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Anschlagsserie
29.06.2022

Terroranschläge von Paris 2015: Urteil im Mammutprozess gefallen

Frauen umarmen sich im November 2016 am Jahrestag vor der Konzerthalle Bataclan in Paris. Ein Jahr zuvor kamen bei Terroranschlägen des Islamischen Staates zahlreiche Menschen ums Leben.
Foto: Thibault Camus, dpa

Salah Abdeslam, der einzige Überlebende des Mordkommandos, das die Pariser Attentate vom 13. November 2015 durchführte, muss lebenslang ins Gefängnis.

Milde Urteile würde es nicht geben im Prozess um die Pariser Terrorattentate vom 13. November 2015 – das war auch den Angeklagten klar, noch bevor gestern Abend die Entscheidungen des Gerichts fielen. Mehrere von ihnen müssen lebenslang ins Gefängnis, ohne Möglichkeit der Haftverkürzung. Das ist der Fall des Haupt-Angeklagten Salah Abdeslam.

Zu monströs waren die Taten, mit denen sie in Verbindung stehen: Bei Anschlägen auf das Fußballstadion Stade de France im Pariser Vorort Saint-Denis, Bars und Restaurants in der französischen Hauptstadt und die Konzerthalle Bataclan wurden damals 131 Menschen getötet, rund 350 teils schwer verletzt und tausende traumatisiert.

Im Musikclub Bataclan waren im November 2015 90 Konzertfans gestorben, dazu weitere 50 an anderen Orten in Paris.
Foto: Malte Christians, dpa

Terroranschläge von Paris 2015: Der Prozess dauerte fast zehn Monate

Fast zehn Monate lang dauerte der Prozess vor einem Spezialgericht, für den extra ein großer Saal im historischen Justizpalast auf der Seine-Insel Île de la Cité gebaut worden war. Rund 1800 Nebenkläger traten auf, mehr als 300 Anwälte vertraten Opfer, Hinterbliebene und Angeklagte. Ein großes Sicherheitsaufgebot begleitete den Prozess, der für die Archive gefilmt wurde. Er war in vielerlei Hinsicht außergewöhnlich.

Dementsprechend hatte die Staatsanwaltschaft exemplarische Strafen gefordert, auch wenn die direkten Täter und Drahtzieher der Attentate tot sind – und das Gericht erkannte die Schuld von 19 der 20 Angeklagten in allen Punkten an. Sechs Männer waren nicht zugegen: Einer sitzt in einem türkischen Gefängnis, fünf weitere Mitglieder der Terrororganisation „Islamischer Staat“ sind mutmaßlich in Syrien umgekommen. In Abwesenheit wurden auch sie zu unverkürzbarer lebenslanger Haft verurteilt. Bei den 14 übrigen handelte es sich teilweise um Personen aus der ersten Reihe der Terrorzelle. Zwei Männer sollten am 13. November 2015 einen Anschlag auf den Amsterdamer Flughafen Schiphol verüben, führten ihn aber aus unbekannten Gründen nicht durch. Zwei weitere potenzielle Selbstmordattentäter machten Rückzieher.

Bataclan-Prozess in Paris: Nebenkläger überwiegend zufrieden

Einer davon ist Abdeslam, der noch in der Nacht mit der Hilfe von Freunden, die ebenfalls zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurden, zurück in seine Heimatstadt Brüssel floh, wo er im März 2016 festgenommen wurde – kurz darauf kam es dort zu einem weiteren Anschlag mit 32 Toten und mehr als 300 Verletzten. Sein Sprengstoffgürtel war defekt, Abdeslam selbst sagte aus, er habe ihn nicht zu zünden versucht. Gerichtspräsident Jean-Louis Périès zufolge glaubte man ihm nicht, sondern bestätigte ihn klar als „Mittäter in Verbindung mit einem terroristischen Vorhaben“. Abdeslam hatte geltend gemacht, dass er niemanden getötet hat.
Einige der anderen Angeklagten hatten den Tätern falsche Pässe, Waffen, Geld oder Verstecke besorgt und stritten ab, von den dschihadistischen Projekten gewusst zu haben. Doch indem sie „die Bestie ernährten, beherbergten, belieferten“, so die Staatsanwaltschaft, hätten sie „das Schlimmste erst ermöglicht“. Das Gericht bestätigte diese Lesart.

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Nach der Urteilsverkündung äußerten sich die Nebenkläger überwiegend zufrieden. Philippe Duperron, dessen Sohn im Bataclan starb, lobte den großen Raum, der den Opfern eingeräumt wurde: „Dadurch haben sich die Angeklagten selbst weiterentwickelt.“ Sie habe diese zehn Monate im Gerichtssaal gebraucht, um sich wiederzufinden, sagte Aurélie Silvestre, die in der Terrornacht ihren Partner verlor – den Vater ihrer kleinen Tochter und ihres damals noch ungeborenen Sohnes. „Mit diesem Prozess konnte ich die Frau, die ich vorher war, wieder zum Leben erwecken.“ Die Opfer- und Hinterbliebenen-Vereinigung „Life for Paris“ („Leben für Paris“) kündigte ihre Auflösung an: Die Verbindung der Mitglieder bleibe, aber eine offizielle Vertretung werde in dieser neuen Phase nach dem Prozess nicht mehr gebraucht.

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