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Urteil nach Bluttat am Schwal Neu-Ulm: Sechs Jahre Haft trotz Notwehr

Neu-Ulm/Memmingen

Urteil nach tödlicher Messerstecherei am Schwal: Sechs Jahre Haft trotz Notwehr

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    Mit aufwendigen Sicherheitsvorkehrungen durch Polizei und Justiz ist der Prozess um die Bluttat am Schwal zu Ende gegangen.
    Mit aufwendigen Sicherheitsvorkehrungen durch Polizei und Justiz ist der Prozess um die Bluttat am Schwal zu Ende gegangen. Foto: Ronald Hinzpeter

    Es passiert nicht alle Tage, dass sich in einem Gerichtssaal mehr Uniformierte befinden als Prozessbeteiligte. Am Donnerstagvormittag standen zeitweise 16 Beamtinnen und Beamte von Justiz und Polizei in allen Ecken des Raumes verteilt, in dem das Urteil gegen den Mann gesprochen wurde, der im April 2025 bei einem Drogengeschäft am Neu-Ulmer Schwal einen Mann erstochen und einen anderen lebensgefährlich verletzt hatte. Allein anhand der großen Präsenz an Ordnungspersonal, das darüber hinaus auch noch in anderen Teilen des Memminger Justizgebäudes verteilt war, konnte man ahnen, wie die Entscheidung der Schwurgerichtskammer ausfallen würde – und sie der Familie des Opfers nicht gefallen würde.

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