Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Bürokratie: Ämter drohen Eltern in Briefen mit Inobhutnahme der Kinder

Bürokratie
07.11.2020

Ämter drohen Eltern in Briefen mit Inobhutnahme der Kinder

Der Kinderschutzbund beklagt das unsensible Vorgehen mancher Behörden bei der Anordnung von Quarantäne bei Kindern.
Foto: Gero Breloer, dpa/lbn

Bei der Anordnung einer Corona-Quarantäne drohen manche Behörden Kindern und ihren Eltern mit der Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung.

Die amtlichen Schreiben lösen nicht nur wegen ihres Inhalts Angst aus. Auch der Ton ist einschüchternd. „Sehr geehrte Eheleute. Ihren Kindern gegenüber wird eine Isolation in sogenannter häuslicher Absonderung in der Wohnung angeordnet“, heißt es etwa militärisch knapp in einem Brief, der aus einer Amtsstube in Baden-Württemberg verschickt wurde. Im Norden ist der Ton nicht besser. „Sehr geehrte Eltern, hiermit bestätige ich Ihnen die häusliche Absonderung Ihres Kindes“, heißt es in der Quarantäne-Anordnung einer niedersächsischen Behörde. Die Grünen im Bundestag haben Gesundheitsminister Jens Spahn jetzt aufgefordert, diese Praxis zu beenden.

Isolierung der Kinder: Briefe von Ämtern wirken auf Eltern bedrohlich

Wer von einer Corona-Infektion betroffen ist, hat es allein deswegen schon schwer genug. Fragen und Probleme türmen sich bei denjenigen auf, die nach Paragraf 30 des Infektionsschutzgesetzes zur Quarantäne verdonnert werden. Sind die eigenen Kinder betroffen, wächst die Not – und ein bisschen Trost könnte da durchaus hilfreich sein. Aber nicht, wenn es nach der Denke in einigen deutschen Amtsstuben geht: Da wird es dem Kind im Kasernenhofton „untersagt, die Wohnung beziehungsweise den Haushalt ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes zu verlassen“. Eltern werden aufgefordert, „bis zum Ende der Absonderung“ zweimal täglich Fieber zu messen. Entsprechende Schreiben liegen unserer Redaktion vor.

Und wehe, die betroffenen Haushalte kommen der Anordnung nicht nach, wird es richtig heftig. Für den Fall der Zuwiderhandlung nämlich können die Kinder „zwangsweise in einer geeigneten geschlossenen Einrichtung abgesondert werden“, wie es bei einer Behörde heißt. Die Entscheidung darüber obliege einem Familiengericht.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Datawrapper-Grafik anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Datawrapper GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Ein anderer Behördenmitarbeiter formuliert es so: Werde den Anordnungen nicht nachgekommen oder bestehe nur der entsprechende Verdacht, „werde ich beim zuständigen Amtsgericht…beantragen, Ihr Kind zwangsweise in einer geeigneten abgeschlossenen Einrichtung abzusondern“. Dies ist die Horrorvorstellung für Eltern: Der Staat nimmt ihnen die Kinder weg.

Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Ekin Deligöz bringt den Eindruck, den Briefe dieser Art hinterlassen, so auf den Punkt: „Diese Schreiben sind furchtbar.“ Im Grunde genommen würden „Eltern dazu aufgefordert, das Kindeswohl massiv zu verletzen“, sagte die Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik unserer Redaktion. Deligöz wies darauf hin, dass man „hier auch über Kindergartenkinder im Alter von drei, vier oder fünf Jahren“ rede, die notfalls von ihren Eltern getrennt werden könnten.

Kinderschutzbund schaltet Gesundheitsminister Spahn ein

Der Kinderschutzbund mit seinem Präsidenten Heinz Hilgers an der Spitze geht diesen amtlichen Drohbriefen seit einiger Zeit nach und hat per Brief Gesundheitsminister Jens Spahn eingeschaltet. Der CDU-Politiker wird darin gebeten, dafür Sorge zu tragen, „dass in allen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie dem Kindeswohl und den Kinderrechten Vorrang eingeräumt wird“. Eine Quarantäne sei für Familien mit Kindern ohnehin sehr belastend. Kinder in dieser Phase von ihren Eltern und Geschwistern zu isolieren, sei unverhältnismäßig.

 

Bislang erfolgte aus dem Hause Spahn keine Reaktion – doch das soll sich nun ändern. Deligöz, die auch Vizepräsidentin des Kinderschutzbundes ist, sprach den Minister bei einer Haushaltssitzung im Bundestag direkt an – und Spahn habe zugesagt, dass er nächste Woche beim Treffen mit seinen Länderkollegen auf das Thema eingehen werde. Wenn solche Schreiben verschickt werden, dann zukünftig angemessen in Ton und Forderung, so der Tenor. „Ich freue mich, dass der Minister das Problem nun angeht“, sagte Deligöz. Sie hoffe, dass das Problem schnell gelöst werde „und die Schreiben umgehend aus dem Verkehr gezogen werden“. Denn klar sei doch: „Wir sollten Menschen in einer so verunsicherten Zeit nicht noch stärker verunsichern.“

Das könnte Sie auch interessieren:

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

08.11.2020

Man kann solche Schreiben geflissentlich ignorieren..rechtlich wäre das nicht haltbar. Viel mehr müsste der Hintergrund der Absender durchleuchtet werden, z.B. Verbindungen in NPD Kreise..

08.11.2020

Mit dem Infektionsschutzgesetzes ist alles möglich. Wahrlich ein scharfes Schwert wenn es angewendet wird. Damit kann bei Bedarf alles angeordnet werden.

08.11.2020

Was hat die NPD damit zu tun? Gibt es dazu Quellen?

07.11.2020

An was erinnert mich das nur? Jetzt weiß ich es. Es war der Staat der 1990 untergegangen ist mit ähnlichen Methoden.