Nach einer Serie von Bauschaum-Attacken auf hunderte Autos in vier Bundesländern sind drei Männer und eine Frau angeklagt worden. Das teilte die Staatsanwaltschaft in Ulm am Freitag mit. Die Behörde wirft ihnen gemeinschaftliche Sachbeschädigung vor. Das Amtsgericht Ulm muss jetzt über die Zulassung der Anklage entscheiden. Die Verdächtigen sind zwischen 18 und 21 Jahre alt. Einer hat sich zur Tat geäußert.
Laut Anklagebehörde sollen die jungen Leute in Blaubeuren, in Langenau, in Ulm, in Neu-Ulm, in Schönefeld (Brandenburg) sowie in Berlin an zahlreichen Fahrzeugen gezielt einen Schaden von mehr als 13.000 Euro verursacht haben. Dabei hatten die Angeschuldigten demnach die Abgasrohre der Fahrzeuge mit Bauschaum befüllt und einen Aufkleber mit der Aufschrift „SEI GRÜNER!“ mitsamt eines Bildes des damaligen grünen Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck am Fahrzeug angebracht.
Anklage der Staatsanwaltschaft Ulm: Wer sind die Drahtzieher der Sabotage?
Die Anklagebehörde geht davon aus, dass die Vier von einem Auftraggeber gezielt angestiftet wurden, um durch diese Aktionen das Wahlverhalten der deutschen Bevölkerung vor der Bundestagswahl im Frühjahr 2025 zu beeinflussen. Die Rede war zuletzt von sogenannten „Wegwerfagenten“. Ihnen sei für jedes beschädigte Fahrzeug 100 Euro in Aussicht gestellt worden.
Die Ermittlungen gegen die Drahtzieher wurden mittlerweile eingestellt. Laut früheren Angaben der Staatsanwaltschaft hatte ein Tatverdächtiger angegeben, dass die Taten durch einen wohl serbischen Staatsangehörigen aus Russland, dessen Identität noch ungeklärt ist, in Auftrag gegeben worden seien.
Bauschaum-Attacke: 19-jähriger Beschuldigter belastet Mitangeschuldigte
Ein 19 Jahre alter Beschuldigter, der wegen einer anderen Tat in Untersuchungshaft sitzt, hat sich laut Anklagebehörde geäußert und auch seine Mitangeschuldigten belastet. Die drei restlichen Verdächtigen bestritten die Tatvorwürfe beziehungsweise machten von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Sie sind auf freiem Fuß.
Bei den Männern handelt es sich nach Auskunft der Staatsanwaltschaft um einen bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigen aus dem Kreis Günzburg, einen Deutschen aus Ulm und einen Mann mit serbischer und kroatischer Staatsangehörigkeit, der jetzt in Neu-Ulm wohnt. Die 20 Jahre alte Frau besitzt die rumänische Staatsangehörigkeit und wohnt im Alb-Donau-Kreis. Der Tatzeitraum war demnach zwischen dem 8. und 11. Dezember 2024. Gegen einen 29 Jahre alten Mann aus dem Alb-Donau-Kreis wurde das Verfahren eingestellt.
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