Zwölf Jahre nach ihrer Gründung muss die AfD einen schweren Schlag hinnehmen. „Wir sind zu der Überzeugung gelangt, dass es sich bei der Alternative für Deutschland um eine gesichert rechtsextremistische Bestrebung handelt“, verkündeten die kommissarischen Präsidentinnen des Bundesamts für Verfassungsschutz am Freitag. Zuvor hatte das nur für die Landesverbände in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt gegolten.
Von der Partei gingen „Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ aus, begründete die Behörde diesen Schritt. Maßgeblich für die Einstufung sei das „prägende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis, das ganze Bevölkerungsgruppen in Deutschland abwertet“. In einem mehr als 1000-seitigen Dossier hat der Inlandsgeheimdienst über Jahre hinweg Beweise für diese Einstufung gesammelt.
AfD will gegen die Beurteilung des Verfassungsschutzes juristisch vorgehen
Das hat unmittelbare Folgen für die Partei. Bisher galt die AfD als rechtsextremer Verdachtsfall. Schon damit konnte der Verfassungsschutz die Partei überwachen, Informanten anwerben, Tonaufnahmen erstellen, in Einzelfällen sogar E-Mails mitlesen. Dabei musste jedoch die „Verhältnismäßigkeit“ gewahrt werden, eine mitunter hohe Hürde. Mit der Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ wird das einfacher.
Entsprechend deutlich fällt die Reaktion der Partei aus. Die AfD werde durch das Urteil „diskreditiert und kriminalisiert“, sagten die Parteichefs Alice Weidel und Tino Chrupalla am Freitag. „Die AfD wird sich gegen diese demokratiegefährdenden Diffamierungen weiter juristisch zur Wehr setzen.“ Ähnlich äußerte sich der Günzburger Landtagsabgeordnete Gerd Mannes. Die Einstufung sei „ein Versuch, die Opposition mit geheimdienstlichen Mitteln zu behindern oder auszuschalten“.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) wies Anschuldigungen der AfD zurück: „Es hat keinerlei politischen Einfluss auf das neue Gutachten gegeben.“ Angesichts einer Klage gegen das Urteil zeigte sie sich gelassen. Auch frühere Einstufungen hätten einer gerichtlichen Prüfung standgehalten. Ähnlich äußerte sich ihr designierter Nachfolger, Alexander Dobrindt (CSU): „Ich gehe davon aus, dass es zu einer gerichtlichen Überprüfung der Einstufung kommen wird. Unabhängig davon führt das Gutachten zwingend dazu, dass eine weitere Beobachtung der AfD stattfinden wird.“
Die Folgen der neuen Beurteilung reichen über die erleichterte Beobachtung hinaus. Mit ihr entbrennt eine neue Debatte um ein mögliches Verbotsverfahren. Beantragen können es nur die Bundesregierung, der Bundesrat oder der Bundestag. Anfang des Jahres war ein entsprechender Antrag im Parlament noch gescheitert. Initiiert wurde er damals unter anderem von Marco Wanderwitz. Der CDU-Politiker sagt nun auf Nachfrage unserer Redaktion: „Das Offensichtliche hat man nun höchstbehördlich testiert sozusagen.“ Ein Verbotsverfahren müsse nun zeitnah kommen. „Eine wehrhafte Demokratie muss eine wirkmächtige rechtsextreme Partei vom Spielfeld nehmen, ohne Wenn und Aber.“ Carmen Wegge (SPD), Bundestagsabgeordnete unter anderem für Landsberg, sagte unserer Redaktion: „Als Abgeordnete sind wir meiner Meinung nach nun umso mehr verpflichtet darauf hinzuwirken, dass die AfD vom Bundesverfassungsgericht überprüft wird. Ich erwarte, dass sich nun alle dafür antragsberechtigten Gremien mit genau dieser Frage beschäftigen.“
Olaf Scholz warnt mit Blick auf ein AfD-Verbot vor „Schnellschüssen“
Ähnlich äußerten sich die Spitze der Linkspartei sowie Teile der Grünen. Andere sind skeptischer. Der geschäftsführende Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) warnte vor „Schnellschüssen“. Der CDU-Innenpolitiker Alexander Throm sagte, man müsse zunächst „genau analysieren, welche Konsequenzen das im Umgang mit dieser Partei haben kann“.
Der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz wiederum wandte sich mit einer Mahnung in Richtung der Union: „Die heutige Entscheidung ist auch ein deutlicher Wink in Richtung derjenigen, die zuletzt für eine Normalisierung der Partei plädierten.“ Auch CSU-Chef Markus Söder sprach sich gegen jede Form der Zusammenarbeit aus. Zuletzt hatte der designierte Fraktionschef Jens Spahn dafür geworben, der AfD nicht grundsätzlich Posten zu verwehren.
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