Fällt auch in Mindelheim die Sargpflicht für Muslime?
Plus Bayern hat das Bestattungsrecht gelockert, in der Praxis hat sich aber wenig geändert. Der Mindelheimer Stadtrat Mehmet Yesil wirbt nun für die „Herzensangelegenheit der Muslime“.
Es hat einige Überzeugungsarbeit gebraucht, bis die CSU im Bayerischen Landtag eingelenkt hat. Bereits im Jahr 2009 hatte Arif Tasdelen für die SPD-Fraktion das Thema auf die Tagesordnung gesetzt. Doch die Staatsregierung hatte sich über Jahre hinweg einer Reform des Bestattungsrechts in Bayern verweigert. Seit dem 1. April 2021 ist nun die Sargpflicht auf bayerischen Friedhöfen aufgehoben. In der Praxis bedeutet das aber auch zwei Monate danach noch keineswegs, dass auf allen Friedhöfen dem Wunsch von Muslimen entsprochen wird.
Muslimen und anderen Gläubigen ist es rechtlich nun auch im Freistaat erlaubt, ihre Verstorbenen ohne Sarg zu bestatten und sie statt dessen in ein Tuch zu hüllen. Allerdings enthält der Text auch einen umstrittenen Passus. Wörtlich schreibt das Gesundheitsministerium: „So kann zu prüfen sein, ob der Anblick eines nur in ein Tuch gehüllten Leichnams andere Friedhofsbesucher befremden könnte.“ Städte und Gemeinden müssten nun im Einzelfall beurteilen, ob eine Bestattung im Leintuch das sittliche Empfinden der Allgemeinheit verletze oder nicht. Die Grünen-Abgeordnete Gabriele Triebel kritisierte in der Süddeutschen Zeitung, diese Formulierung suggeriere, dass traditionelle Bestattungen im Leintuch geschmacklos wären.
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