Alle Passagiere sitzen im Flieger, die Crew liegt mit ihren Vorbereitungen für den Start in den letzten Zügen und das Flugzeug fährt langsam Richtung Startbahn, da entscheidet sich der Pilot gegen den Abflug und rollt zurück zur Startposition. So in etwa lief eine Situation am Bremer Flughafen ab. Der Grund: Ein Mann, der so betrunken war, dass er sich dem Bordpersonal gegenüber aggressiv verhielt. Nun muss er die Konsequenzen tragen.
Flug nach Mallorca abgebrochen: Alkoholisierter Mann wird vom Flug ausgeschlossen
Die Reise nach Mallorca stellten sich die Reisenden wohl ganz anders vor. Am Bremer Flughafen sorgte ein stark alkoholisierter Mann aus Worpswede dafür, dass die Boeing 737 zunächst nicht starten konnte, wie NDR und t-online berichten.
Der Polizei zufolge habe der 53-Jährige die Sicherheitshinweise im Flugzeug ignoriert und verhielt sich der Crew gegenüber bedrohlich und verbal aggressiv. Daraufhin brach der Pilot, der bereits auf dem Weg zur Startbahn war, den Flug ab und rollte zurück zur Startposition, um den Mann vom Flug auszuschließen. Die Ehefrau des Betrunkenen habe das Flugzeug ebenfalls verlassen.
Beide wurden von der alarmierten Bundespolizei auf dem Flughafenvorfeld abgeholt und auf die Wache gebracht. Der Mann gab zu, vor dem Flug Alkohol getrunken zu haben, einen freiwilligen Atemalkoholtest verweigerte er allerdings. Der 45-Jährige erhielt eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Luftsicherheitsgesetz, wie die Polizei mitteilt. Aufgrund des Vorfalls konnte die Maschine erst 45 Minuten später als geplant nach Mallorca starten, sodass den Mann nicht nur ein Bußgeld, sondern auch Regressforderungen der Fluggesellschaft erwarten. Wie hoch diese ausfallen, ist unbekannt.
Flug nach Malorca abgebrochen: Was bedeutet die Regressforderung gegen den betrunkenen Mann?
Beim Regressanspruch besteht immer ein Drei-Personen-Verhältnis. Regress bedeutet, dass eine Person verpflichtet ist, einer anderen Person etwas zu leisten, sich diese Leistung allerdings von einer dritten Person zurückholen kann, wie das Jura-Portal anwalt.de mitteilt.
Im Alltag treten Regressansprüche oftmals bei Verkehrsunfällen auf, wenn Person 1 mit ihrem Auto den Wagen von Person 2 anfährt. Die Haftpflichtversicherung ist Person 3 und reguliert den Schaden von Person 1. In der Regel wird der Unfallverursacher, also Person 1 dann auch nicht in Regress genommen.
Es gibt allerdings eine Ausnahme: Wenn sich herausstellt, dass der Unfallverursacher den Unfall grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat, kann ein Regressanspruch gegen ihn entstehen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn er während der Fahrt unter erheblichem Alkoholeinfluss stand. Dann wird sich die Versicherung beim Unfallverursacher melden und von ihm die gezahlte Schadenssummer ganz oder teilweise zurückfordern. Diese Rückforderung heißt dann Regress.
Zurück zum obigen Fall: Die Fluggesellschaft, die die Verspätung zu verantworten hat, kann also den 53-Jährigen in Regress nehmen, von ihm also die Schadenssumme verlangen, die der Airline durch die Verspätung entstanden ist, da er betrunken war und somit mindestens grob fahrlässig gehandelt hat.
Übrigens: Auf Mallorca gibt es drei Orte, die besonders schön sind. Und wer die Insel besucht, sollte sich auch die schönsten Sehensüwrdigkeiten nicht entgehen lassen.
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