Entsteht durch die Trennung von RKU ein Millionenschaden für den Steuerzahler?
Ulmer Uniklinik stehen nach Kündigung des Gesellschaftervertrags nur 50000 Euro zu. Landtagsabgeordneter Martin Rivoir bezeichnet Vorgehen als grob fahrlässig.
Die Kündigung des Gesellschaftervertrags mit den Universitäts- und Rehabilitationskliniken durch das Universitätsklinikum Ulm schlägt hohe Wellen. Nach Auffassung des Ulmer Landtagsabgeordneten Martin Rivoir (SPD) könnte dadurch dem Land Baden-Württemberg ein Schaden in zweistelliger Millionenhöhe zugefügt werden. Denn durch die einseitige Kündigung stehe dem Universitätsklinikum Ulm nur ein Abfindungsbetrag von 50000 Euro zu. Das ist genau die Hälfte des Stammkapitals der gemeinnützigen Gesellschaft hinter den Universitäts- und Rehabilitationskliniken (RKU), die einst vom Ulmer Universitätsklinikum und der Firma Sana Kliniken gegründet wurde.
Das Ulmer Uniklinikum sei das einzige Universitätsklinikum Deutschlands ohne eigene Neurologie
Hintergrund des Streits zwischen Sana Kliniken und des Ulmer Universitätsklinikums sind unterschiedliche Auffassungen über die Arbeitsteilung. Im Zentrum steht der Bereich Neurologie. Da die Neurologie ein Querschnittsfach der Medizin sei, brauche ein Klinikum wie das Universitätsklinikum Ulm eine Neurologie unter eigenem Dach. Das Ulmer Uniklinikum sei das einzige Universitätsklinikum Deutschlands ohne eigene Neurologie und sieht ohne dieses Querschnittsfach die eigene Weiterentwicklung für gefährdet an.
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