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Abtreibungen in Deutschland: Union und SPD streiten über Entkriminalisierung

Schwangerschaftsabbrüche

Union und SPD streiten über Entkriminalisierung von Abtreibungen

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    Abtreibungen sind in Deutschland rechtswidrig, bleiben in den ersten zwölf Wochen aber unter bestimmten Bedingungen straffrei.
    Abtreibungen sind in Deutschland rechtswidrig, bleiben in den ersten zwölf Wochen aber unter bestimmten Bedingungen straffrei. Foto: Bernd Weißbrod, dpa (Symbolbild)

    Der Koalitionskrach um die Richterin Frauke Brosius-Gersdorf, die wegen Aussagen zum Abtreibungsrecht in der Kritik stand, hat in der vergangenen Woche eine neue Stufe erreicht. Nicht nur, weil die CSU vorgeschlagen hat, alle drei Richterkandidaten auszutauschen - was die SPD prompt ablehnte. Sondern auch, weil die Debatte sich inzwischen um den eigenen Koalitionsvertrag dreht. Konkret geht es um die Frage: Haben Union und SPD versehentlich eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen beschlossen?

    Rückblick, Anfang April. Auf Drängen der SPD hat es das Thema Schwangerschaftsabbrüche zum Ende der Verhandlungen in den Koalitionsvertrag geschafft. So ist es aus Koalitionskreisen zu hören. Wörtlich heißt es in dem Papier: „Für Frauen in Konfliktsituationen wollen wir den Zugang zu medizinisch sicherer und wohnortnaher Versorgung ermöglichen.“ Und dann der Satz, an dem sich die aktuelle Debatte entzündet: „Wir erweitern dabei die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus.“

    Die Union lehnt eine Entkriminalisierung grundsätzlich ab

    Um zu verstehen, warum gerade dieser Satz zu Streit führt, muss man einen Blick auf das aktuelle Abtreibungsrecht in Deutschland werfen. Schwangerschaftsabbrüche sind laut Strafgesetzbuch illegal. Ausnahmen gibt es nur, wenn die Schwangerschaft medizinisch notwendig ist oder es kriminologische Gründe gibt - die Schwangerschaft zum Beispiel durch einen sexuellen Übergriff zustande kam. Das Besondere aber ist, dass der Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen straffrei bleibt.

    SPD und Grüne fordern trotzdem schon lange eine Entkriminalisierung. Das Hauptargument: Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, würden dadurch stigmatisiert. Die Ampel hatte eigens eine Kommission eingesetzt. Sie sollte eine mögliche Entkriminalisierung prüfen. Zu einer Reform kam es aber nicht mehr.

    Anders als die Ampel-Parteien lehnt die Union eine Entkriminalisierung grundsätzlich ab. Allerdings – so argumentiert die SPD – wäre eine Ausweitung der Kostenübernahme durch Krankenkassen nur auf diesem Weg möglich. Denn die Kassen bezahlen ausschließlich für rechtmäßig durchgeführte Schwangerschaftsabbrüche. Also solche, die aus kriminologischen oder medizinischen Gründen erfolgt sind. Der Hintergrund: Die Kassen können nicht verpflichtet werden, eine rechtwidrige Handlung zu finanzieren. Eine Ausnahme gibt es für Frauen mit geringem Einkommen. Die können einen entsprechenden Antrag bei den Kassen stellen. Die Kosten bekommen diese dann vom jeweiligen Bundesland erstattet.

    „Ein Spielraum innerhalb des aktuellen Rechtsrahmens ist nach heutigem Stand kaum erkennbar“, sagt dazu die Landsberger Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge (SPD), die über den Vertrag mit verhandelt hat. Deshalb sei es „tatsächlich erforderlich, den Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase zu entkriminalisieren.“ Ähnlich argumentierte die SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, als sie in der Talkshow von Markus Lanz ihren Standpunkt in der Debatte darlegte.  

    Die Union lehnt eine Entkriminalisierung weiter ab. In der diesjährigen Sommerpressekonferenz erklärte Friedrich Merz zwar: „Was im Koalitionsvertrag verabredet worden ist, soll kommen“. Dabei ließ Merz aber durchblicken, dass er eine Lösung anstrebe, die ohne eine Entkriminalisierung auskommt. Nur wie konkret das aussehen soll, „vermag ich im Augenblick nicht zu beantworten“, sagte der Bundeskanzler.

    Die Union will die Einkommensgrenzen ändern

    Aus Unionskreisen sind jetzt aber mögliche Lösungsvorschläge zu hören. An der Rechtslage zu Schwangerschaftsabbrüchen soll „ausdrücklich nichts geändert werden“, heißt es. Das sei das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen. Aber: „Eine Ausweitung der Kostenübernahme soll insbesondere in Bezug auf die Einkommensgrenzen geprüft werden.“ Aktuell liegt die bei 1500 Euro monatlich verfügbarem Einkommen der Schwangeren. Pro unterhaltspflichtigem Kind erhöht sie sich außerdem um 356 Euro. Hebt man diese Grenze also an - so die Überlegung der Union - würde man, die Kostenübernahme „über die heutigen Regelungen hinaus erweitern“, wie es im Koalitionsvertrag geregelt ist.

    Ob der SPD das genügt, ist zumindest fraglich. „Wir begrüßen, dass im Koalitionsvertrag der Beginn einer Normalisierung bei der Finanzierung von Schwangerschaftsabbrüchen geregelt ist“, sagt Maria Noichl, Vorsitzende der SPD-Frauen, unserer Redaktion. Die Europaabgeordnete aus Rosenheim saß bei den Verhandlungen mit am Tisch. „Aber für uns ist auch klar, dass das an ein Ende der Strafbarkeit gekoppelt sein muss. Denn die aktuelle Debatte zeigt doch, wie brüchig die aktuelle Regelung ist“, sagt sie. „Man kann doch nicht auf Dauer erwarten, dass Krankenkassen eine Leistung übernehmen, die nicht legal ist.“ Im Übrigen gehe es nicht darum, den Paragrafen 218 komplett abzuschaffen. „Der beinhaltet ja noch deutlich mehr“, sagt Noichl. „Wenn beispielsweise eine Frau zu einer Abtreibung gezwungen wird, soll das in jedem Fall strafbar bleiben“, sagt Noichl.  

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