gemeinsamen Sitzung mit Landrat Eichinger beschlossen worden: „Unser Ziel ist und bleibt es, dem Landkreis eine leistungsfähige, effiziente Verwaltung zu ermöglichen. Um aber der klaren Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger in vollem Umfang zu entsprechen, sollte der Landkreis in der Zeit der verbleibenden Kommunalwahlperiode von jeglichen alternativen Planungsüberlegungen Abstand nehmen“, hieß es in einem Schreiben im vergangenen März. Der neu gewählte Kreistag könne schließlich unter den sich bis dahin entwickelnden Rahmenbedingungen entscheiden, ob eine erneute bauliche Lösung angestrebt werden soll. „Bis dahin sollten wie bisher die vorhandenen Platzbedarfe durch Anmietungen gelöst werden.“

    Der neue Kreistag wird dann unter anderem auch die Frage beantworten müssen, was mit dem Grundstück im Landsberger Osten passiert, auf dem hätte gebaut werden sollen. Denn Baurecht wäre dort nur für ein neues Landratsamt geschaffen worden.

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