Vor dem Ulmer Landgericht hätten die in den Plädoyers vorgeschlagenen Strafmaße kaum unterschiedlicher sein können. Vater und Sohn Handtaschenräuber sollen nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für jeweils acht Jahre in Haft, die Verteidigung der beiden Männer hält dagegen Bewährungsstrafen für angemessen.
Ulm
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