In Nördlingen laufe man sich ja über den Weg, sagt der Angeklagte, als er aufsteht, um sich zu entschuldigen. Er wolle, dass man sich in die Augen schauen und grüßen könne. Das sagt der 33-Jährige zu dem Mann, den er vor einem Lokal in der Nördlinger Innenstadt geschlagen hatte. Der war nur mit dem Fahrrad vorbeigekommen und hatte eingegriffen, weil der 33-Jährige jemand anderen verprügelte. Richter Andreas Krug muss entscheiden: Lässt er den Wiederholungstäter noch einmal mit einer Bewährung davonkommen?
Staatsanwalt Gregor Prijatelj schildert, was dem Angeklagten vorgeworfen wird: Ende September 2023 war jener Fahrradfahrer vorbeigekommen und ist zwei Mal mit der Faust ins Gesicht geschlagen worden. Als er am Boden lag, habe der Angeklagte zwei Mal auf ihn eingetreten. Kurz sei er vom Tatort verschwunden, bei seiner Rückkehr bekam eine andere Person auch noch einen Schlag ab. Daher wirft ihm die Staatsanwaltschaft zwei Fälle von Körperverletzungen sowie noch Beleidigungen vor.
Prozess in Nördlingen: Fahrradfahrer wird geschlagen und setzt Notruf ab
Der Fahrradfahrer schildert vor Gericht, dass er spätabends am Lokal vorbeigekommen war und gesehen hatte, wie jemand geschlagen wurde: „Da war ein riesen Tumult, der hat geschrien: ‚Hör auf, hör auf!‘.“ Er selbst sei dann mit einem Fahrrad stehen geblieben und habe dem Angeklagten zugerufen: „Hören Sie bitte auf.“ Doch dann sei der Angeklagte auf ihn zugekommen „und hat mir ohne Vorwarnung ins Gesicht reingeschlagen“. Es kam zu weiteren Schlägen und Gerangel, er stürzte mit seinem Fahrrad zu Boden. Der Angeklagte sei dann zunächst weiter in eine andere Straße gegangen, „ich habe im Liegen den Notruf abgesetzt“. Dann kam der 33-Jährige zurück und noch ein anderer Mann bezog Prügel. Offensichtlich gab es noch weitere Betroffene, denn eine 25-Jährige sagt ebenfalls aus, angegangen und zu Boden geschubst worden zu sein.
Mit seinen Anwälten Sven Gaudernack und Frank Eckstein erscheint der 33-Jährige vor dem Nördlinger Amtsgericht. Über Eckstein lässt er schildern, dass er sich nicht an den Abend erinnern kann – aber alles aufgrund der vorliegenden Akten einräumt. Richter Krug ist dennoch nicht begeistert, den Angeklagten wiederzusehen, auf den er schon mehrfach als Richter getroffen ist: „Manche Dinge kann man einfach nicht fassen. Wir kennen uns eine ganze Zeit lang.“ Doch nun gebe es eine solche Tat und das nach seiner letzten Bewährung aus dem Jahr 2024. Der Angeklagte schildert: „Ich bin der brävste Mensch, aber wenn ich den Alkohol in mir hab, bin ich ein anderer.“
Angeklagter entschuldigt sich: Geschädigter bekommt 1000 Euro Schmerzensgeld
Bei beiden Zeugen entschuldigt sich der Angeklagte. Der Fahrradfahrer bekommt 1000 Euro Schmerzensgeld und nimmt im Herausgehen die Entschuldigung an.
Nicht nur die Anwälte und der Richter kennen den Angeklagten, auch der Bewährungshelfer begleitet den 33-Jährigen schon eine eine Weile, wie er vor Gericht aussagt. Er kennt ihn von Jugendstrafen, zeitweise sei es gut für den Angeklagten gelaufen, er habe den Kontakt immer gehalten, sich einen Job gesucht, in dem er nun schon 1,5 Jahre arbeite. „Leider gab es Schwankungen“, sagt der Bewährungshelfer. Weil der Angeklagte gefälschte Medikamente gekauft und eingelöst hat, um an verschreibungspflichtige Medikamente zu kommen, ist er 2024 verurteilt worden. „Das Thema Sucht ist der Punkt, der ihn immer wieder hierherführt“, so der Bewährungshelfer. Er erinnere sich noch an einen Brief des Angeklagten aus der JVA Kaisheim, damals habe er ihm geschrieben, nach der Haft habe er keine Motivation mehr für eine Therapie. „Ich glaube, jetzt ist ihm schon klar, dass er etwas ändern muss.“ Eine Therapie sei in Aussicht, ob die Kosten bewilligt werden, hänge vom Ausgang dieses Verfahrens ab.
Angeklagter wird in Nördlingen zu Bewährungsstrafe verurteilt
Von den Medikamenten sei er losgekommen, berichtet der Angeklagte, vom Alkohol nicht: „Der Suchtdruck ist immer da.“ Er wolle eine Therapie machen. Allerdings hat der Angeklagte das Problem, dass er schon einige Strafen im Bundeszentralregister verzeichnet hat – von Diebstahl, räuberischer Erpressung über Hausfriedensbruch bis zur gefährlichen Körperverletzung. Daher sieht Staatsanwalt Prijatelj auch keinen Spielraum mehr, bisherige Bewährungsstrafen hätten den Angeklagten nicht beeindruckt. Trotz positiver Sozialprognose fordert er eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.
Die Verteidiger Eckstein und Gaudernack betonen dagegen das Geständnis ihres Mandanten, den Täter-Opfer-Ausgleich mit dem Schmerzensgeld und appellieren letztlich an Richter Krug: „Für uns alle, für die Gesellschaft ist es meines Erachtens dringend notwendig, dass eine stationäre Therapie zur Anwendung kommt“, so Gaudernack, die könne nachhaltig dafür sorgen, dass sein Mandant keine Straftaten mehr unter Alkoholeinfluss begehe. Richter Krug sieht in dem Angeklagten ein „Musterbeispiel“ dafür, wie sich Alkohol auswirken kann. Auch weil der Mann seit dem Vorfall vor 1,5 Jahren keine Straftat mehr begangen hat, verhängt er eine Bewährungsstrafe von einem Jahr. Der Mann muss aber eine Therapie durchführen. Es sei der allerletzte Versuch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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