Die Briefwahl ist und bleibt ein Thema: Unsere Redaktion berichtete, dass die beiden Großen Kreisstädte im Landkreis ihre Briefwahlunterlagen erst ab Februar zur Beantragung freischalten. Wer also den QR-Code scannte, wurde vertröstet, man muss den Code nach der Frist noch einmal scannen, um dann die Briefwahlunterlagen beantragen zu können. Bei den beiden Städten begründete man den Schritt so: Alle Kommunen hätten die Stimmzettel noch nicht vorliegen, weil diese erst noch gedruckt und verteilt werden müssen. Um nicht zu viel Zeit zwischen dem Antrag der Unterlagen und deren Eintreffen bei den Wählerinnen und Wählern verstreichen zu lassen, habe man sich für diesen Schritt entschieden. So mancher würde sonst vielleicht noch einmal nachfragen, wo denn die Unterlagen bleiben.
Ries
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