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Justiz in Mindelheim: Erneute Haftstrafe für den Mindelheimer Brandstifter

Justiz in Mindelheim

Erneute Haftstrafe für den Mindelheimer Brandstifter

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    Ein Mindelheimer musste sich für diesen Brand an Pfingsten 2014 vor Gericht verantworten.
    Ein Mindelheimer musste sich für diesen Brand an Pfingsten 2014 vor Gericht verantworten. Foto: Archiv Thomas Pöppel

    Zwischen einer Gerichtsverhandlung und deren Berufung ist einer der schlechtesten Zeitpunkte, um erneut Straftaten zu begehen. „Was haben Sie sich dabei gedacht?“, fragte Richter Nicolai Braun den Angeklagten. „Leider zu wenig“, antwortete dieser.

    Alles begann mit dem Großbrand an Pfingsten 2014. Der heute 24-jährige Angeklagte hatte auf dem Gelände einer Autowerkstatt an der Landsberger Straße in Mindelheim Kartonagen angezündet. Das Feuer griff schnell auf andere Kartons, ölverschmierte Lappen, Autos, Carports und schließlich das Wohnhaus über. Dieses wurde so stark zerstört, dass es am Ende abgerissen werden musste. Es hätte noch schlimmer kommen können: Auf dem Gelände waren auch Gasflaschen gelagert. Insgesamt entstand ein Schaden von mehr als 555000 Euro. Wie sich herausstellte, hatte der junge Mann zuvor bereits mehrfach in einer Gaststätte gezündelt. Im April 2015 wurde er deshalb wegen mehrfacher Sachbeschädigung und schwerer, vorsätzlicher Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

    Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte und sein Verteidiger hatten gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt. Doch noch vor der Berufungsverhandlung am Landgericht wurde der junge Mann wieder auffällig. Im Oktober 2015 kam es gegen 0.40 Uhr zu einem Feuer an einem Mindelheimer Schrebergarten nahe des Forum-Parkplatzes: eine Blättergirlande aus Kunststoff über dem Tor und eine Kunststoffabdeckung an einer Holzpalisade brannten.

    In der Nähe des Tatorts griff eine Polizeistreife den jungen Mann auf – er wurde noch in der Nacht als Beschuldigter vernommen.Erst wenige Tage zuvor hatten im Norden der Stadt ein Carport und eine mobile Toilette gebrannt – doch diese beiden Brände stritt der Mindelheimer ab. Dass er das Feuer an dem Schrebergarten gelegt hatte, gab der junge Mann hingegen recht schnell zu. „Es sollte halt ein bisschen brennen“, sagte er in der Vernehmung.

    Er war an diesem Oktobertag gegen 23 Uhr von der Arbeit nach Mindelheim gefahren, hatte ein oder zwei Bier getrunken und dann gezündelt. Ein Alkoholtest um 2.40 Uhr hatte einen Wert von rund 0,7 Promille ergeben.

    Daran, ob sich in dem nahen Gartenhäuschen Personen befinden, habe er nicht gedacht. „Ich habe ein paar Minuten gewartet und bin dann weggegangen“, erklärte er vor Gericht. Als die Feuerwehr eintraf, brannte die Folie, mit der der Holzverschlag verkleidet war. Der Brand war rasch gelöscht: „Er war zwischen Brennen und Ausgehen“, erklärte Wolfgang Heimpel von der Mindelheimer Feuerwehr, der als Zeuge vor Gericht geladen war. „Keine Ahnung, was im Endeffekt daraus geworden wäre.“

    Da eine Anwohnerin das Feuer rechtzeitig entdeckt und schnell die Feuerwehr verständigt hatte, blieb der Schaden mit 150 Euro verhältnismäßig gering. Der Angeklagte hat ihn bereits wiedergutgemacht. Seit dem Vorfall im Oktober sitzt er in Untersuchungshaft.

    Es folgte die Berufungsverhandlung wegen des Großbrandes am Landgericht Memmingen im Januar dieses Jahres: Aus zwei Jahren Haft auf Bewährung wurde eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten. Gegen dieses Urteil haben der 24-Jährige und sein Anwalt Revision eingelegt. Eine Entscheidung steht noch aus.

    Nun, als es um die Zündeleien im Oktober ging, verurteilte das Schöffengericht um Nicolai Braun den Mindelheimer zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Monaten wegen Sachbeschädigung und versuchter Brandstiftung. Eine vollendete Brandstiftung wäre es laut Braun gewesen, wenn wesentliche Teile der Gartenhütte gebrannt hätten. Für den Angeklagten wertete das Gericht das Geständnis am Tattag, den geringen Schaden, die leichte Alkoholisierung und dass der junge Mann sein Alkoholproblem angehen will.

    Gegen den Angeklagten sprachen das noch nicht einmal rechtskräftige Urteil zur Brandstiftung an Pfingsten 2014: Eine Bewährung schlossen Braun und die Schöffen aus, schließlich habe der Angeklagte nach der Verurteilung und noch vor der offenen Berufungsverhandlung erneut einen Brand gelegt. „Eigentlich weiß er, dass es um sehr viel für ihn geht und trotzdem kommt es zur Tat“, so Braun. Wenn das Urteil zum Großbrand rechtskräftig wird, werde eine Gesamtstrafe gebildet.

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