Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Testpflicht: Testpflicht bei Einreise: Das müssen Reiserückkehrer zum Corona-Test wissen

Testpflicht
31.03.2021

Testpflicht bei Einreise: Das müssen Reiserückkehrer zum Corona-Test wissen

Innenminister Horst Seehofer verschärft die Regeln für eine Einreise nach Deutschland - nun ist ein Corona-Test Pflicht.
Foto: Fabian Sommer, dpa

Innenminister Seehofer verschärft die Regeln für Urlaubsrückkehrer: Wer mit dem Flieger einreist, braucht einen negativen Corona-Test. Was Urlauber beachten müssen.

Ab sofort müssen Urlauber, die mit dem Flugzeug nach Deutschland wiedereinreisen, einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als zwei Tage sein darf. Wie Bundesinnenminister Horst Seehofer bei einer Pressekonferenz am Dienstag in Berlin sagte, spielt es dabei keine Rolle, aus welchem Gebiet die Reisenden in die Bundesrepublik einreisen. Die Testpflicht, so der CSU-Politiker, bleibt zunächst bis zum 12. Mai in Kraft.

Corona: Bund rät von Reisen ab - es gibt aber keine Ausreiseverbote

Die Bundesregierung empfiehlt, aktuell generell, von Reisen abzusehen. Ein Ausreiseverbot sei an hohe rechtliche Hürden geknüpft und werde nicht erwogen, sagt Seehofer. Gerade in Urlaubsgebieten drohe die Gefahr von Corona-Infektionen. Die Ausbreitung der zahlreichen Virusvarianten weltweit gebe Anlass zu großer Sorge.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Datawrapper-Grafik anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Datawrapper GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Seehofer teilte zudem mit, dass Deutschland die in der Corona-Krise eingeführten stationären Grenzkontrollen zu Tschechien um weitere 14 Tage verlängert. Dagegen seien die Kontrollen zum österreichischen Bundesland Tirol bereits beendet worden. Sie hätten ursprünglich bis Mitternacht am Mittwoch laufen sollen. In Tschechien seien die Infektionszahlen gerade in grenznahen Gebieten weiter viel zu hoch, sagt Seehofer. Tschechien gilt aktuell als sogenanntes Hochinzidenzgebiet, bis Sonntag zählte es sogar zur noch höheren Kategorie Virusvariantengebiet.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Datawrapper-Grafik anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Datawrapper GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Seehofer sagt, er habe die Bundespolizei angewiesen, die Kontrollen im Grenzraum auch da zu intensivieren, wo keine stationären Kontrollen angeordnet seien – auch nach Ostern. Zudem wolle er die Innenminister der Länder bitten, dass die Länderpolizeien dabei unterstützen. Das bedeute, dass auch jemand, der aus Dänemark, Frankreich oder Polen einreise, mit einer Kontrolle rechnen müsse.

Testpflicht bei Einreise: Das müssen Reiserückkehrer beachten

  • Testpflicht: Alle Flugreisenden ab dem sechsten Lebensjahr müssen bereits am Flughafen am Abflugort ein negatives Testergebnis vorweisen, auch wenn sie aus Nicht-Risikogebieten nach Deutschland zurückkehren. Ohne negativen Test darf man nicht an Bord. Der ursprünglich gebuchte Flug verstreicht ersatzlos. Die Airlines kontrollieren an den Flughäfen vor dem Check-in, dass die Fluggäste die Testpflicht einhalten; zusätzlich kontrolliert die Bundespolizei an deutschen Flughäfen.
  • Test: Wer aktuell im Ausland ist und einen Corona-Test benötigt, sollte möglichst frühzeitig vor Abreise einen Termin bei einer Teststation vereinbaren. Manche Reiseveranstalter, Airlines und Hotels unterstützen dabei oder bieten selbst Tests an. Viele Arztpraxen sind in Touristenorten schon Tage im Voraus ausgebucht. Anerkannt sind sogenannte PCR-, LAMP- und TMA-, aber auch Antigen-, also Schnelltests.
  • Negatives Ergebnis: Ist der Test negativ, kann man seinen Rückflug normal antreten. Ein negatives Ergebnis bewahrt aber nicht automatisch vor einer Quarantäne nach der Einreise. Es gelten weiterhin die Vorschriften der Bundesländer für Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten. In Bayern gilt in diesem Fall eine 10-Tage-Quarantäne.
  • Positives Ergebnis: Wer positiv getestet worden ist, muss sich in seinem Urlaubsort in eine zehntägige Quarantäne in einem Hotel begeben. Die Kosten trägt grundsätzlich der Urlauber, mancherorts werden sie oftmals vom jeweiligen Staat übernommen, etwa auf Mallorca. Bei einem positiven Schnelltest wird zusätzlich ein PCR-Test gemacht, um sicherzustellen, dass der erste Test nicht falsch-positiv war. Ein Test kostet zwischen 40 und 80 Euro. Auch diese Kosten trägt in der Regel der Urlauber selbst. Wer in Quarantäne war, muss vor Einreise wieder einen negativen Test vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Der Urlauber muss sich um einen Rückflug kümmern und diesen auch selbst bezahlen. Pauschalreisende sind hier im Vorteil, die Reiseveranstalter helfen bei der Organisation.
  • Versicherung: Viele Veranstalter bieten spezielle Corona-Versicherungen an, bei denen Kosten für Quarantäneaufenthalt und Flugumbuchung übernommen werden. Die Auslandsreisekrankenversicherung bietet Versicherungsschutz bei Unfällen und Erkrankungen, die während der Reise auftreten, also auch bei Covid-19. Sie erstattet in der Regel nur die Kosten für Behandlungen oder Medikamente.
  • Reise stornieren: Für Pauschalreisende gilt: Ein Rücktritt ohne Gebühr ist möglich, wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände vorliegen, die den Urlaub erheblich beeinträchtigen würden. Ob das auch hier der Fall ist, ist strittig. Gerichtsurteile gibt es noch nicht. Urlauber gehen das Risiko ein, hohe Stornogebühren zahlen zu müssen, wenn sie ihre Pauschalreise absagen. Für Individualreisende gilt: Solange die Airline den Flug durchführt, fallen für die Stornierung des Tickets die üblichen Kosten an.

Lesen Sie dazu auch:

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.