Nach der Aufregung um ihre Abstimmungsverweigerung im Kreistag am vergangenen Freitag, rechtfertigt sich die CSU-Landtagsabgeordnete und Kreisrätin Beate Merk. Sie betont: „Ich stehe dazu, wie ich gehandelt habe.“ Wie berichtet, verließ sie demonstrativ den Sitzungssaal im Landratsamt, weil sie nicht über eine Stellungnahme des Landkreises zum Nuxit abstimmen wollte. Deshalb droht ihr möglicherweise ein Ordnungsgeld. Merk versicherte jetzt in einer am Dienstag verbreiteten Stellungnahme: „Ich warte in aller Ruhe die Entscheidung des Landratsamtes ab, die ich selbstverständlich respektieren werde.“
Nuxit: Beate Merks Abgang ist beschämend
Ihr Abgang sei auch für sei „keine schöne Entscheidung gewesen, aber sie habe in dieser Situation keine andere Möglichkeit gehabt, erklärt sie. Beate Merk wollte, dass die Abstimmung, anders als von der Kreisverwaltung vorgesehen, in zwei Teilen erfolgt. Einerseits sollte die offizielle Stellungnahme des Kreises abgesegnet werden, andererseits ging es um den Satz: Der Kreistag „bittet die zuständigen Stellen sowie den Bayerischen Landtag, den Antrag der Stadt Neu-Ulm auf Kreisfreiheit abzulehnen.“ Die deutliche Mehrheit des Gremiums wollte die Stellungnahme aber mit dem Wunsch nach Ablehnung des Nuxit verknüpfen.
Beate Merk wartet auf das Ergebnis der Petition
Merk beteuert, sie habe immer gesagt, sie entscheide erst, wenn alle Fakten auf dem Tisch liegen. „Dazu gehören für mich als Abgeordnete des Bayerischen Landtags die neutrale Bewertung der Ministerien wie auch die Resonanz der Bürgerinnen und Bürger auf die laufende Petition.“ Das Ergebnis der Petition werde den Willen der Bürgerinnen und Bürger unterstreichen.
Ein ähnlicher Fall wie der am Freitag hat sich im Juli in Königsbrunn bei Augsburg zugetragen. Da verließen mehrere Stadträte eine Sitzung vor der Abstimmung, weil ihnen für ein heiß diskutiertes Projekt ein Finanzierungsvorschlag fehlte. Die Rechtsaufsicht des Landratsamt Augsburg hat diese Art der Stimmenthaltung im Zuge von Meinungsverschiedenheiten für nicht zulässig erklärt. Mit Verweis auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom November 1984 stellt die Rechtsaufsicht nun fest: „Das Fernbleiben (oder die Stimmenthaltung) ist dann nicht genügend entschuldigt, wenn es beispielsweise Ausdruck von Meinungsverschiedenheiten politischer oder rechtlicher Art ist.“ Ein einzelnes Stadtratsmitglied könne nicht „eigenständig und verbindlich über die Rechtmäßigkeit von Gemeinderatsbeschlüssen oder deren Zustandekommen“ befinden. Nur bei einem „echten Gewissenskonflikt“ sei eine Stimmenthaltung zulässig.
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