Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. alfa unplatziert
  3. Corona: Unterricht ja – und was ist mit Schulsport?

Corona
15.09.2020

Unterricht ja – und was ist mit Schulsport?

Bei vielen Übungen im Schulsport haben die Kinder Körperkontakt. Ab Stufe 2 des Drei-Stufen-Plans ist das nicht mehr erlaubt.
Foto: Hendrik Schmidt dpa

In den Turnhallen der Schulen in Bayern herrscht wieder Betrieb, aber mit Einschränkungen. Das sind die aktuellen Regeln für den Schulsport in Coronazeiten.

Der Schulunterricht hat wieder begonnen, trotz Corona. Natürlich mit Hygienekonzepten und Abstandsregeln, doch die Schüler dürfen immerhin wieder in die Klassenzimmer. Aber wie sieht es eigentlich mit den Turnhallen aus? Beim Sport in Klassenstärke ist die Ansteckungsgefahr bekanntlich deutlich höher als bei Wurzelziehen und Deklinieren.

Michael Piazolo (Freie Wähler), der bayerische Kultusminister, hat schon am 19. Juni den Schulsport wieder erlaubt. Aber damals nur mit Einschränkungen: Ein Hygieneplan des Gesundheitsministeriums schrieb Auflagen wie bei den Sportvereinen vor. Dazu gehörten 1,5 Meter Mindestabstand, höchstens 60 Minuten Sport am Stück und ausgiebiges Lüften, bevor die nächste Klasse kommt. Inzwischen ist die Sache aber etwas komplizierter geworden.

Für den Schulsport gelten eigene Corona-Vorschriften

Das Kultusministerium hat für die Schulen einen Drei-Stufen-Plan erstellt, der sich am Infektionsgeschehen des Landkreises orientiert. Für den Sportunterricht gibt es zwar eigene Regeln, sie orientieren sich aber am gleichen Stufen-Plan.

Haben sich innerhalb der vergangenen sieben Tage weniger als 35 Menschen pro 100.000 Einwohner infiziert, müssen sich Schüler und Lehrer beim Sport lediglich an den Hygieneplan ihrer Schule halten. Der kann ganz verschiedene Maßnahmen umfassen wie Abstand halten, Lüften oder Desinfizieren. Einige Schulen setzen auch Raumluftreiniger ein.

Bei steigender Infektionszahl sind Masken und Sicherheitsabstand Pflicht

Bei bis zu 49 Infektionen pro 100.000 Einwohner im Landkreis darf der Sportunterricht zwar weiterhin stattfinden, aber nur unter zwei Bedingungen, die für alle Schulen gleich gelten: Die Schüler müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen und mindestens 1,5 Meter Sicherheitsabstand zueinander halten.

Mit dieser Vorschrift sind besonders anstrengende Sportarten praktisch verboten, weil bei ihnen eine Maske nicht zumutbar wäre. Außerdem sind viele Mannschaftsspiele nicht mehr möglich, weil die Spieler sich gegenseitig nicht zu nahe kommen dürfen – für Fußball oder Basketball beispielsweise ein K.-o.-Kriterium.

Für Grundschulklassen gelten die Maßnahmen erst bei hohen Infektionszahlen

Grundschulklassen sind von diesen Einschränkungen allerdings nicht betroffen. Hier müssen die Sportlehrer weiterhin nur darauf achten, dass der Hygieneplan eingehalten wird, den Schule und Gesundheitsamt beschlossen haben.

Ab 50 Ansteckungen pro 100.000 Einwohner im Landkreis gilt die Masken- und Abstandspflicht auch für Schüler der ersten bis vierten Klassen. Für die höheren Jahrgänge ändert sich hingegen nichts, sie müssen keine zusätzlichen Auflagen erfüllen.

Lesen Sie dazu auch:

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.


Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.