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Konjunkturpaket
12.06.2020

Kabinett will Kinderbonus und Mehrwertsteuer-Senkung beschließen

Der Mehrwertsteuersatz soll vom 1. Juli bis zum 31. Dezember von 19 auf 16 Prozent sinken. Mit der vorübergehenden Senkung sollen auch Bahntickets günstiger werden.
Foto: Oliver Berg, dpa (Symbolbild)

Vor rund einer Woche haben Union und SPD ein großes Konjunkturpaket aufgelegt. Als erstes profitieren Familien und alle, die gerne einkaufen.

Bares Geld aufs Familienkonto und sparen bei jedem Einkauf - die Bundesregierung will am Freitag neue Entlastungen wegen der Corona-Pandemie auf den Weg bringen. Sie betreffen jeden Bundesbürger und sollen den Konsum kräftig ankurbeln. Besonders profitieren Familien mit wenig Geld, die in der Regel einen hohen Anteil ihres Einkommens für den Lebensunterhalt direkt wieder ausgeben müssen. Allerdings gibt es auch Zweifel, ob die Hilfen wirklich wirken, wie sie sollen. 

Weil einige Maßnahmen schon zum 1. Juli wirken sollen, muss es schnell gehen: Nach der Kabinettsentscheidung am Freitag sind Sondersitzungen von Bundestag und Bundesrat geplant. Die Vorhaben im Detail:

Diese Maßnahmen gelten für alle Verbraucher:

Viele Einkäufe im Supermarkt, Möbelhaus oder Elektromarkt sollen für ein halbes Jahr billiger werden. Dafür soll eine reduzierte Mehrwertsteuer sorgen - und den Konsum ankurbeln. Konkret soll der Mehrwertsteuersatz vom 1. Juli bis zum 31. Dezember von 19 auf 16 Prozent sinken. Der ermäßigte Satz, der für viele Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs gilt, sinkt von 7 auf 5 Prozent. 

Das Finanzministerium weist in seinem Gesetzentwurf jedoch darauf hin, dass die Steuersenkung nur dann wie gewünscht wirkt, wenn sie an die Verbraucher weitergegeben wird, wenn also wirklich die Preise im Supermarkt sinken. Für die Wirtschaft sei das mit Mehraufwand verbunden, etwa weil neu kalkuliert und ausgezeichnet werden muss. Das kritisieren viele als zu bürokratisch und fordern deshalb, dass die geringere Mehrwertsteuer länger als ein halbes Jahr gelten soll. 

Der Schritt soll vor allem Geringverdiener entlasten, denn die Mehrwertsteuer ist oft die einzige Steuer, die sie in nennenswerter Höhe zahlen. Den Bund kostet er rund 20 Milliarden Euro. 

Die große Frage ist, ob die Senkung wirklich den erwarteten Konsumschub bringt - oder ob viele mit Anschaffungen nicht doch warten, bis die Krise vorbei ist. Beim Lebensmitteleinkauf dürfte der Unterschied oft nur ein paar Cent ausmachen. Mehr bringt die Steuersenkung bei großen Anschaffungen wie einer Waschmaschine - aber die können sich gerade lange nicht alle leisten. 

Linke-Fraktionschef Dietmar Bartsch meinte in der Neuen Osnabrücker Zeitung (Freitag), von der Steuersenkung würden vor allem jene profitieren, die eigentlich keine weiteren Steuerentlastungen benötigen. "Die Koalition hat hier eine Kaufprämie durch die Hintertür auf den Weg gebracht - einen Porsche-Rabatt", sagte Bartsch.  FDP-Fraktionsvize Christian Dürr sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Von der Mehrwertsteuersenkung werden die Menschen kaum etwas spüren." Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU), forderte im Redaktionsnetzwerk Deutschland (Freitag) einen Verzicht auf eine Mehrwertsteuersenkung für Tabak und Alkohol.  

