Ministerium bestätigt Georg Nüßleins Masken-Geschäft
Der CSU-Abgeordnete Georg Nüßlein hat das Angebot eines Herstellers weitergeleitet – dass Provision geflossen ist, bestreitet der Politiker.
Der Masken-Deal, den der CSU-Bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein angebahnt hat, nahm bereits vor einem Jahr seinen Anfang. Wie das Bundesgesundheitsministerium unserer Redaktion auf Anfrage bestätigte, habe der Politiker „im März 2020 das Verkaufsangebot eines Unternehmens über Persönliche Schutzausstattung an das Bundesministerium für Gesundheit weitergeleitet“.
Der Vermittlungsversuch hatte Erfolg. „Der Vertrag kam nach ministeriumsinterner Prüfung zustande“, erklärte ein Sprecher des Hauses von Minister Jens Spahn. Allerdings sei der Kaufvertrag bis jetzt wegen laufender Verhandlungen zu Qualitätsfragen noch nicht vollständig abgewickelt worden; Provisionszahlungen durch das Ministerium seien nicht erfolgt.
Georg Nüßlein äußert sich bislang nicht selbst
Gegen den 51 Jahre alten Nüßlein wird unter anderem wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern im Zusammenhang mit dem Ankauf von Corona-Atemschutzmasken ermittelt. Nüßleins Anwalt teilte am Freitag in einem Schreiben mit, dass sein Mandant die Vorwürfe für nicht begründet halte. Nüßlein lässt aber wegen der Ermittlungen gegen ihn sein Amt als stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ruhen. Selbst wollte sich der bayerische Abgeordnete aus dem Raum Krumbach bislang nicht äußern.
Die Generalstaatsanwaltschaft München hatte am Donnerstag 13 Objekte in Deutschland und in Liechtenstein durchsuchen lassen und Beweismittel sichergestellt. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte bereits erklärt, dass es gerade in der Anfangsphase der Corona-Pandemie zahlreiche Hinweise auf Maskenangebote von Abgeordneten, Kommunalpolitikern oder Bürgern gegeben habe. Auch über Nüßlein seien Angebote an das Ministerium weitergegeben worden.
Georg Nüßlein und das Geschäft mit den Corona-Masken
Alleine der Einsatz für einen Hersteller ist nicht strafbar, auch wenn Experten immer wieder die Interessenkonflikte durch das enge Zusammenspiel von Politik und Wirtschaftsvertretern kritisieren. Laut Gesundheitsminister Jens Spahn habe es gerade in der Anfangszeit zahlreiche Hinweise von Abgeordneten gegeben. Masken und andere medizinische Ausrüstungsgegenstände waren damals Mangelware. Eigene Fehler habe sein Haus in diesem Zusammenhang nicht gemacht, betonte Spahn Ende vergangener Woche. Wie lukrativ das Geschäft mit der Corona-Krise ist, zeigt die mutmaßliche Höhe der Provision, die der CSU-Abgeordnete für seinen politischen Einsatz erhalten haben soll: 660.000 Euro sollen auf das Konto von Nüßleins Firma „Tectum“ geflossen sein – für einen Auftrag von angeblich 14 Millionen Euro.
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Oben steht, das Nüßlein bestreiten soll, dass Provision geflossen sein soll. Weiter unten steht, dass sich Nüßlein nicht äußert. Was denn nun? Außerdem steht in dem Artikel, dass keine Provision seitens des Ministeriums geflossen sein soll. Das steht aber überhaupt nicht zur Debatte, sondern es geht um Provision seitens des Herstellers für Nüßlein, wenn man den bisherigen Berichten Glauben schenken soll. Und diese Provision dürfte selbstverständlich auf den Preis für die Masken aufgeschlagen worden sein, so dass das Ministerium mehr für die Masken mit als ohne Provision zahlt, letztlich der Steuerzahler für die Provision aufkommt (denn der finanziert ja die Ministerien). Und das ist der eigentliche Skandal, nicht ob Herr Doktor Nüßlein bestechlich ist oder nicht, sondern dass er sich offenkundig an einem Maskengeschäft bereichert hat, und das nicht zu knapp.