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Corona: Ansteckungsherd Arbeitsplatz: Trotz Quarantäne zur Arbeit?

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Ansteckungsherd Arbeitsplatz: Trotz Quarantäne zur Arbeit?

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    Wer positiv auf Corona getestet ist, muss grundsätzlich in Quarantäne. Aber muss man auch zur Arbeit, wenn man keine Symptome hat?
    Wer positiv auf Corona getestet ist, muss grundsätzlich in Quarantäne. Aber muss man auch zur Arbeit, wenn man keine Symptome hat? Foto: Christoph Soeder, dpa (Symbolbild)

    In der Corona-Pandemie ist Testen gerade das Gebot der Stunde. Bis die Impfkampagne wirklich weite Teile der Bevölkerung erreicht hat, sollen nach dem Willen der Bundesregierung Selbst- und Schnelltests für mehr Sicherheit sorgen. Auch am Arbeitsplatz, der inklusive An-und Abfahrt nach wie vor zu den großen Ansteckungsherden zählt. Schwarz-Rot hat allerdings offenbar keine Idee, wie sich positiv Getestete verhalten sollen, die eigentlich in Quarantäne müssten, die aber auf Weisung ihres Chefs trotzdem am Arbeitsplatz erscheinen sollen. Das geht aus einer Antwort der Regierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, die unserer Redaktion vorliegt.

    Die Misere für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beginnt demnach schon bei der Frage, welchen Nachweis sich eigentlich erbringen müssen, damit sie im Sinne des Infektionsschutzes der Arbeit fernbleiben dürfen. Wenn Symptome und eine Erkrankung vorliegen, wäre das üblicherweise eine Krankschreibung. Wer sich trotz Virusinfektion gesund fühlt, könnte auf die individuelle Quarantäneweisung des jeweiligen Gesundheitsamtes zurückgreifen. Doch deren Überlastung ist mittlerweile legendär. Viele Ämter sind deshalb dazu übergegangen, sogenannte Allgemeinverfügungen zu erlassen. Demnach muss eine Quarantäne für bestimmte Personengruppen nicht mehr im Einzelfall angeordnet werden. Sie tritt vielmehr automatisch in Kraft und verpflichtet betroffene Kontaktpersonen, sich selbständig in Quarantäne zu begeben.

    Corona am Arbeitsplatz: Wann bin ich in Quarantäne?

    Arbeitnehmer stehen damit vor dem Problem, dass sie gegenüber ihrem Arbeitgeber keinen behördlichen Nachweis über die Quarantäneverpflichtung vorweisen können. Was also tun? Ein Fehlverhalten könnte an dieser Stelle die Kündigung bedeuten und man sollte annehmen, dass die Bundesregierung hier eine Regelung getroffen hätte. Doch ihre Antwort auf die Anfrage der Linken ist ernüchternd. „Welche Arten des Nachweises dem Arbeitnehmer zur Verfügung stehen, um das Bestehen einer Quarantänepflicht nachzuweisen, hängt von den Regelungen in den Ländern und den konkreten Umständen des Einzelfalles ab“, heißt es lediglich.

    Vor Dienstbeginn schnell durchtesten? Auf Verlangen des Arbeitgebers müssen Beschäftigte in den meisten Fällen einen Corona-Schnelltest machen. Und wenn der positiv ausfällt, was ist dann?
    Vor Dienstbeginn schnell durchtesten? Auf Verlangen des Arbeitgebers müssen Beschäftigte in den meisten Fällen einen Corona-Schnelltest machen. Und wenn der positiv ausfällt, was ist dann? Foto: Zacharie Scheurer, dpa

    Das zweite Problem: Falls die Chefs ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter trotz einer allgemeinen Quarantäneanordnung doch zur Arbeit zitieren, müssen sie offenbar keine Konsequenzen fürchten. „Die Bundesregierung geht davon aus, dass Arbeitgeber quarantänepflichtige Arbeitnehmer in der Regel schon aus Eigeninteresse nicht an den Arbeitsplatz rufen“, heißt es in der Antwort lediglich.

    Für den gewerkschaftspolitischen Sprecher der Linksfraktion, Pascal Meiser, ist das ein Unding. „Sollte es tatsächlich so sein, dass Arbeitgeber dafür keinerlei Konsequenzen zu tragen haben, wäre das eine eklatante Gesetzeslücke, die umgehend geschlossen werden muss“, sagte er unserer Redaktion. „Diejenigen Arbeitgeber, und sei es eine Minderheit, die mit ihrem rücksichtslosen Verhalten die Gesundheit ihrer Beschäftigten gefährden und die weitere Ausbreitung der Pandemie billigend in Kauf nehmen, müssen konsequent sanktioniert werden.“

    Quarantäne und Arbeit: Gesetzeslage wohl nicht eindeutig

    In der Tat scheint die Gesetzeslage hier nicht eindeutig zu sein. Der Deutsche Gewerkschaftsbund etwa verweist auf unterschiedliche Rechtsprechungen. Unklar ist demnach offenbar auch, ob in solchen Fällen die Arbeit im Homeoffice angeordnet werden darf - wenn die Art der Tätigkeit das überhaupt zulässt. Vor allem Arbeitnehmer in Unternehmen ohne Betriebsrat sind damit der Willkür ausgeliefert.

    Der Linken-Abgeordnete Meiser forderte die Regierung auf, „sich endlich den Realitäten in der Arbeitswelt zu stellen“. Erforderlich sei eine breit angelegte Aufklärungskampagne, „damit Beschäftigte auch dort, wo es keine Betriebsräte gibt, über ihre Rechte in dieser Pandemie aufgeklärt werden“. Die Bundesregierung müsse dabei auch deutlich machen, dass es keinesfalls ein Kavaliersdelikt sei, Beschäftigte trotz Quarantäne in den Betrieb einzubestellen.

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