Diese Maßnahmen gelten für Familien:

Familien sollen in den kommenden Monaten einen Zuschlag aufs Kindergeld bekommen. Geplant ist ein Bonus von insgesamt 300 Euro pro Kind, der in drei Raten aufs Konto kommt. Der Zuschuss wird bei der Einkommensteuer mit den Kinderfreibeträgen verrechnet, aber nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Dadurch profitieren Geringverdiener stärker vom Corona-Bonus als Vielverdiener. 

Je höher das Einkommen der Eltern, desto weniger bleibt nach der Steuererklärung von der Extrazahlung übrig. In voller Höhe bleiben die 300 Euro nur dann, wenn verheiratete Eltern mit einem Kind nicht mehr als 67.800 Euro Jahreseinkommen haben. Ab etwa 85.900 Euro Einkommen haben diese Eltern vom Kinderbonus gar nichts mehr. 

Wie sinnvoll der Kinderbonus für die Wiederbelebung der Konjunktur ist, ist umstritten. Der Einzelhandelsverband HDE setzt darauf, dass die Familien die 300 Euro pro Kind zum Shoppen nutzen. Doch zugleich wird der Bonus als Trostpflaster kritisiert - Investitionen in Schulen und Kitas würden den Familien mehr helfen, hieß es. Die 300 Euro seien viel zu wenig, um vielen Familien die nötige finanzielle Sicherheit zu geben. "Familien, die täglich jeden Cent zwei Mal umdrehen müssen, bringt eine Einmalzahlung dauerhaft keine Verbesserung", sagte Linke-Chefin Katja Kipping der Rheinischen Post (Freitag). Eine Kindergrundsicherung wäre die bessere Wahl gewesen, meinte Kipping. Diese Hilfen gibt es für Familien in der Corona-Krise.

So werden Alleinerziehende unterstützt:

Alleinerziehende sind in der Corona-Zeit besonders belastet, weil sie kaum eine Möglichkeit haben, die Betreuung ihrer Kinder abzugeben. Viele können deshalb nicht wie gewohnt arbeiten und haben weniger Einkommen. Sie sollen nun zusätzlich Hilfe bekommen: der Entlastungsbetrag bei der Steuer wird in diesem und dem kommenden Jahr mehr als verdoppelt, von derzeit 1908 auf 4008 Euro. Diesen Betrag können Alleinerziehende bei der Steuererklärung von der Summe ihrer Einkünfte abziehen, so dass sie weniger Steuern zahlen.  

Diese Maßnahmen gelten für Firmen:

Kleine und mittelständische Firmen, die besonders von der Krise betroffen sind, sollen bis August besondere Überbrückungshilfen bekommen, um Pleiten zu verhindern. Insgesamt plant die Bundesregierung dafür 25 Milliarden Euro ein. Es geht um Hotels und Gaststätten, Clubs und Bars, Reisebüros, Schausteller, aber auch Profisportvereine der unteren Ligen. Erstattet werden fixe Betriebskosten bis zu einem Betrag von 150.000 Euro

Außerdem sind mehrere steuerliche Erleichterungen geplant. So wird der sogenannte steuerliche Verlustrücktrag erweitert. Betriebe können damit aktuelle krisenbedingte Verluste schon jetzt mit Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnen - das soll die Liquidität stärken. Damit Unternehmen mehr investieren, will die Koalition außerdem Abschreibungsregeln verbessern. 

So geht es nun weiter:

Damit die Änderungen zum 1. Juli greifen können, müssen sie im Eilverfahren beschlossen werden. Das Kabinett will den Regierungsfraktionen deshalb die Formulierung für einen Antrag vorschlagen, den diese dann in einer Sondersitzung am 29. Juni in den Bundestag einbringen könnten. Am gleichen Tag könnte der Bundesrat die Pläne ebenfalls in einer Sondersitzung absegnen. (Von Theresa Münch, dpa)

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